Persönliche Schutzausrüstung
richtig auswählen und einsetzen
Persönliche Schutzausrüstung schützt Beschäftigte vor verbleibenden Risiken am Arbeitsplatz. Die Auswahl richtet sich nach Tätigkeit, Arbeitsumgebung und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.
Persönliche Schutzausrüstung schützt dort, wo Risiken bleiben.
Persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA, umfasst alle Ausrüstungen, die Beschäftigte tragen oder benutzen, um sich bei der Arbeit vor Gefährdungen zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Atemschutz, Schutzbrillen, Schutzhelme oder Schutzhandschuhe.
PSA wird eingesetzt, wenn Gefahren nicht vollständig durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können. Die Auswahl geeigneter PSA basiert in der Regel auf einer Gefährdungsbeurteilung und muss durch verständliche Unterweisungen begleitet werden.
Arbeitsbedingte Gefährdungen erkennen
Arbeitsbedingte Gefährdungen können je nach Tätigkeit und Arbeitsumgebung sehr unterschiedlich sein. PSA schützt gezielt die Körperbereiche, die bei bestimmten Arbeiten besonders gefährdet sind.
Schutz vor Stoß, Druck, Durchtritt, Rutschen oder herabfallenden Gegenständen.
🥽 Augen & GesichtSchutz vor Splittern, Staub, Flüssigkeiten, Chemikalien oder mechanischen Einwirkungen.
⛑️ KopfSchutz vor Anstoßen, herabfallenden Teilen und Gefahren auf Baustellen oder in der Industrie.
🧤 HändeSchutz vor Schnitten, Hitze, Kälte, Chemikalien, Reibung oder spitzen Gegenständen.
Persönliche Schutzausrüstung richtig auswählen und anwenden
Persönliche Schutzausrüstung schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Gefährdungen, wenn Risiken nicht vollständig durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden können. Von der Gefährdungsbeurteilung über die Auswahl geeigneter PSA bis zur richtigen Anwendung und regelmäßigen Unterweisung – alle Maßnahmen tragen dazu bei, Sicherheit, Gesundheit und Schutz am Arbeitsplatz dauerhaft zu gewährleisten.
Gefährdung ermitteln
Die Auswahl persönlicher Schutzausrüstung beginnt immer mit einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden mögliche Risiken am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet. Je nach Tätigkeit können mechanische, chemische, biologische, thermische oder physikalische Gefährdungen auftreten.
Ziel ist es, die tatsächlichen Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Erst wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, kommt persönliche Schutzausrüstung als ergänzende Schutzmaßnahme zum Einsatz.
Passende PSA auswählen
Die ausgewählte PSA muss den ermittelten Gefährdungen entsprechen und den gesetzlichen Anforderungen genügen. Dabei spielen Schutzwirkung, Tragekomfort, Passform und Einsatzbereich eine wichtige Rolle.
Ob Sicherheitsschuhe, Atemschutz, Gehörschutz, Schutzbrillen oder Schutzhandschuhe – jede Ausrüstung muss zur jeweiligen Tätigkeit passen. Eine ungeeignete PSA kann die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen und zusätzliche Risiken verursachen.
Richtige Nutzung
Selbst hochwertige PSA bietet nur dann Schutz, wenn sie korrekt verwendet wird. Beschäftigte müssen wissen, wann die Ausrüstung zu tragen ist und wie sie richtig angelegt, eingestellt und verwendet wird.
Fehler bei der Nutzung können die Schutzwirkung deutlich reduzieren. Deshalb sollten Trageweise, Einsatzgrenzen und mögliche Einschränkungen der PSA regelmäßig überprüft und praktisch geübt werden. Weitere Hinweise bietet der Bereich Arbeitsschutz.
Unterweisung der Beschäftigten
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte regelmäßig über die richtige Verwendung persönlicher Schutzausrüstung zu unterweisen. Die Unterweisung sollte verständlich, praxisnah und auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen abgestimmt sein.
