Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wann muss eine Schutzbrille getragen werden?
Auf einen Blick
Eine Schutzbrille muss immer dann getragen werden, wenn die Augen durch herumfliegende Partikel, Staub, Funken, Chemikalien, UV-Strahlung oder andere Gefährdungen verletzt werden können. Augenverletzungen gehören zu den schwerwiegendsten Arbeitsunfällen, da bereits kleine Fremdkörper oder Chemikalienspritzer zu dauerhaften Sehschäden führen können. Die geeignete Schutzbrille wird anhand der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt.
Die Augen zählen zu den empfindlichsten Organen des menschlichen Körpers. Anders als viele andere Verletzungen können Schäden am Auge häufig nicht vollständig geheilt werden. Bereits ein kleiner Metallspan, ein Glassplitter oder ein Spritzer einer ätzenden Flüssigkeit kann das Sehvermögen dauerhaft beeinträchtigen. Deshalb gehört die Schutzbrille in vielen Arbeitsbereichen zur vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung.
Besonders häufig werden Schutzbrillen in Werkstätten, Schlossereien, Metallbetrieben, Schreinereien oder auf Baustellen benötigt. Beim Schleifen, Bohren, Fräsen oder Sägen entstehen feine Späne und Partikel, die mit hoher Geschwindigkeit durch die Luft fliegen. Gelangen sie ins Auge, können sie die Hornhaut verletzen oder tief in das Gewebe eindringen.
Auch beim Arbeiten mit Chemikalien besteht ein erhebliches Risiko. Säuren, Laugen, Lösungsmittel oder Reinigungsmittel können bereits bei kleinsten Spritzern schwere Verätzungen verursachen. Für solche Tätigkeiten reichen einfache Schutzbrillen oft nicht aus. Stattdessen sind dicht abschließende Korbbrillen oder Gesichtsschutzschilde erforderlich, die auch seitlich einen wirksamen Schutz bieten.
Beim Schweißen kommen besondere Schutzbrillen oder Schweißerschutzschirme zum Einsatz. Sie schützen nicht nur vor Funkenflug, sondern auch vor intensiver UV- und Infrarotstrahlung. Ohne geeigneten Augenschutz kann bereits eine kurze Einwirkung zu schmerzhaften Augenverletzungen wie der sogenannten „Verblitzung“ führen.
Nicht jede Schutzbrille eignet sich für jede Tätigkeit. Klare Sichtscheiben werden häufig bei mechanischen Arbeiten eingesetzt, während getönte Gläser beispielsweise bei starker Sonneneinstrahlung oder bestimmten Schweißarbeiten erforderlich sind. Für Laborarbeiten oder den Umgang mit Gefahrstoffen gelten wiederum andere Anforderungen als für Bau- oder Montagearbeiten.
Damit eine Schutzbrille zuverlässig schützt, muss sie richtig sitzen. Zwischen Brille und Gesicht sollten möglichst keine größeren Öffnungen bestehen, durch die Staub oder Partikel eindringen können. Gleichzeitig darf die Brille nicht drücken oder das Sichtfeld unnötig einschränken, da sie sonst häufig nicht konsequent getragen wird.
Ein häufiges Problem sind verschmutzte oder zerkratzte Sichtscheiben. Werden Kratzer nicht rechtzeitig erkannt oder die Brille nicht regelmäßig gereinigt, verschlechtert sich die Sicht erheblich. Dadurch steigt wiederum das Unfallrisiko. Schutzbrillen sollten deshalb regelmäßig kontrolliert und bei starken Beschädigungen ersetzt werden.
Auch Brillenträger benötigen geeigneten Augenschutz. Normale Korrekturbrillen ersetzen keine Schutzbrille. Je nach Tätigkeit kommen spezielle Überbrillen, Schutzbrillen mit Sehstärke oder individuell angepasste Schutzbrillen zum Einsatz. Welche Lösung geeignet ist, hängt vom jeweiligen Arbeitsplatz ab.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete Schutzbrillen kostenlos bereitzustellen und Beschäftigte über deren richtige Verwendung zu unterweisen. Gleichzeitig müssen Beschäftigte die vorgeschriebene Schutzausrüstung konsequent tragen und Beschädigungen sofort melden.
Viele Augenverletzungen passieren nicht bei außergewöhnlichen Arbeiten, sondern während kurzer Routineaufgaben. Ein schneller Trennschnitt mit dem Winkelschleifer, das Bohren eines einzelnen Lochs oder das Öffnen eines Behälters mit Chemikalien reicht oft aus, um das Auge dauerhaft zu schädigen. Deshalb sollte die Schutzbrille auch bei vermeintlich kurzen Tätigkeiten niemals weggelassen werden.
Ein konsequent getragener Augenschutz verhindert jedes Jahr tausende Augenverletzungen. Er gehört deshalb zu den wichtigsten Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und trägt wesentlich dazu bei, das Sehvermögen dauerhaft zu erhalten.
Praxis-Tipp: Reinigen Sie Ihre Schutzbrille regelmäßig mit geeigneten Reinigungsmitteln und tauschen Sie stark verkratzte Sichtscheiben rechtzeitig aus. Eine klare Sicht erhöht nicht nur den Tragekomfort, sondern auch die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Reicht meine normale Brille als Augenschutz aus?
Nein. Eine normale Sehhilfe bietet keinen ausreichenden Schutz vor herumfliegenden Partikeln oder Chemikalienspritzern. Beschäftigte mit Sehschwäche benötigen entweder eine geeignete Überbrille oder eine speziell angepasste Schutzbrille mit Sehstärke.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
DGUV Regel 112-192 – Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/738
Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425
DIN EN 166 – Persönlicher Augenschutz (DIN)
https://www.din.de