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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Muss der Arbeitgeber bei Hitze im Büro Maßnahmen ergreifen?

6 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ja. Arbeitgeber müssen bei Hitze im Büro prüfen, ob die Raumtemperatur die Gesundheit, das Wohlbefinden oder die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beeinträchtigt. Je nach Temperatur, Raumverhältnissen und Belastung müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehören vor allem Sonnenschutz, Lüftung, Reduzierung von Wärmequellen, Luftbewegung, organisatorische Anpassungen und bei Bedarf weitere Schutzmaßnahmen.

Hitze im Büro ist nicht nur eine Frage des Komforts. Steigen die Temperaturen in Arbeitsräumen deutlich an, kann dies Konzentration, Kreislauf, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden beeinträchtigen. Deshalb gehört sommerliche Wärmebelastung zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

Arbeitsräume müssen grundsätzlich so eingerichtet und betrieben werden, dass für Beschäftigte keine gesundheitlichen Gefährdungen entstehen. Dazu gehört auch eine angemessene Raumtemperatur. Besonders in Büros mit großen Fensterflächen, direkter Sonneneinstrahlung oder schlechter Lüftung kann dies im Sommer schnell relevant werden.

Eine feste Grenze, ab der Beschäftigte automatisch nach Hause gehen dürfen, gibt es im Büro nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen prüft und umsetzt. Die Maßnahmen richten sich nach der tatsächlichen Situation im Raum.

Nach den Arbeitsstättenregeln soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen grundsätzlich 26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert bei sommerlichen Außentemperaturen überschritten, sollten geeignete Maßnahmen geprüft werden. Dazu gehören vor allem Sonnenschutz, Lüftung und organisatorische Anpassungen.

Bei Temperaturen über 30 °C im Arbeitsraum werden wirksame Maßnahmen besonders wichtig. Dann reicht es in der Regel nicht aus, die Situation nur zu beobachten. Der Arbeitgeber muss aktiv prüfen, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Belastung zu verringern.

Ab sehr hohen Raumtemperaturen kann ein Arbeitsraum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet sein. Besonders bei Temperaturen über 35 °C sind besondere Maßnahmen erforderlich, wie sie bei Hitzearbeit vorgesehen sind. Normale Büroarbeit darf dann nicht einfach unverändert fortgesetzt werden.

Wichtig ist dabei immer die konkrete Gefährdungsbeurteilung. Ein Büro mit leichter Bildschirmarbeit ist anders zu bewerten als ein Arbeitsplatz mit körperlicher Belastung, Schutzkleidung, schlechter Lüftung oder gesundheitlich besonders belasteten Beschäftigten.

Technische Maßnahmen haben Vorrang. Dazu zählen zum Beispiel außenliegender Sonnenschutz, Jalousien, Rollos, reflektierende Vorrichtungen, Sonnenschutzverglasung, Lüftungssysteme oder andere bauliche Lösungen. Ziel ist es, das Aufheizen der Räume möglichst früh zu verhindern.

Auch das richtige Lüften gehört zu den wichtigen Maßnahmen. Besonders wirksam ist frühes Lüften am Morgen, solange die Außenluft noch kühler ist. Tagsüber sollten Fenster bei starker Hitze nicht dauerhaft offenstehen, wenn dadurch warme Luft in den Raum gelangt.

Wärmequellen im Büro sollten soweit möglich reduziert werden. Nicht benötigte Monitore, Drucker, Kopierer, Lampen, Ladegeräte oder andere elektrische Geräte können zusätzliche Wärme abgeben. In kleinen oder schlecht belüfteten Räumen kann dies spürbar zur Wärmebelastung beitragen.

Ein Ventilator kann ebenfalls helfen, ersetzt aber keine grundlegenden Maßnahmen. Er senkt die Raumtemperatur nicht, verbessert jedoch die Luftbewegung. Dadurch kann sich der Arbeitsplatz angenehmer anfühlen. Wichtig ist, dass Beschäftigte nicht dauerhaft direkt im Luftstrom sitzen.

Organisatorische Maßnahmen sind ebenfalls möglich. Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, ein früherer Arbeitsbeginn, zusätzliche kurze Pausen, die Verlagerung belastender Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten oder die Nutzung weniger aufgeheizter Räume.

Auch Getränke können Teil der Maßnahmen sein. Bei starker Hitze ist es sinnvoll, Beschäftigten ausreichend geeignete Getränke bereitzustellen oder zumindest sicherzustellen, dass regelmäßiges Trinken möglich ist. Besonders geeignet sind Wasser, ungesüßte Tees oder verdünnte Saftschorlen.

