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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Fußschutz

Muss der Arbeitgeber Sicherheitsschuhe bezahlen?

2 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Muss ein Beschäftigter aufgrund der Gefährdungsbeurteilung Sicherheitsschuhe tragen, muss der Arbeitgeber diese grundsätzlich kostenlos bereitstellen. Sicherheitsschuhe gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und dürfen den Beschäftigten in der Regel nicht in Rechnung gestellt werden. Welche Schutzklasse erforderlich ist, hängt immer von der jeweiligen Tätigkeit und den vorhandenen Gefährdungen ab.


In vielen Berufen gehören Sicherheitsschuhe zur täglichen Arbeitskleidung. Tatsächlich handelt es sich jedoch nicht um normale Arbeitskleidung, sondern um Persönliche Schutzausrüstung (PSA), wenn sie dem Schutz vor konkreten Gefährdungen dient. Ob Beschäftigte Sicherheitsschuhe tragen müssen, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes.

Ergibt diese Beurteilung, dass Fußverletzungen durch herabfallende Gegenstände, spitze Materialien, Quetschungen, Rutschgefahr oder andere Risiken möglich sind, muss der Arbeitgeber geeignete Sicherheitsschuhe bereitstellen. Dazu gehört nicht nur die erstmalige Anschaffung, sondern auch der rechtzeitige Ersatz bei Verschleiß oder Beschädigung sowie die Unterweisung der Beschäftigten zur richtigen Benutzung.

In der Praxis entstehen häufig Fragen, wenn Beschäftigte lieber eigene Sicherheitsschuhe tragen möchten oder ein besonders komfortables Modell bevorzugen. Grundsätzlich ist das möglich, sofern die Schuhe den erforderlichen Schutz bieten und vom Arbeitgeber zugelassen werden. Die Verantwortung für die Auswahl geeigneter PSA verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie die Auswahl der Schutzklasse und die Ausgabe der Sicherheitsschuhe. Das erleichtert den Nachweis im Rahmen von Unterweisungen, Audits oder Kontrollen.


Wann muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen?

Der Arbeitgeber trägt die Kosten immer dann, wenn Sicherheitsschuhe als erforderliche Persönliche Schutzausrüstung eingestuft werden. Das betrifft unter anderem Tätigkeiten im Baugewerbe, in der Industrie, im Lager, in Werkstätten oder überall dort, wo Verletzungsgefahren für die Füße bestehen. Eine Kostenbeteiligung der Beschäftigten ist für die notwendige Grundausstattung grundsätzlich nicht vorgesehen.


Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die Verpflichtung ergibt sich aus mehreren gesetzlichen Regelungen. Besonders relevant sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) sowie die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Hinweise zur Auswahl und Benutzung von Fußschutz enthält außerdem die DGUV Regel 112-191.

Weiterführende Informationen stellt die DGUV auf ihrer offiziellen Website bereit:
https://www.dguv.de


 

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