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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Darf eine Leiter auf unebenem Boden verwendet werden?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Nein. Leitern dürfen grundsätzlich nur auf einem tragfähigen, ebenen und rutschfesten Untergrund aufgestellt werden. Unebener Boden kann dazu führen, dass die Leiter kippt, verrutscht oder einsinkt. Bereits geringe Höhenunterschiede erhöhen das Risiko schwerer Absturzunfälle erheblich.

Leitern gehören zu den am häufigsten verwendeten Arbeitsmitteln im Betrieb. Gleichzeitig zählen Abstürze von Leitern jedes Jahr zu den häufigsten Ursachen meldepflichtiger Arbeitsunfälle.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Leitern auf unebenem Untergrund aufzustellen. Pflastersteine, Kies, Erdreich, Gefälle oder beschädigte Hallenböden führen häufig dazu, dass die Leiter keinen sicheren Stand hat.

Bereits wenige Millimeter Höhenunterschied können dazu führen, dass eine Leiter unter Belastung kippt. Besonders kritisch wird dies, wenn Beschäftigte Werkzeuge oder Materialien mitführen und dadurch ihr Körperschwerpunkt verändert wird.

Lose Untergründe wie Sand, Schotter oder weicher Boden stellen eine zusätzliche Gefahr dar. Leiterfüße können einsinken oder wegrutschen, wodurch die gesamte Leiter instabil wird.

Auch nasse, ölige oder vereiste Böden erhöhen die Rutschgefahr erheblich. Vor jedem Aufbau sollte deshalb geprüft werden, ob der Untergrund sauber, tragfähig und ausreichend eben ist.

Höhenunterschiede dürfen niemals durch Kartons, Holzreste, Ziegelsteine oder andere provisorische Unterlagen ausgeglichen werden. Solche Lösungen sind äußerst instabil und führen regelmäßig zu schweren Unfällen.

Ist kein geeigneter Untergrund vorhanden, sollten spezielle Leiterausgleichssysteme oder andere geeignete Arbeitsmittel verwendet werden. In vielen Fällen ist eine Arbeitsbühne oder ein Gerüst die sicherere Alternative.

Vor jeder Benutzung sollte außerdem kontrolliert werden, ob die Leiterfüße unbeschädigt und sauber sind. Abgenutzte oder verschmutzte Leiterfüße verlieren ihre rutschhemmende Wirkung erheblich.

Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden und erkennen können, wann eine Leiter nicht sicher aufgestellt werden kann. Zeitdruck darf niemals dazu führen, auf unsicheren Untergründen zu arbeiten.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu prüfen, ob Leitern für die vorgesehene Tätigkeit überhaupt geeignet sind oder ob sicherere Arbeitsmittel eingesetzt werden müssen.

Bei Betriebsbegehungen achten Aufsichtsbehörden regelmäßig auf den sicheren Aufbau von Leitern sowie auf den Zustand des Untergrundes. Unsachgemäß aufgestellte Leitern gehören zu den häufigsten Beanstandungen.

Ein sicherer Leiterstand ist die wichtigste Voraussetzung für sicheres Arbeiten in der Höhe. Unsichere oder unebene Untergründe dürfen niemals unterschätzt werden.

Praxis-Tipp:
Wackelt eine Leiter bereits beim Aufstellen oder steht nicht mit allen Leiterfüßen sicher auf dem Boden, darf sie nicht benutzt werden. Wählen Sie einen anderen Standort oder verwenden Sie ein geeigneteres Arbeitsmittel.

Darf eine Leiter mit Holzklötzen oder Steinen ausgerichtet werden?

Nein. Provisorische Unterlagen wie Holzstücke, Ziegelsteine oder Kartons sind unzulässig. Sie können verrutschen oder brechen und die Leiter plötzlich zum Kippen bringen.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRBS 2121 Teil 2 – Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern, der DGUV Information 208-016 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 208-016 – Leitern und Tritte
https://publikationen.dguv.de/

TRBS 2121 Teil 2
https://www.baua.de/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/

BAuA – Sichere Verwendung von Leitern
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/