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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Sind Exoskelette im Betrieb eine sinnvolle Arbeitsschutzmaßnahme?

9 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Exoskelette können im Betrieb sinnvoll sein, wenn Beschäftigte bei bestimmten Tätigkeiten körperlich stark belastet werden und technische oder organisatorische Lösungen allein nicht ausreichen. Sie können Rücken, Schultern, Arme oder Beine unterstützen, ersetzen aber keine gute Arbeitsplatzgestaltung. Exoskelette sind keine einfache Standardlösung gegen Muskel-Skelett-Beschwerden. Vor dem Einsatz braucht es eine Gefährdungsbeurteilung, eine Erprobung mit Beschäftigten, klare Einsatzregeln, Unterweisung und eine Prüfung möglicher neuer Belastungen.

Exoskelette werden im Arbeitsschutz immer häufiger diskutiert. Sie sollen Beschäftigte bei körperlich belastenden Tätigkeiten unterstützen, zum Beispiel beim Heben, Halten, Tragen, Überkopfarbeiten oder bei langem Stehen.

Besonders interessant sind sie für Produktion, Montage, Logistik, Lager, Pflege, Bau, Handwerk, Instandhaltung, Fahrzeugbau, Luftfahrt, Metallbearbeitung und alle Arbeitsbereiche, in denen bestimmte Körperregionen dauerhaft belastet werden.

Ein Exoskelett ist ein am Körper getragenes Assistenzsystem. Es kann Bewegungen unterstützen, Kräfte umverteilen oder bestimmte Körperhaltungen erleichtern.

Es gibt passive und aktive Exoskelette. Passive Systeme arbeiten meist mit Federn, Mechanik oder elastischen Elementen. Aktive Systeme nutzen Motoren, Sensoren oder elektronische Steuerung.

Passive Exoskelette sind häufig leichter und einfacher aufgebaut. Aktive Exoskelette können stärker unterstützen, sind aber technisch komplexer und bringen zusätzliche Fragen zu Energieversorgung, Steuerung, Wartung und Sicherheit mit sich.

Wichtig ist: Ein Exoskelett ist kein Wundermittel. Es kann bestimmte Belastungen reduzieren, aber auch neue Belastungen erzeugen.

Wenn ein Schulter-Exoskelett die Arme bei Überkopfarbeit unterstützt, kann es die Schultermuskulatur entlasten. Gleichzeitig kann es aber Druckstellen, Bewegungseinschränkungen oder zusätzliche Belastungen an Rumpf, Rücken oder Hüfte verursachen.

Wenn ein Rücken-Exoskelett beim Heben unterstützt, kann es bestimmte Bewegungen erleichtern. Gleichzeitig kann es ungünstig sein, wenn Beschäftigte dadurch mehr Lasten bewegen, länger arbeiten oder sich weniger natürlich bewegen.

Deshalb muss immer die konkrete Tätigkeit betrachtet werden. Es reicht nicht zu fragen: „Ist dieses Exoskelett gut?“ Die bessere Frage lautet: „Passt dieses Exoskelett zu dieser Tätigkeit, dieser Person, dieser Belastung und diesem Arbeitsplatz?“

Exoskelette können bei Überkopfarbeiten sinnvoll sein, zum Beispiel bei Montage, Lackierung, Schleifen, Bohren, Deckenarbeiten oder Arbeiten an Fahrzeugunterseiten.

Sie können auch bei wiederholtem Heben, Vorbeugen oder Halten unterstützen, wenn Lasten nicht anders reduziert werden können.

In der Pflege werden Exoskelette ebenfalls diskutiert, etwa zur Unterstützung bei Transfers oder körperlich belastenden Tätigkeiten. Gerade dort muss aber sehr sorgfältig geprüft werden, ob Beweglichkeit, Hygiene, Patientensicherheit und Akzeptanz passen.

Bei Lager- und Logistiktätigkeiten können Exoskelette interessant sein, wenn häufig gehoben, kommissioniert oder in ungünstigen Haltungen gearbeitet wird. Trotzdem darf das nicht dazu führen, dass schlechte Arbeitsorganisation bestehen bleibt.

Der wichtigste Grundsatz bleibt das TOP-Prinzip. Zuerst müssen technische Maßnahmen geprüft werden. Danach organisatorische Maßnahmen. Erst danach kommen personenbezogene Maßnahmen wie Exoskelette.

