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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Computerarbeitsplatz

Welche Arbeitsschutzpflichten gelten im Homeoffice?

8 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit gilt Arbeitsschutz. Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen, Beschäftigte unterweisen, Arbeitszeit und Erreichbarkeit regeln und geeignete Arbeitsmittel sowie gesunde Arbeitsbedingungen unterstützen. Besonders wichtig sind Ergonomie, Bildschirmarbeit, Pausen, Beleuchtung, Raumklima, psychische Belastung, Datenschutz, elektrische Sicherheit und die klare Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit.

Homeoffice und mobile Arbeit sind für viele Betriebe normal geworden. Beschäftigte arbeiten nicht mehr nur im Büro, sondern auch zuhause, unterwegs, im Zug, im Hotel, beim Kunden oder an wechselnden Orten.

Dadurch verändert sich der Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsplatz nicht immer so direkt gestalten und kontrollieren wie im Betrieb. Trotzdem bleibt Arbeitsschutz ein wichtiges Thema.

Grundsätzlich gilt: Arbeit darf auch außerhalb des Betriebs nicht zu gesundheitlichen Belastungen führen. Das betrifft körperliche Belastungen, psychische Belastungen, Arbeitszeit, Pausen, Bildschirmarbeit, technische Ausstattung und Arbeitsorganisation.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Telearbeit, Homeoffice und mobiler Arbeit. Im Alltag werden diese Begriffe oft vermischt, rechtlich können sie aber unterschiedlich bewertet werden.

Telearbeit ist ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten, der vom Arbeitgeber eingerichtet und vereinbart wird. Hier gelten besondere Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.

Homeoffice wird häufig als allgemeiner Begriff für Arbeit von zuhause verwendet. Dabei kann es sich je nach Vereinbarung um Telearbeit oder um mobile Arbeit handeln.

Mobile Arbeit bedeutet, dass Beschäftigte ihre Arbeit ortsflexibel erledigen, zum Beispiel zuhause, unterwegs oder an anderen geeigneten Orten. Der Arbeitgeber richtet diesen Arbeitsplatz meist nicht vollständig wie einen festen Büroarbeitsplatz ein. Trotzdem gelten Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitregeln und Unterweisungspflichten.

Die Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung. Auch für Homeoffice und mobile Arbeit müssen Gefährdungen betrachtet werden. Dabei geht es nicht darum, private Räume vollständig zu kontrollieren, sondern die arbeitsbezogenen Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen festzulegen.

Typische Gefährdungen im Homeoffice sind ungünstige Sitzhaltung, zu kleiner Bildschirm, Arbeiten am Laptop ohne externe Tastatur, schlechte Beleuchtung, fehlende Bewegung, lange Bildschirmzeiten, Lärm, Hitze, schlechte Luft oder fehlende Pausen.

Auch psychische Belastungen spielen eine große Rolle. Dazu gehören ständige Erreichbarkeit, fehlende Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit, Isolation, unklare Erwartungen, zu viele Videokonferenzen, Informationsflut oder das Gefühl, immer verfügbar sein zu müssen.

Arbeitsschutz im Homeoffice beginnt deshalb mit klaren Regeln. Beschäftigte sollten wissen, wann sie erreichbar sein müssen, wann nicht, welche Arbeitszeiten gelten, wie Pausen genommen werden und welche Kommunikationswege genutzt werden.

Mobile Arbeit darf nicht zur Entgrenzung führen. Wer abends, am Wochenende oder im Urlaub ständig Nachrichten beantwortet, kann langfristig gesundheitlich belastet werden. Deshalb sind klare Erreichbarkeitsregeln wichtig.

Auch das Arbeitszeitgesetz gilt bei Homeoffice und mobiler Arbeit. Arbeitszeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Homeoffice bedeutet nicht, dass Arbeitszeit beliebig ausgedehnt werden darf.

