Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Welche Temperatur ist im Büro noch zulässig
Auf einen Blick
Im Büro sollte die Raumtemperatur grundsätzlich gesundheitlich zuträglich sein. Als wichtiger Orientierungswert gilt: Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 °C nicht überschreiten. Wird es wärmer, müssen je nach Situation geeignete Maßnahmen geprüft oder umgesetzt werden. Ab mehr als 30 °C werden wirksame Schutzmaßnahmen besonders wichtig, ab mehr als 35 °C ist ein Arbeitsraum ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr geeignet.
Die Frage nach der zulässigen Temperatur im Büro stellt sich besonders an heißen Sommertagen. Viele Beschäftigte merken schnell, dass Konzentration, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit nachlassen, wenn sich Arbeitsräume stark aufheizen.
Eine einfache pauschale Höchsttemperatur, bei der automatisch nicht mehr gearbeitet werden darf, gibt es im Büro nicht. Entscheidend ist, ob die Raumtemperatur unter Berücksichtigung der Tätigkeit, der körperlichen Belastung, der Sonneneinstrahlung und der Lüftung noch gesundheitlich zuträglich ist.
Für normale Büroarbeit ist vor allem die ASR A3.5 – Raumtemperatur wichtig. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und gibt Orientierung, welche Temperaturen in Arbeitsräumen einzuhalten sind und wann Maßnahmen erforderlich werden.
Grundsätzlich soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Wird dieser Wert bei sommerlichen Außentemperaturen überschritten, ist das nicht automatisch ein Arbeitsverbot. Der Arbeitgeber muss jedoch prüfen, ob geeignete Maßnahmen erforderlich sind.
Typische Maßnahmen bei Temperaturen über 26 °C sind Sonnenschutz, richtiges Lüften, Reduzierung innerer Wärmequellen, Ventilatoren, Getränke, gelockerte Kleidungsvorgaben oder organisatorische Anpassungen. Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt vom konkreten Büro ab.
Bei Temperaturen von mehr als 30 °C im Arbeitsraum müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Dann reicht es in der Regel nicht aus, die Hitze nur hinzunehmen. Der Arbeitgeber muss aktiv etwas unternehmen, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern.
Dazu können technische Maßnahmen wie außenliegender Sonnenschutz, Lüftung, mobile Kühlung oder verbesserte Luftbewegung gehören. Technische Maßnahmen sollten Vorrang haben, weil sie direkt an der Ursache der Belastung ansetzen.
Auch organisatorische Maßnahmen können notwendig sein. Dazu zählen ein früherer Arbeitsbeginn, flexible Arbeitszeiten, zusätzliche kurze Pausen, die Verlagerung besonders konzentrierter Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten oder die Nutzung weniger aufgeheizter Räume.
Ab mehr als 35 °C ist ein Raum ohne zusätzliche Maßnahmen während der Überschreitungszeit nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Normale Büroarbeit darf dann nicht einfach unverändert fortgesetzt werden. Es wären besondere Maßnahmen erforderlich, wie sie bei Hitzearbeit vorgesehen sind.
Wichtig ist: Aus diesen Temperaturstufen ergibt sich nicht automatisch ein Recht auf Hitzefrei. Der Arbeitgeber kann auch andere geeignete Lösungen wählen, zum Beispiel einen kühleren Raum bereitstellen, Arbeitszeiten anpassen oder technische Maßnahmen einsetzen.
Die tatsächliche Belastung hängt nicht nur von der gemessenen Temperatur ab. Auch Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, direkte Sonneneinstrahlung, Bekleidung, körperliche Belastung und individuelle Gesundheit spielen eine Rolle.
Ein Büro mit guter Verschattung, wenig Geräten und ausreichender Lüftung kann sich bei gleicher Temperatur weniger belastend anfühlen als ein Dachgeschossbüro mit direkter Sonne, schlechter Luftzirkulation und vielen laufenden Geräten.
Deshalb sollte die Temperatur nicht isoliert betrachtet werden. Sinnvoll ist immer eine Bewertung der gesamten Arbeitssituation. Dazu gehört auch die Frage, ob Beschäftigte Beschwerden melden oder ob bestimmte Personen besonders gefährdet sind.