Technische Maßnahmen können zum Beispiel Hebehilfen, Manipulatoren, Krane, höhenverstellbare Arbeitsplätze, Rollbahnen, Vakuumheber, Transporthilfen oder automatische Zuführungen sein.

Organisatorische Maßnahmen sind zum Beispiel Tätigkeitswechsel, Pausen, Lastbegrenzung, bessere Arbeitsplanung, ausreichend Personal, veränderte Materialbereitstellung oder kürzere Belastungszeiten.

Ein Exoskelett sollte nicht eingesetzt werden, um schlechte Arbeitsbedingungen dauerhaft zu erhalten. Wenn ein Arbeitsplatz zu niedrig, zu hoch, zu schwer oder schlecht organisiert ist, sollte zuerst der Arbeitsplatz verbessert werden.

Exoskelette können sinnvoll sein, wenn Belastungen trotz guter Gestaltung nicht vollständig vermieden werden können. Dann können sie eine ergänzende Maßnahme sein.

Vor dem Einsatz ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Dabei wird geprüft, welche körperliche Belastung besteht, welche Körperregion betroffen ist und ob ein Exoskelett wirklich zur Belastung passt.

Auch neue Gefährdungen müssen bewertet werden. Dazu gehören Druckstellen, Hautreizungen, eingeschränkte Beweglichkeit, Stolpergefahr, Hitzebelastung, Gewöhnungseffekte, veränderte Körperhaltung, zusätzliche Kraftübertragung oder psychische Belastung.

Ein Exoskelett kann zum Beispiel Bewegungen einschränken. Das kann gefährlich werden, wenn Beschäftigte schnell ausweichen, Treppen steigen, auf Leitern arbeiten, in engen Bereichen arbeiten oder mit Fahrzeugverkehr umgehen müssen.

Auch Notfallsituationen müssen bedacht werden. Kann die Person das Exoskelett schnell ablegen? Behindert es Fluchtwege, Rettung oder Erste Hilfe? Kann es sich an Maschinen, Regalen oder Bauteilen verhaken?

Bei Arbeiten mit Maschinen muss geprüft werden, ob das Exoskelett Einzugs-, Fang- oder Quetschgefahren erhöht. Gurte, Gelenke, Schienen oder hervorstehende Teile können in bestimmten Umgebungen problematisch sein.

Auch PSA-Kompatibilität ist wichtig. Exoskelette müssen mit Schutzhelm, Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz, Warnschutzkleidung, Handschuhen, Absturzsicherung oder Schutzkleidung zusammen funktionieren.

Wenn ein Exoskelett die PSA behindert, kann es ungeeignet sein. Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen sich nicht gegenseitig verschlechtern.

Auch Hygiene kann ein Thema sein. Exoskelette liegen am Körper an und können Schweiß, Hautkontakt und Verschmutzung verursachen. Bei mehreren Nutzern braucht es Reinigungs- und Anpassungsregeln.

In heißen Bereichen oder bei körperlicher Arbeit kann ein Exoskelett zusätzliche Wärmebelastung erzeugen. Das sollte besonders im Sommer und bei Schutzkleidung beachtet werden.

Beschäftigte müssen beteiligt werden. Ein Exoskelett funktioniert nur, wenn es akzeptiert wird, richtig passt und im Alltag genutzt werden kann.

Deshalb sollte vor einem dauerhaften Einsatz eine Erprobungsphase stattfinden. Beschäftigte sollten verschiedene Modelle testen, Rückmeldung geben und Beschwerden oder Einschränkungen melden können.

Die Passform ist entscheidend. Ein Exoskelett, das nicht richtig eingestellt ist, kann mehr schaden als nutzen. Körpergröße, Körperform, Arbeitskleidung und Bewegungsbereich müssen berücksichtigt werden.

Auch die Dauer der Nutzung sollte geregelt werden. Ein Exoskelett muss nicht automatisch den ganzen Arbeitstag getragen werden. Oft ist es sinnvoller, es gezielt für bestimmte Tätigkeiten einzusetzen.

Ein weiterer Punkt ist die Leistungssteigerung. Exoskelette dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte mehr Lasten bewegen oder höhere Taktzeiten schaffen müssen, nur weil sie Unterstützung tragen.