Die ergonomische Gestaltung ist einer der wichtigsten Punkte. Ein dauerhaftes Arbeiten am Küchentisch, auf dem Sofa oder mit dem Laptop auf dem Schoß kann Nacken, Schultern, Rücken, Augen und Handgelenke belasten.

Für regelmäßige Bildschirmarbeit sollte ein geeigneter Tisch, ein passender Stuhl, ein ausreichend großer Bildschirm, eine externe Tastatur, eine externe Maus und eine gute Bildschirmposition vorhanden sein.

Der Bildschirm sollte so stehen, dass der Kopf nicht dauerhaft nach unten geneigt wird. Die oberste Bildschirmzeile liegt idealerweise etwa unter Augenhöhe, und der Abstand sollte zur Bildschirmgröße passen.

Bei Laptop-Arbeit ist besondere Vorsicht nötig. Laptops sind praktisch für kurze mobile Einsätze, aber für lange Arbeitstage ergonomisch ungünstig, weil Bildschirm und Tastatur fest miteinander verbunden sind. Eine Laptop-Erhöhung, externe Tastatur und Maus können helfen.

Auch Beleuchtung ist wichtig. Der Arbeitsplatz sollte ausreichend hell sein, ohne zu blenden. Reflexionen auf dem Bildschirm, direktes Sonnenlicht oder starke Helligkeitsunterschiede können Augen und Konzentration belasten.

Raumklima spielt ebenfalls eine Rolle. Zu warme, zu kalte oder schlecht gelüftete Räume können die Konzentration verschlechtern und Beschwerden begünstigen. Regelmäßiges Lüften, Sonnenschutz und ein geeigneter Arbeitsplatz im Raum können helfen.

Bewegung darf im Homeoffice nicht fehlen. Im Betrieb entstehen viele kleine Wege automatisch: zum Besprechungsraum, Drucker, Kollegen oder Pausenraum. Zuhause fallen diese Wege oft weg. Dadurch steigt das Risiko für Bewegungsmangel.

Kurze Bewegungsunterbrechungen, Wechsel zwischen Sitzen und Stehen, kleine Wege, Dehnübungen und bewusste Bildschirmpausen sind deshalb wichtig.

Auch Pausen müssen geschützt werden. Wer zuhause arbeitet, macht manchmal zu wenig Pause oder isst direkt am Laptop. Das kann Erholung und Konzentration verschlechtern.

Ein guter Homeoffice-Arbeitstag braucht klare Pausen, echte Unterbrechungen und Zeiten ohne Bildschirm. Besonders bei langen Videokonferenztagen sollten kurze Erholungszeiten eingeplant werden.

Videokonferenzen können zusätzlich belasten. Ständige Kamera-Nutzung, viele Termine hintereinander und fehlende Pausen zwischen Meetings können ermüden. Deshalb sind Meetingregeln sinnvoll, zum Beispiel Pausen zwischen Terminen, klare Dauer und nicht immer Kamera-Pflicht.

Auch elektrische Sicherheit sollte betrachtet werden. Mehrfachsteckdosen, Ladegeräte, Netzteile und Kabel werden zuhause oft improvisiert verwendet. Überlastete Steckdosen, beschädigte Kabel oder Stolperstellen können Risiken verursachen.

Beschäftigte sollten wissen, dass defekte Arbeitsmittel nicht weiterverwendet werden dürfen. Arbeitgeber sollten klären, welche Arbeitsmittel bereitgestellt werden und wie Schäden gemeldet werden.

Datenschutz und Informationssicherheit gehören zwar nicht direkt zum klassischen Arbeitsschutz, beeinflussen aber die sichere Arbeitsorganisation. Vertrauliche Unterlagen, Bildschirme, Telefonate und digitale Zugänge müssen auch zuhause geschützt werden.

Besonders wichtig ist die Unterweisung. Beschäftigte müssen wissen, wie sie ihren Arbeitsplatz gesund einrichten, Pausen gestalten, Arbeitszeit einhalten, Gefährdungen melden und technische Probleme ansprechen.