Personenbezogene Maßnahmen können ergänzen, sollten aber nicht die einzige Lösung sein. Dazu gehören zum Beispiel leichte Kleidung, gelockerte Kleiderordnung, bewusstes Pausenverhalten oder Hinweise zum richtigen Umgang mit Hitze.

Besonders schutzbedürftige Personen müssen stärker berücksichtigt werden. Dazu können ältere Beschäftigte, Schwangere, gesundheitlich vorbelastete Personen oder Beschäftigte mit Kreislaufproblemen gehören. Für sie können schon früher zusätzliche Maßnahmen notwendig sein.

Auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes kann eine Rolle spielen. Wer viele Stunden sitzt, empfindet Wärme oft besonders am Rücken und an der Sitzfläche. Ein luftiger Bürostuhl mit Netzrücken kann hier zwar nicht die Raumtemperatur senken, aber den Sitzkomfort bei warmen Temperaturen verbessern.

Trotzdem gilt: Ein Bürostuhl, Ventilator oder Getränk ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss die Ursachen der Wärmebelastung betrachten und geeignete Maßnahmen nach dem technischen, organisatorischen und personenbezogenen Prinzip auswählen.

Wichtig ist außerdem die Dokumentation. Wenn Hitze im Büro regelmäßig auftritt, sollte nachvollziehbar festgehalten werden, welche Maßnahmen geprüft und umgesetzt wurden. Das ist besonders relevant, wenn Beschäftigte Beschwerden melden oder Räume regelmäßig stark aufheizen.

Hitze sollte nicht erst dann behandelt werden, wenn bereits hohe Temperaturen erreicht sind. Sinnvoll ist ein vorbeugender Sommerplan. Dazu gehören geprüfter Sonnenschutz, klare Lüftungsregeln, Zuständigkeiten, Maßnahmen bei Hitzetagen und Informationen für Beschäftigte.

Die beste Lösung hängt immer vom Raum ab. Ein gut beschattetes Büro mit wenig Technik benötigt andere Maßnahmen als ein Dachgeschossbüro mit direkter Sonne, mehreren Geräten und schlechter Luftzirkulation.

Praxis-Tipp:
Prüfen Sie bei Hitze im Büro zuerst die Raumtemperatur, Sonneneinstrahlung, Lüftung und vorhandene Wärmequellen. Je früher technische Maßnahmen wie Sonnenschutz und richtiges Lüften greifen, desto weniger müssen später aufwendige Maßnahmen wie mobile Klimageräte oder Arbeitszeitverlagerungen eingesetzt werden.

Gibt es bei Hitze im Büro automatisch Hitzefrei?

Nein. Ein automatisches Hitzefrei gibt es im Arbeitsleben in der Regel nicht. Hohe Raumtemperaturen bedeuten nicht automatisch, dass Beschäftigte den Arbeitsplatz verlassen dürfen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Situation bewertet und geeignete Schutzmaßnahmen trifft.

Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber reagieren?

Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert bei sommerlicher Hitze überschritten, sollten Maßnahmen geprüft werden. Bei mehr als 30 °C im Raum müssen wirksame Maßnahmen besonders konsequent umgesetzt werden.

Welche Maßnahmen sind bei Hitze im Büro sinnvoll?

Sinnvoll sind vor allem Sonnenschutz, richtiges Lüften, Reduzierung von Wärmequellen, Ventilatoren, flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Getränke und gegebenenfalls die Nutzung kühlerer Räume. Technische Maßnahmen sollten dabei Vorrang vor rein persönlichen Maßnahmen haben.

Muss der Arbeitgeber Getränke bereitstellen?

Bei starker Hitze kann die Bereitstellung geeigneter Getränke eine sinnvolle Maßnahme sein. Entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung. Besonders bei hoher Wärmebelastung, längeren Hitzephasen oder gesundheitlich belasteten Beschäftigten sollte regelmäßiges Trinken aktiv unterstützt werden.

Reicht ein Ventilator als Maßnahme aus?

Nicht immer. Ein Ventilator kann das Wärmegefühl verbessern, senkt aber nicht die Raumtemperatur. Bei stark aufgeheizten Räumen sollte er nur eine ergänzende Maßnahme sein. Sonnenschutz, Lüftung und Reduzierung von Wärmequellen bleiben wichtiger.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A3.5 – Raumtemperatur, der ASR A3.6 – Lüftung, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie ergänzenden Informationen von BAuA und DGUV.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

ASR A3.5 – Raumtemperatur
https://www.baua.de/

ASR A3.6 – Lüftung
https://www.baua.de/

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

BAuA – Hohe Raumtemperaturen in Arbeitsstätten
https://www.baua.de/

DGUV – Aufgeheizte Arbeitsräume im Sommer
https://aug.dguv.de/

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