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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Wann muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beteiligt werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) muss immer dann beteiligt werden, wenn Maßnahmen des Arbeitsschutzes geplant, geändert oder bewertet werden. Dazu gehören unter anderem neue Maschinen, Umbauten, Arbeitsverfahren, Gefahrstoffe oder die Gestaltung neuer Arbeitsplätze. Eine frühzeitige Beteiligung hilft, Unfälle und Fehlplanungen zu vermeiden.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie trägt Verantwortung jedoch nicht selbst für die Umsetzung der Maßnahmen – diese verbleibt beim Arbeitgeber. Ihre Aufgabe besteht darin, Gefährdungen zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und den Betrieb fachlich zu beraten.

In vielen Unternehmen wird die Fachkraft für Arbeitssicherheit erst dann hinzugezogen, wenn bereits ein Unfall passiert ist oder eine Behörde Mängel festgestellt hat. Genau das soll vermieden werden. Die Sifa sollte möglichst frühzeitig eingebunden werden, damit Gefahren bereits in der Planungsphase erkannt werden können.

Eine Beteiligung ist beispielsweise erforderlich, wenn neue Maschinen angeschafft werden. Bereits vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob die Maschine den arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, welche Gefährdungen entstehen können und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Auch bei Umbauten oder der Einrichtung neuer Arbeitsbereiche sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit beteiligt werden. Änderungen an Verkehrswegen, Fluchtwegen, Beleuchtung, Lüftung oder ergonomischen Arbeitsplätzen können erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit der Beschäftigten haben.

Werden neue Gefahrstoffe eingeführt, sollte ebenfalls frühzeitig geprüft werden, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt unter anderem bei der Gefährdungsbeurteilung, der Auswahl geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung sowie bei Betriebsanweisungen und Unterweisungen.

Auch bei Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen spielt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber untersucht sie die Unfallursachen und entwickelt Maßnahmen, damit sich ähnliche Ereignisse künftig nicht wiederholen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die regelmäßige Durchführung von Betriebsbegehungen. Dabei werden Arbeitsplätze, Maschinen, Verkehrswege, Lagerbereiche und organisatorische Abläufe überprüft. Ziel ist es, Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und geeignete Verbesserungen vorzuschlagen.

Die Fachkraft unterstützt außerdem bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Verändern sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel oder gesetzliche Anforderungen, sollte geprüft werden, ob bestehende Schutzmaßnahmen noch ausreichend sind.

Auch Unterweisungen gehören häufig zum Aufgabenbereich. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Erstellung von Schulungsunterlagen, beantwortet fachliche Fragen und hilft dabei, Unterweisungen praxisnah zu gestalten.

Beschäftigte können sich ebenfalls an die Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden, wenn sie Sicherheitsmängel feststellen oder Fragen zum Arbeitsschutz haben. Sie ist ein wichtiger Ansprechpartner für alle Themen rund um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Wichtig ist jedoch: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ersetzt weder den Arbeitgeber noch die Führungskräfte. Sie berät fachlich, die Verantwortung für die Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen bleibt beim Arbeitgeber.

Bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden oder Unfallversicherungsträger wird regelmäßig geprüft, ob die Fachkraft für Arbeitssicherheit ordnungsgemäß bestellt wurde und in relevante Entscheidungen des Arbeitsschutzes eingebunden ist.

Eine frühzeitige Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen, kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden und den Arbeitsschutz im Betrieb nachhaltig zu verbessern.

Praxis-Tipp:
Binden Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit bereits vor der Anschaffung neuer Maschinen oder vor Umbauten ein. Viele Sicherheitsprobleme lassen sich in der Planungsphase deutlich einfacher und kostengünstiger lösen als nach der Inbetriebnahme.

Muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Grundsätzlich ja. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Art und Umfang der Betreuung richten sich unter anderem nach der Betriebsgröße und dem Gefährdungspotenzial.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/

DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
https://publikationen.dguv.de/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

BAuA – Organisation des Arbeitsschutzes
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/