Das wäre ein falscher Einsatz. Ziel ist Entlastung, nicht das Ausweiten körperlicher Belastung.

Führungskräfte sollten deshalb klar kommunizieren: Das Exoskelett dient dem Gesundheitsschutz, nicht der Erhöhung der Belastungsgrenzen.

Auch die Unterweisung ist wichtig. Beschäftigte müssen wissen, wie das Exoskelett angelegt, eingestellt, genutzt, gereinigt, geprüft und abgelegt wird.

Sie müssen außerdem wissen, bei welchen Tätigkeiten es verwendet werden soll und bei welchen Tätigkeiten nicht.

Warnzeichen müssen ernst genommen werden. Schmerzen, Taubheitsgefühle, Druckstellen, Hautreizungen, Bewegungseinschränkungen, ungewohnte Müdigkeit oder Unsicherheit beim Gehen sollten gemeldet und geprüft werden.

Auch Wartung und Prüfung gehören dazu. Gelenke, Gurte, Verschlüsse, Federmechanik, Akkus, Sensoren oder Steuerungen müssen je nach System kontrolliert werden.

Bei aktiven Exoskeletten kommen zusätzliche Themen hinzu: elektrische Sicherheit, Akku, Software, Fehlfunktionen, unbeabsichtigte Bewegungen, Ladeprozesse und technische Dokumentation.

Auch Datenschutz kann relevant sein, wenn Exoskelette Bewegungsdaten, Nutzungszeiten oder Leistungsdaten erfassen. Solche Daten dürfen nicht unklar oder beliebig zur Leistungsüberwachung genutzt werden.

Die Beschaffung sollte nicht allein durch Einkauf oder Technik erfolgen. Arbeitsschutz, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Beschäftigte und gegebenenfalls Betriebsrat sollten einbezogen werden.

Auch arbeitsmedizinische Vorsorge kann relevant sein, wenn hohe körperliche Belastungen bestehen oder Beschwerden auftreten. Exoskelette ersetzen keine medizinische Abklärung.

Für die Bewertung körperlicher Belastung können Methoden wie Leitmerkmalmethoden, Beobachtung, Beschäftigtenbefragung, Messungen oder ergonomische Analysen helfen.

Wichtig ist auch die Wirksamkeitskontrolle. Nach Einführung sollte geprüft werden: Werden Beschwerden weniger? Wird die Tätigkeit leichter? Gibt es neue Beschwerden? Wird das Exoskelett wirklich genutzt? Entstehen neue Risiken?

Wenn Beschäftigte das Exoskelett nach kurzer Zeit nicht mehr nutzen, ist das ein wichtiges Signal. Dann passt es möglicherweise nicht zur Tätigkeit, ist unbequem, zu warm, zu schwer oder behindert den Arbeitsablauf.

Ein häufiger Fehler ist, Exoskelette als schnelle Lösung zu kaufen, ohne vorher die tatsächliche Belastung zu analysieren.

Ein zweiter Fehler ist, Exoskelette dauerhaft einzusetzen, obwohl technische Hilfsmittel möglich wären.

Ein dritter Fehler ist, nur auf Entlastung einer Körperregion zu schauen. Wenn die Schulter entlastet wird, aber Rücken, Hüfte oder Nacken stärker belastet werden, ist die Maßnahme nicht automatisch erfolgreich.

Ein vierter Fehler ist fehlende Beteiligung. Wenn Beschäftigte das System nicht akzeptieren, wird es im Alltag nicht funktionieren.

Exoskelette können besonders sinnvoll sein, wenn sie gezielt, freiwillig, tätigkeitsbezogen, gut angepasst und nach einer echten Erprobung eingesetzt werden.

Sie sind weniger sinnvoll, wenn sie schlechte Arbeitsplatzgestaltung kaschieren, ohne Analyse eingeführt werden oder als Pflichtmaßnahme ohne Akzeptanz der Beschäftigten dienen.

Zusammengefasst gilt: Exoskelette können eine sinnvolle Ergänzung im Arbeitsschutz sein, aber nur nach sorgfältiger Prüfung. Sie gehören in die Gefährdungsbeurteilung, müssen zum Arbeitsplatz passen und dürfen technische sowie organisatorische Verbesserungen nicht ersetzen.

