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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Wann muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein Sicherheitsbeauftragter muss bestellt werden, wenn dies aufgrund der Anzahl der Beschäftigten, der vorhandenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie der betrieblichen Organisation erforderlich ist. Er unterstützt den Arbeitgeber und die Führungskräfte im Arbeitsalltag, übernimmt jedoch keine Unternehmerverantwortung.

Viele Unternehmen wissen, dass sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen. Deutlich häufiger herrscht jedoch Unsicherheit darüber, wann zusätzlich ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss und welche Aufgaben dieser übernimmt.

Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Beschäftigter des Unternehmens, der seine Kolleginnen und Kollegen bei Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Er achtet auf sicheres Verhalten, erkennt Gefahren frühzeitig und weist auf mögliche Verbesserungen hin. Er übernimmt diese Aufgabe zusätzlich zu seiner eigentlichen Tätigkeit.

Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des § 22 SGB VII. Dort ist geregelt, dass Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen müssen, wenn dies unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der räumlichen Ausdehnung, der Anzahl der Beschäftigten sowie der bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren erforderlich ist.

Eine feste Grenze – beispielsweise ab zehn oder zwanzig Beschäftigten – gibt es nicht. Entscheidend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb. Ein kleiner Betrieb mit hohen Gefährdungen kann eher einen Sicherheitsbeauftragten benötigen als ein größeres Büro mit geringem Unfallrisiko.

In der Praxis werden Sicherheitsbeauftragte häufig in Produktionsbetrieben, Werkstätten, Lagerbereichen, Baustellen oder Logistikunternehmen eingesetzt. Dort können sie ihre Kolleginnen und Kollegen direkt im Arbeitsalltag unterstützen.

Zu den Aufgaben gehört es beispielsweise, auf Stolperstellen, beschädigte Arbeitsmittel, fehlende Persönliche Schutzausrüstung oder blockierte Fluchtwege aufmerksam zu machen. Außerdem motivieren Sicherheitsbeauftragte zu sicherheitsgerechtem Verhalten und geben Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten.

Der Sicherheitsbeauftragte darf jedoch keine Weisungen erteilen. Er ersetzt weder die Führungskraft noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Arbeitgeber. Seine Aufgabe besteht in der Unterstützung und Beratung.

Auch die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder regelmäßigen Prüfungen gehört grundsätzlich nicht zu seinen gesetzlichen Aufgaben. Diese Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber oder den hierfür beauftragten Personen.

Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe wahrnehmen können, sollten sie ausreichend geschult werden. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bieten hierfür entsprechende Seminare und Fortbildungen an.

Ebenso wichtig ist die Auswahl geeigneter Personen. Sicherheitsbeauftragte sollten Erfahrung im Arbeitsbereich besitzen, von ihren Kolleginnen und Kollegen akzeptiert werden und Interesse am Thema Arbeitsschutz mitbringen.

In größeren Unternehmen werden häufig mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass alle Bereiche ausreichend betreut werden und Beschäftigte einen direkten Ansprechpartner vor Ort haben.

Bei Betriebsbegehungen oder Audits arbeiten Sicherheitsbeauftragte häufig eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und den Führungskräften zusammen. Durch ihre tägliche Präsenz erkennen sie viele Sicherheitsmängel bereits in einem frühen Stadium.

Unternehmen profitieren von engagierten Sicherheitsbeauftragten nicht nur durch weniger Arbeitsunfälle. Sie fördern auch das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten und tragen dazu bei, dass Gefahren frühzeitig gemeldet und beseitigt werden.

Bei Kontrollen durch Unfallversicherungsträger oder Arbeitsschutzbehörden wird regelmäßig geprüft, ob Sicherheitsbeauftragte bestellt wurden und ob ihre Anzahl den betrieblichen Gegebenheiten entspricht.

Ein gut eingebundener Sicherheitsbeauftragter ist ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Präventionskultur und unterstützt den Arbeitgeber dabei, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb kontinuierlich zu verbessern.

Praxis-Tipp:
Wählen Sie Sicherheitsbeauftragte nicht nur nach ihrer fachlichen Qualifikation aus. Personen, die im Team anerkannt sind und offen auf Kolleginnen und Kollegen zugehen, können das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb oft deutlich wirksamer fördern.

Ist ein Sicherheitsbeauftragter für Arbeitsunfälle verantwortlich?

Nein. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt weiterhin der Arbeitgeber beziehungsweise die jeweiligen Führungskräfte. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt lediglich beratend und aufmerksamkeitsfördernd.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung (§ 22 Sicherheitsbeauftragte)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/

DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/

BAuA – Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
https://www.baua.de/

DGUV – Informationen für Sicherheitsbeauftragte
https://publikationen.dguv.de/