Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Warum darf verzinkter Stahl nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen geschweißt werden?
Auf einen Blick
Beim Schweißen von verzinktem Stahl verdampft die Zinkbeschichtung und es entstehen zinkoxidhaltige Schweißrauche. Diese können das sogenannte Metallrauchfieber auslösen und stellen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. Deshalb sind wirksame Absaugungen, geeignete Schutzmaßnahmen und eine Gefährdungsbeurteilung zwingend erforderlich.
Verzinkter Stahl wird in nahezu allen Bereichen der Industrie eingesetzt. Geländer, Lüftungskanäle, Stahlkonstruktionen, Rohrleitungen oder Fahrzeugteile besitzen häufig eine Zinkbeschichtung, die das Material vor Korrosion schützt.
Beim Schweißen wird diese Beschichtung jedoch stark erhitzt. Da Zink bereits bei etwa 907 °C verdampft, entstehen große Mengen feiner Zinkdämpfe. Diese reagieren sofort mit dem Sauerstoff der Luft zu Zinkoxidpartikeln, die als weißlicher Schweißrauch sichtbar werden.
Gerade diese feinen Partikel stellen das eigentliche Gesundheitsrisiko dar. Aufgrund ihrer geringen Größe gelangen sie tief bis in die Lungenbläschen und können dort gesundheitliche Beschwerden verursachen.
Die bekannteste Folge ist das sogenannte Metallrauchfieber. Dabei handelt es sich um eine akute Reaktion des Körpers auf eingeatmete Metalloxide. Typische Symptome treten meist vier bis zwölf Stunden nach der Exposition auf.
Betroffene leiden häufig unter Fieber, Schüttelfrost, Glieder- und Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Husten, allgemeinem Krankheitsgefühl und starker Müdigkeit. Viele Beschäftigte verwechseln diese Beschwerden zunächst mit einer Grippe.
Das Metallrauchfieber klingt meist innerhalb von ein bis zwei Tagen wieder ab. Dennoch darf die Erkrankung keinesfalls unterschätzt werden. Wiederholte Expositionen oder zusätzliche Belastungen durch andere Gefahrstoffe können langfristig gesundheitliche Folgen haben.
Besonders problematisch ist, dass beim Schweißen verzinkter Bauteile häufig weitere Beschichtungen vorhanden sind. Lacke, Grundierungen oder Korrosionsschutzsysteme können beim Erhitzen zusätzliche gefährliche Stoffe freisetzen.
Deshalb muss vor Beginn der Arbeiten geprüft werden, welche Beschichtungen tatsächlich vorhanden sind. Gegebenenfalls müssen Beschichtungen im Schweißbereich entfernt oder alternative Fügeverfahren gewählt werden.
Die wichtigste Schutzmaßnahme ist eine wirksame Punktabsaugung direkt an der Entstehungsstelle. Nur so können Zinkoxide bereits unmittelbar nach ihrer Entstehung erfasst werden. Eine allgemeine Hallenlüftung reicht hierfür in der Regel nicht aus.
Je nach Gefährdungsbeurteilung kann zusätzlich geeigneter Atemschutz erforderlich sein. Dieser ersetzt jedoch niemals die technische Absaugung, sondern dient lediglich als ergänzende Schutzmaßnahme.
Auch die Arbeitsorganisation spielt eine Rolle. Schweißarbeiten an verzinkten Bauteilen sollten möglichst in gut belüfteten Bereichen durchgeführt und unnötige Expositionszeiten vermieden werden.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass der weißliche Schweißrauch harmlos sei. Tatsächlich enthält gerade dieser sichtbare Rauch die gesundheitsgefährdenden Zinkoxidpartikel.
Vor allem bei Arbeiten in Behältern, engen Räumen oder schlecht belüfteten Bereichen steigt das Risiko erheblich. Dort können sich Schweißrauche schnell anreichern und hohe Gefahrstoffkonzentrationen erreichen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss geprüft werden, ob Arbeitsplatzmessungen erforderlich sind und welche Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip umgesetzt werden müssen. Dazu gehören technische Absaugungen, organisatorische Maßnahmen und gegebenenfalls persönliche Schutzausrüstung.
Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden. Sie sollten insbesondere die Symptome des Metallrauchfiebers kennen und gesundheitliche Beschwerden nach Schweißarbeiten unverzüglich melden.
Bei Betriebsbegehungen kontrollieren Aufsichtsbehörden häufig, ob verzinkte Werkstoffe erkannt werden, geeignete Absaugungen vorhanden sind und die Gefährdungsbeurteilung die besonderen Risiken berücksichtigt.
Ein professioneller Umgang mit verzinktem Stahl schützt Schweißer vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren und trägt wesentlich zu einem sicheren und rechtskonformen Schweißbetrieb bei.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor jedem Schweißvorgang, ob das Werkstück verzinkt oder beschichtet ist. Bereits dünne Zinkschichten können erhebliche Mengen gesundheitsschädlicher Schweißrauche freisetzen.
Hilft Milch gegen Metallrauchfieber?
Nein. Der weit verbreitete Rat, vor oder nach dem Schweißen Milch zu trinken, ist wissenschaftlich nicht belegt und ersetzt keine Schutzmaßnahmen. Entscheidend sind eine wirksame Schweißrauchabsaugung, geeignete Lüftung und – falls erforderlich – persönlicher Atemschutz.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten, der TRGS 402 – Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition, der DGUV Information 209-011 – Schweißrauche, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-528.html
DGUV Information 209-011 – Schweißrauche
https://publikationen.dguv.de/
TRGS 402 – Inhalative Exposition
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-402.html
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/
DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung
https://publikationen.dguv.de/