Praxis-Tipp:
Kaufen Sie Exoskelette nicht direkt als fertige Lösung. Starten Sie mit einer Belastungsanalyse, testen Sie mehrere Systeme mit den betroffenen Beschäftigten und prüfen Sie nach einigen Wochen: Entlastet das Exoskelett wirklich oder verlagert es nur die Belastung?

Für welche Tätigkeiten können Exoskelette sinnvoll sein?

Exoskelette können bei Überkopfarbeiten, wiederholtem Heben, Halten, Vorbeugen, Montagetätigkeiten, Logistikarbeiten, Pflegearbeiten oder langem Arbeiten in ungünstiger Haltung sinnvoll sein. Entscheidend ist immer die konkrete Tätigkeit.

Sind Exoskelette persönliche Schutzausrüstung?

Nicht jedes Exoskelett ist automatisch persönliche Schutzausrüstung. Je nach Zweck, Herstellerangabe und Einsatz kann die Einordnung unterschiedlich sein. Für den Betrieb ist entscheidend, dass Einsatz, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und sichere Verwendung klar geregelt sind.

Ersetzen Exoskelette Hebehilfen oder ergonomische Arbeitsplatzgestaltung?

Nein. Exoskelette ersetzen keine gute Arbeitsplatzgestaltung. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. Exoskelette können ergänzen, wenn Belastungen anders nicht ausreichend reduziert werden können.

Welche Risiken können Exoskelette haben?

Mögliche Risiken sind Druckstellen, eingeschränkte Beweglichkeit, Hitzebelastung, Stolper- oder Hängenbleibgefahr, neue Belastungen an anderen Körperregionen, falsche Nutzung, mangelnde Akzeptanz, Hygieneprobleme oder Konflikte mit anderer PSA.

Müssen Beschäftigte Exoskelette vorher testen?

Ja, eine Erprobung ist sehr sinnvoll. Beschäftigte sollten das Exoskelett im echten Arbeitsablauf testen und Rückmeldung geben. Nur so lässt sich erkennen, ob das System praktisch funktioniert.

Was gehört in die Unterweisung?

Die Unterweisung sollte erklären, wann das Exoskelett genutzt wird, wie es angelegt und eingestellt wird, welche Tätigkeiten ungeeignet sind, wie es gereinigt wird, welche Beschwerden gemeldet werden müssen und wer bei Problemen zuständig ist.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Wichtig sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Gefährdungsbeurteilung, ergonomische Bewertungsmethoden, das TOP-Prinzip, die Betrachtung physischer Belastungen, die Einbindung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Beratung sowie Informationen von DGUV, IFA, BAuA, BGHM und weiteren Unfallversicherungsträgern.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 208-062 – Auswahl und Einsatz von Exoskeletten
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/208_062/208-062_BGBAU.pdf

DGUV Forum – Exoskelette: Orientierungshilfen bei Auswahl und Einsatz
https://forum.dguv.de/ausgabe-2-2026/exoskelette-orientierungshilfen-bei-auswahl-und-einsatz/

IFA / DGUV – Exoskelette
https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-ergonomie/exoskelette/index.jsp

IFA / DGUV – Gefährdungsbeurteilung für Exoskelette PDF
https://www.dguv.de/medien/ifa/de/pra/ergonomie/gefaehrdungsbeurteilung_exoskelette.pdf

BAuA – Ergonomische Bewertung des Langzeiteinsatzes von passiven Exoskeletten
https://www.baua.de/DE/Forschung/Forschungsprojekte/f2466

BAuA – Forschungsbericht F2466 PDF
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2466.pdf?__blob=publicationFile&v=3

BGHM – Exoskelette für den betrieblichen Einsatz
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/themen/ergonomie-und-arbeitsgestaltung/exoskelette-fuer-den-betrieblichen-einsatz

AWMF S2k-Leitlinie – Einsatz von Exoskeletten im beruflichen Kontext PDF
https://register.awmf.org/assets/guidelines/002-046l_S2k_KF_Einsatz-Exoskelette-beruflicher-Kontext-Praevention-arbeitsassoziierte-Muskel-Skelett-Erkrankungen-Beschwerden_2026-04.pdf

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