Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wie wird eine ergonomische Gefährdungsbeurteilung nach Leitmerkmalmethoden durchgeführt?
Auf einen Blick
Die Leitmerkmalmethoden (LMM) sind wissenschaftlich entwickelte Bewertungsverfahren der BAuA, mit denen körperliche Belastungen am Arbeitsplatz systematisch beurteilt werden. Sie helfen dabei, ergonomische Risiken objektiv zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Verringerung von Muskel-Skelett-Belastungen festzulegen.
Muskel- und Skeletterkrankungen gehören seit Jahren zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Rückenschmerzen, Schulterbeschwerden oder Erkrankungen der Gelenke entstehen häufig nicht durch einzelne schwere Belastungen, sondern durch jahrelange ungünstige Arbeitsbedingungen. Genau hier setzen die Leitmerkmalmethoden an.
Die Leitmerkmalmethoden wurden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickelt. Sie ermöglichen eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung körperlicher Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Anders als eine reine Schätzung liefern sie ein strukturiertes Verfahren, das auch gegenüber Aufsichtsbehörden nachvollziehbar dokumentiert werden kann.
Je nach Tätigkeit existieren unterschiedliche Leitmerkmalmethoden. Dazu gehören unter anderem Verfahren für Heben, Halten und Tragen, Ziehen und Schieben, Manuelle Arbeitsprozesse, Körperzwangshaltungen sowie Ganzkörperkräfte. Dadurch lassen sich nahezu alle typischen körperlichen Belastungen im Arbeitsalltag bewerten.
Die Bewertung erfolgt anhand verschiedener Leitmerkmale. Berücksichtigt werden beispielsweise das Gewicht einer Last, die Häufigkeit der Tätigkeit, die Dauer der Belastung, ungünstige Körperhaltungen, Greifbedingungen oder erforderliche Kraftaufwendungen. Jedes Merkmal erhält eine bestimmte Punktzahl.
Aus den Einzelbewertungen ergibt sich schließlich ein Gesamtwert, der einer Risikostufe zugeordnet wird. Je höher die Punktzahl, desto größer ist die ergonomische Belastung und desto dringender sind Verbesserungsmaßnahmen erforderlich.
Ein großer Vorteil der Leitmerkmalmethoden besteht darin, dass sie objektive Entscheidungen unterstützen. Statt subjektiver Einschätzungen können Belastungen nachvollziehbar bewertet und dokumentiert werden. Dadurch lassen sich auch verschiedene Arbeitsplätze miteinander vergleichen.
Ein typisches Beispiel ist das regelmäßige Heben von Kartons in einem Lager. Während einzelne Hebevorgänge möglicherweise unproblematisch erscheinen, kann die hohe Wiederholungszahl zusammen mit ungünstigen Hebehöhen zu einer erheblichen Gesamtbelastung führen. Die Leitmerkmalmethode macht diese Belastung sichtbar.
Auch in der Pflege, im Handwerk, in der Produktion oder im Baugewerbe kommen Leitmerkmalmethoden häufig zum Einsatz. Gerade dort entstehen körperliche Beschwerden oft schleichend über viele Jahre hinweg.
Die Ergebnisse der Bewertung bilden die Grundlage für geeignete Schutzmaßnahmen. Zunächst sollte geprüft werden, ob körperliche Belastungen vollständig vermieden werden können. Ist dies nicht möglich, kommen technische Hilfsmittel wie Hebehilfen, Hubtische, Rollenbahnen oder Kransysteme in Betracht.
Daneben spielen organisatorische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Arbeitsplätze können so gestaltet werden, dass schwere Tätigkeiten auf mehrere Beschäftigte verteilt werden oder belastende Arbeiten regelmäßig wechseln. Auch ausreichende Erholungszeiten tragen zur Verringerung körperlicher Belastungen bei.
Persönliche Schutzmaßnahmen stehen dagegen – entsprechend dem STOP-Prinzip – erst an letzter Stelle. Rückenstützgurte oder ähnliche Hilfsmittel ersetzen keine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und können technische Verbesserungen nicht ersetzen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, ergonomische Belastungen ausschließlich anhand des Lastgewichts zu beurteilen. Tatsächlich beeinflussen zahlreiche weitere Faktoren das Risiko, darunter Körperhaltung, Greifhöhe, Bewegungsabläufe, Platzverhältnisse oder Zeitdruck.
Die Leitmerkmalmethoden sollten außerdem regelmäßig erneut angewendet werden. Werden Arbeitsplätze verändert, Maschinen ersetzt oder Arbeitsabläufe angepasst, kann sich die ergonomische Belastung deutlich verändern. Eine einmalige Bewertung reicht daher häufig nicht aus.
Auch bei der Einführung neuer Arbeitsplätze empfiehlt sich eine frühzeitige ergonomische Bewertung. Dadurch lassen sich gesundheitliche Belastungen oft bereits in der Planungsphase vermeiden, bevor später aufwendige Umbauten erforderlich werden.
Richtig angewendet unterstützen die Leitmerkmalmethoden Unternehmen dabei, Muskel-Skelett-Erkrankungen nachhaltig zu reduzieren, Fehlzeiten zu senken und ergonomische Arbeitsplätze nach dem Stand der Technik zu gestalten.
Praxis-Tipp:
Führen Sie Leitmerkmalbewertungen möglichst direkt am realen Arbeitsplatz durch und beziehen Sie die Beschäftigten mit ein. Sie kennen die tatsächlichen Belastungen häufig besser als jede schriftliche Arbeitsplatzbeschreibung.
Sind Leitmerkmalmethoden gesetzlich vorgeschrieben?
Die Verwendung einer bestimmten Leitmerkmalmethode ist nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber müssen jedoch ergonomische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilen. Die Leitmerkmalmethoden gelten dabei als anerkannter Stand der Arbeitswissenschaft und werden von der BAuA ausdrücklich empfohlen.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), den Leitmerkmalmethoden der BAuA, der DGUV Information 208-033 – Belastungen für den Rücken erkennen und vermeiden sowie der DIN EN 1005 (Sicherheitsanforderungen an die menschliche körperliche Leistungsfähigkeit).
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
BAuA – Leitmerkmalmethoden
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physische-Belastung/Leitmerkmalmethoden/Leitmerkmalmethoden_node.html
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
https://www.gesetze-im-internet.de/lasthandhabv/
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
DGUV Information 208-033 – Belastungen für den Rücken erkennen und vermeiden
https://publikationen.dguv.de/
BAuA – Ergonomie und physische Belastungen
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physische-Belastung/Physische-Belastung_node.html