Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Was müssen Betriebe nach längerer Nichtnutzung von Trinkwasserleitungen beachten?
Auf einen Blick
Nach längerer Nichtnutzung von Trinkwasserleitungen müssen Betriebe prüfen, ob Wasserentnahmestellen wieder hygienisch sicher genutzt werden können. Besonders wichtig ist das nach Betriebsferien, Feiertagen, Leerstand, Homeoffice-Phasen, saisonaler Schließung oder selten genutzten Duschen, Waschbecken, Teeküchen und Trinkwasserspendern. Stagnationswasser sollte nicht direkt zum Trinken oder zur Speisenzubereitung verwendet werden.
Trinkwasser wird im Betrieb täglich genutzt: zum Händewaschen, Duschen, Trinken, Kochen, Reinigen oder in Teeküchen.
Wenn Leitungen längere Zeit nicht genutzt werden, kann Wasser in den Leitungen stehen. Dieses sogenannte Stagnationswasser kann hygienisch problematisch sein.
Das Umweltbundesamt empfiehlt, Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung stand, nicht zum Trinken oder zur Speisenzubereitung zu verwenden. Stattdessen sollte es zunächst ablaufen, bis es kühl aus der Leitung kommt.
Im Betrieb ist das besonders nach Wochenenden, Feiertagen, Betriebsferien oder längeren Schließzeiten relevant.
Betroffen sind vor allem selten genutzte Entnahmestellen. Dazu gehören abgelegene Waschbecken, Duschen, Teeküchen, Außenzapfstellen, wenig genutzte Sanitärräume oder Leitungen in leerstehenden Gebäudeteilen.
Auch Duschen können hygienisch wichtig sein, weil beim Duschen Aerosole entstehen können. Bei ungünstigen Bedingungen können dabei gesundheitlich relevante Keime eingeatmet werden.
Legionellen sind vor allem bei erwärmtem Trinkwasser ein Thema. Das Umweltbundesamt hat 2025 eine Empfehlung zur systemischen Untersuchung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung veröffentlicht.
Der Arbeitgeber sollte deshalb prüfen, ob nach längerer Nichtnutzung Spülmaßnahmen, Kontrollen oder fachkundige Prüfungen nötig sind.
Dabei geht es nicht nur um Trinkwasser zum Trinken. Auch Wasser für Händewaschen, Duschen und Körperhygiene muss hygienisch geeignet sein. Die BAuA verweist im Zusammenhang mit Sanitärräumen auf Wasser mit Trinkwasserqualität für Körperhygiene.
Nach Betriebsferien kann es sinnvoll sein, alle relevanten Entnahmestellen systematisch zu spülen. Dabei sollten Kalt- und Warmwasserleitungen berücksichtigt werden.
Wenn Wasser verfärbt ist, ungewöhnlich riecht oder lange nicht genutzt wurde, sollte es nicht direkt verwendet werden.
Bei größeren Gebäuden, Duschanlagen, Warmwassersystemen oder längerer Stilllegung sollte eine fachkundige Person eingebunden werden.
Auch Trinkwasserspender brauchen Aufmerksamkeit. Filter, Behälter, Zapfstellen und Reinigungsintervalle sollten nach Herstellerangaben kontrolliert werden.
Beschäftigte sollten wissen, was nach längerer Nichtnutzung gilt. Ein einfacher Hinweis kann verhindern, dass Stagnationswasser direkt getrunken wird.
Besonders wichtig ist die Organisation vor und nach Betriebsferien. Wer spült die Leitungen? Welche Bereiche werden kontrolliert? Wer dokumentiert Auffälligkeiten?
Zusammengefasst gilt: Trinkwasserleitungen sollten nach längerer Nichtnutzung nicht einfach ungeprüft weiterbetrieben werden. Spülen, Kontrolle und klare Zuständigkeiten helfen, hygienische Risiken zu vermeiden.
Praxis-Tipp:
Erstellen Sie eine kurze Checkliste für Betriebsferien: selten genutzte Wasserstellen erfassen, nach Rückkehr Kalt- und Warmwasser spülen, Auffälligkeiten dokumentieren und bei Geruch, Verfärbung oder Unsicherheit Fachkundige hinzuziehen.
Was ist Stagnationswasser?
Stagnationswasser ist Wasser, das längere Zeit unbewegt in Leitungen steht. Es kann hygienisch schlechter sein als frisch nachströmendes Wasser.
Darf Wasser nach dem Urlaub sofort getrunken werden?
Nach längerer Nichtnutzung sollte Wasser zunächst ablaufen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Wasser nach mehr als vier Stunden Standzeit nicht direkt zum Trinken oder Kochen zu verwenden.
Welche Wasserstellen sind besonders wichtig?
Besonders wichtig sind Duschen, Waschbecken, Teeküchen, Trinkwasserspender, selten genutzte Sanitärräume, Außenzapfstellen und abgelegene Gebäudeteile.
Was ist mit Duschen im Betrieb?
Duschen sollten nach längerer Nichtnutzung besonders beachtet werden, weil dabei Aerosole entstehen können. Warmwasseranlagen können bei ungünstigen Bedingungen ein Legionellenrisiko darstellen.
Wer ist für Trinkwasserhygiene im Betrieb verantwortlich?
Der Arbeitgeber beziehungsweise Betreiber muss dafür sorgen, dass Arbeitsbereiche und Sanitäreinrichtungen sicher und hygienisch nutzbar sind. Bei technischen Trinkwasseranlagen sollte fachkundige Unterstützung eingeplant werden.
Müssen Beschäftigte dazu unterwiesen werden?
Ja, wenn Trinkwasserstellen nach längerer Nichtnutzung betroffen sind oder besondere Regeln gelten. Beschäftigte sollten wissen, wann Wasser zunächst ablaufen muss und wem Auffälligkeiten gemeldet werden.
Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?
Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung, der ASR A4.1 Sanitärräume, der Trinkwasserverordnung, der Gefährdungsbeurteilung und den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
Umweltbundesamt – Ratgeber Trinkwasser aus dem Hahn
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/uba_trinkwas-ratgeber_2020-04-07_web_barrierefrei.pdf
Umweltbundesamt – Trinkwasser aus der Leitung: nachhaltig, gesund, günstig
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/trinkwasser-aus-der-leitung-nachhaltig-gesund
Umweltbundesamt – Empfehlungen und Stellungnahmen zu Trinkwasser
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/empfehlungen-stellungnahmen-zu-trinkwasser
BAuA – ASR A4.1 Sanitärräume
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A4-1
BAuA – ASR A4.1 Sanitärräume PDF
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-1.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Trinkwasserverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/
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