Inhalte umfassen unter anderem die Schutzfunktion der PSA, die korrekte Anwendung, typische Fehlerquellen sowie Maßnahmen bei Beschädigungen oder Mängeln. Rechtliche Grundlagen finden sich im Arbeitsschutzgesetz sowie bei der BAuA .
Kontrolle und Pflege
Persönliche Schutzausrüstung muss regelmäßig kontrolliert, gereinigt und bei Bedarf ausgetauscht werden. Beschädigte oder verschlissene PSA kann ihre Schutzfunktion verlieren und darf nicht weiterverwendet werden.
Regelmäßige Sichtprüfungen, Wartungsintervalle und die Einhaltung der Herstellerangaben tragen dazu bei, die Schutzwirkung langfristig sicherzustellen und die Lebensdauer der Ausrüstung zu erhöhen. Ergänzende Empfehlungen stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bereit.
Von der GBU bis zur sicheren Anwendung
Persönliche Schutzausrüstung entfaltet ihre Schutzwirkung nur dann, wenn sie passend ausgewählt, richtig verwendet und regelmäßig überprüft wird. Der Weg zur geeigneten PSA beginnt bei der Gefährdungsbeurteilung und reicht über die Auswahl der Schutzausrüstung bis zur Unterweisung der Beschäftigten.
Gefährdungen erkennen
Grundlage jeder Auswahl persönlicher Schutzausrüstung ist die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden Art, Ausmaß und Dauer möglicher Risiken ermittelt.
Passende PSA auswählen
Die Schutzausrüstung muss den konkreten Gefährdungen entsprechen. Je nach Tätigkeit kommen beispielsweise Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Handschuhe oder Atemschutz zum Einsatz.
Arbeitsumgebung berücksichtigen
Gefahrstoffe, Staub, Lärm, Hitze oder mechanische Belastungen beeinflussen die Auswahl und den notwendigen Schutzumfang.
Richtige Anwendung
Persönliche Schutzausrüstung schützt nur dann zuverlässig, wenn sie korrekt getragen, regelmäßig kontrolliert und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen werden.
STOP-Prinzip im Arbeitsschutz richtig anwenden
Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge wirksamer Schutzmaßnahmen im Arbeitsschutz. Zuerst werden Gefahren möglichst vermieden oder technisch reduziert. Persönliche Schutzausrüstung kommt erst dann zum Einsatz, wenn Risiken trotz anderer Maßnahmen weiterhin bestehen.
Substitution
Gefährliche Stoffe, Verfahren oder Arbeitsmittel werden durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt, um Risiken bereits an der Quelle zu vermeiden. Grundlage hierfür ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, bei der Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden.
Technische Maßnahmen
Technische Schutzmaßnahmen wie Absaugungen, Schutzeinrichtungen oder Einhausungen reduzieren Gefährdungen direkt an der Gefahrenquelle. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen im modernen Arbeitsschutz und minimieren Risiken bereits vor dem Kontakt mit Beschäftigten.
Organisatorische Maßnahmen
Arbeitsabläufe, Zugangsregelungen, Unterweisungen und Sicherheitsvorgaben helfen dabei, Risiken im Arbeitsalltag systematisch zu minimieren. Rechtliche Grundlagen liefern das Arbeitsschutzgesetz sowie die Informationen der BAuA.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
PSA stellt die letzte Schutzebene im STOP-Prinzip dar. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn Gefährdungen trotz technischer und organisatorischer Maßnahmen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Typische Beispiele sind Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen oder Atemschutzsysteme.
Die wichtigsten PSA-Bereiche verständlich erklärt: Schutzschuhe, Schutzmasken und Gehörschutz für sichere Arbeitsplätze, passende Auswahl und praktische Empfehlungen.

Schutzschuhe
Schutzklassen, Komfort und Empfehlungen für Handwerk, Industrie und Baustelle.

Schutzmasken
Filterklassen, Schutzstufen und Auswahlkriterien für Staub, Partikel und Gefahrstoffe.

Gehörschutz
Wirksamer Schutz vor Lärm in Beruf, Werkstatt, Industrie und Baugewerbe.