Besonders schutzbedürftige Beschäftigte müssen stärker berücksichtigt werden. Dazu können ältere Personen, Schwangere, gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte oder Menschen mit Kreislaufproblemen gehören. Für sie können bereits früher zusätzliche Maßnahmen sinnvoll sein.
Auch die Ausstattung des Arbeitsplatzes kann eine Rolle spielen. Wer lange sitzt, empfindet Wärme häufig besonders am Rücken und an der Sitzfläche. Ein Bürostuhl mit Netzrücken kann die Luftzirkulation verbessern und das Sitzen bei warmen Temperaturen angenehmer machen.
Ein solcher Bürostuhl senkt jedoch nicht die Raumtemperatur. Er ist nur eine ergänzende Maßnahme für mehr Sitzkomfort und ersetzt keine technischen oder organisatorischen Maßnahmen gegen Hitze im Büro.
Wichtig ist außerdem, dass Hitze im Büro nicht erst bei Extremtemperaturen beachtet wird. Wenn Räume regelmäßig stark aufheizen, sollte der Arbeitgeber frühzeitig ein Hitzekonzept erstellen. Dazu gehören Sonnenschutz, Lüftungsregeln, Zuständigkeiten und klare Maßnahmen bei hohen Temperaturen.
Beschäftigte sollten hohe Temperaturen, Beschwerden oder besonders belastende Raumverhältnisse melden. Nur so kann der Arbeitgeber die Situation bewerten und geeignete Maßnahmen einleiten.
Zusammengefasst gilt: Bis 26 °C gilt die Bürotemperatur in der Regel als unkritischer Orientierungsbereich. Über 26 °C sollten Maßnahmen geprüft werden. Über 30 °C sind wirksame Maßnahmen erforderlich. Über 35 °C ist normale Büroarbeit ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet.
Praxis-Tipp:
Messen Sie bei Hitze nicht nur einmal kurz die Temperatur, sondern beobachten Sie den Tagesverlauf. Besonders wichtig sind Räume mit direkter Sonneneinstrahlung, Dachgeschossbüros, schlecht belüftete Arbeitsbereiche und Räume mit vielen technischen Geräten.
Ist 28 °C im Büro noch erlaubt?
28 °C bedeuten nicht automatisch, dass im Büro nicht mehr gearbeitet werden darf. Da der Orientierungswert von 26 °C überschritten ist, sollte der Arbeitgeber jedoch prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Dazu gehören zum Beispiel Sonnenschutz, Lüftung, Ventilatoren oder organisatorische Anpassungen.
Was gilt bei über 30 °C im Büro?
Bei mehr als 30 °C im Arbeitsraum müssen wirksame Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten umgesetzt werden. Dazu können technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen gehören. Die Hitze darf dann nicht einfach ignoriert werden.
Was passiert bei über 35 °C im Büro?
Bei mehr als 35 °C ist ein Arbeitsraum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen während dieser Zeit nicht geeignet. Der Arbeitgeber muss dann besondere Maßnahmen treffen, die Arbeit anders organisieren oder einen geeigneteren Arbeitsplatz bereitstellen.
Gibt es eine gesetzliche Höchsttemperatur im Büro?
Es gibt keine einfache gesetzliche Regel wie „ab dieser Temperatur ist automatisch Schluss“. Maßgeblich sind die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.5. Diese geben Temperaturbereiche und Maßnahmenstufen vor, nach denen der Arbeitgeber handeln muss.
Muss der Arbeitgeber die Temperatur im Büro messen?
Wenn Räume stark aufheizen oder Beschäftigte Beschwerden melden, ist eine Temperaturmessung sinnvoll. Nur so kann nachvollziehbar beurteilt werden, ob Maßnahmen erforderlich sind und welche Schutzmaßnahmen geeignet sind.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A3.5 – Raumtemperatur, der ASR A3.6 – Lüftung, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie ergänzenden Informationen von BAuA und DGUV.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
ASR A3.5 – Raumtemperatur
https://www.baua.de/
ASR A3.6 – Lüftung
https://www.baua.de/
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/
BAuA – Hohe Raumtemperaturen in Arbeitsstätten
https://www.baua.de/
DGUV – Hitze und Trockenheit am Arbeitsplatz
https://www.dguv.de/
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