Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Welche PSA ist beim Schweißen vorgeschrieben?
Auf einen Blick
Beim Schweißen ist geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) unverzichtbar, um Beschäftigte vor Hitze, UV- und Infrarotstrahlung, Funkenflug, Schweißspritzern sowie gesundheitsschädlichen Schweißrauchen zu schützen. Welche Schutzausrüstung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Schweißverfahren, den verwendeten Werkstoffen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete PSA kostenlos bereitzustellen und ihre Benutzung sicherzustellen.
Schweißarbeiten gehören zu den Tätigkeiten mit einem besonders hohen Gefährdungspotenzial. Bereits kleine Fehler oder ungeeignete Schutzausrüstung können zu schweren Augenverletzungen, Verbrennungen oder langfristigen Gesundheitsschäden führen. Deshalb muss vor Beginn der Arbeiten geprüft werden, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Der wichtigste Bestandteil der PSA ist der Schweißhelm. Moderne Schweißhelme schützen Augen und Gesicht zuverlässig vor intensiver UV- und Infrarotstrahlung sowie vor Funken und Schweißspritzern. Besonders komfortabel sind Automatik-Schweißhelme mit selbstabdunkelndem Filter, da sie sich innerhalb von Millisekunden an die Lichtverhältnisse anpassen und ein komfortables Arbeiten ermöglichen.
Ebenso wichtig sind geeignete Schweißerhandschuhe. Sie bestehen aus hitzebeständigen Materialien wie Leder und schützen Hände und Unterarme vor Verbrennungen, Schweißspritzern und mechanischen Belastungen. Die Handschuhe müssen zum jeweiligen Schweißverfahren passen und ausreichend Beweglichkeit für präzise Arbeiten ermöglichen.
Auch die Schutzkleidung spielt eine entscheidende Rolle. Normale Arbeitskleidung bietet keinen ausreichenden Schutz gegen Hitze oder flüssige Metallspritzer. Schweißer tragen deshalb flammhemmende Schutzkleidung, die den gesamten Körper bedeckt. Jacken und Hosen sollten geschlossen getragen werden, damit keine Funken unter die Kleidung gelangen können. Kleidung aus leicht entflammbaren Kunstfasern ist beim Schweißen ungeeignet.
Zum Schutz der Füße sind Sicherheitsschuhe mit hitzebeständiger Sohle und geschlossener Bauweise erforderlich. Sie verhindern Verletzungen durch herabfallende Werkstücke, heiße Metallspritzer oder scharfkantige Materialien. Je nach Tätigkeit kommen häufig Sicherheitsschuhe der Schutzklasse S3 zum Einsatz.
Bei vielen Schweißverfahren entstehen zusätzlich gesundheitsgefährdende Schweißrauche. Diese enthalten je nach Werkstoff Metalloxide oder andere Schadstoffe, die langfristig Atemwegserkrankungen verursachen können. Deshalb hat eine wirksame Absaugung immer Vorrang. Reicht diese nicht aus, müssen geeignete Atemschutzmasken oder Gebläse-Atemschutzsysteme verwendet werden.
Auch der Gehörschutz wird häufig unterschätzt. Beim Schleifen, Trennen oder bei bestimmten Schweißverfahren entstehen hohe Lärmpegel, die das Gehör dauerhaft schädigen können. In diesen Fällen gehören geeignete Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer ebenfalls zur erforderlichen PSA.
Vor jeder Benutzung sollte die Schutzausrüstung auf Beschädigungen überprüft werden. Zerkratzte Schweißschutzfilter, beschädigte Handschuhe oder verschlissene Schutzkleidung können ihre Schutzwirkung erheblich verlieren und müssen rechtzeitig ersetzt werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, beschädigte PSA unverzüglich auszutauschen.
Neben der richtigen Schutzausrüstung sind regelmäßige Unterweisungen unverzichtbar. Beschäftigte müssen wissen, wie PSA richtig getragen, gepflegt und geprüft wird. Erst das Zusammenspiel aus geeigneter Ausrüstung, technischer Absaugung, organisatorischen Maßnahmen und sicherem Verhalten gewährleistet einen wirksamen Schutz beim Schweißen.
Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie Schweißhelm, Schutzfilter, Handschuhe und Schutzkleidung vor jedem Einsatz auf Beschädigungen. Bereits kleine Risse, verschlissene Nähte oder verkratzte Schutzscheiben können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Tauschen Sie beschädigte PSA sofort aus und achten Sie zusätzlich auf eine wirksame Schweißrauchabsaugung.
Welche PSA gehört zur Grundausstattung beim Schweißen?
Zur Grundausstattung gehören in der Regel ein geeigneter Schweißhelm mit passender Schutzstufe, hitzebeständige Schweißerhandschuhe, flammhemmende Schutzkleidung, geeignete Sicherheitsschuhe sowie – abhängig von den Gefährdungen – Atemschutz und Gehörschutz. Welche Ausrüstung erforderlich ist, ergibt sich immer aus der Gefährdungsbeurteilung und dem verwendeten Schweißverfahren.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DGUV Information 209-011 – Lichtbogenschweißer (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/373
DGUV Information 209-016 – Schweißrauche (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/404
DGUV Regel 109-002 – Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2839