Unterweisung im Homeoffice sollte praktisch sein. Statt nur allgemeine Regeln zu nennen, sollte sie konkrete Fragen beantworten: Wie hoch steht der Bildschirm? Wie werden Kabel verlegt? Wie werden Pausen geplant? Wann endet die Erreichbarkeit?

Auch Führungskräfte müssen geschult werden. Sie müssen wissen, wie sie Leistung und Erreichbarkeit steuern, ohne Beschäftigte durch Dauerkommunikation oder unausgesprochene Erwartungen zu belasten.

Bei mobiler Arbeit unterwegs sind die Bedingungen schwieriger. Arbeiten im Zug, Hotel, Café oder Auto ist oft ergonomisch schlechter und weniger kontrollierbar. Solche Orte eignen sich meist eher für kurze Tätigkeiten, nicht für lange konzentrierte Bildschirmarbeit.

Besonders Arbeiten im Auto sollte kritisch gesehen werden. Das Auto ist kein geeigneter dauerhafter Bildschirmarbeitsplatz. Telefonate oder kurze Abstimmungen sind etwas anderes als längere Laptop-Arbeit.

Auch Alleinarbeit kann im Homeoffice eine Rolle spielen. Wer allein arbeitet und gesundheitliche Probleme bekommt, sollte im Notfall Hilfe erreichen können. Bei normalen Bürotätigkeiten ist das Risiko meist geringer, aber bei besonderen Umständen sollte die Notfallorganisation mitgedacht werden.

Der Arbeitgeber muss nicht jeden privaten Raum perfekt ausstatten. Aber er muss die Arbeit so organisieren, dass Gefährdungen erkannt, Maßnahmen festgelegt und Beschäftigte unterstützt werden.

Beschäftigte haben ebenfalls Mitwirkungspflichten. Sie sollten ihren Arbeitsplatz möglichst gesund einrichten, Arbeitsmittel bestimmungsgemäß nutzen, Pausen einhalten, Mängel melden und Arbeitsschutzhinweise beachten.

Ein häufiger Fehler ist, Homeoffice nur als Privatsache zu betrachten. Sobald dort gearbeitet wird, betrifft es auch den Arbeitsschutz. Gleichzeitig braucht es realistische Lösungen, weil der Arbeitgeber nicht alles im privaten Umfeld direkt steuern kann.

Deshalb sind Vereinbarungen hilfreich. Eine Homeoffice- oder Mobile-Work-Regelung kann Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Arbeitsmittel, Datenschutz, Kostenthemen, Unterweisung, Unfallmeldung, Ergonomie und Rückkehrmöglichkeiten ins Büro regeln.

Auch regelmäßige Überprüfung ist sinnvoll. Wenn Beschäftigte dauerhaft zuhause arbeiten, sollte nach einiger Zeit geprüft werden, ob Ausstattung, Arbeitsorganisation und Belastung noch passen.

Zusammengefasst gilt: Homeoffice ist kein arbeitsschutzfreier Raum. Arbeitgeber müssen Gefährdungen beurteilen, klare Regeln schaffen, Unterweisung organisieren und gesunde Arbeitsbedingungen unterstützen. Beschäftigte müssen mitwirken und ihren mobilen Arbeitsplatz möglichst sicher und ergonomisch nutzen.

Praxis-Tipp:
Erstellen Sie für Homeoffice eine kurze Checkliste: Bildschirmhöhe, Stuhl, Tisch, Tastatur, Maus, Beleuchtung, Kabel, Pausen, Erreichbarkeit und Arbeitszeit. So wird aus einem allgemeinen Arbeitsschutzthema eine praktische Alltagshilfe.

Muss der Arbeitgeber im Homeoffice eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Ja. Auch für Homeoffice und mobile Arbeit müssen arbeitsbezogene Gefährdungen betrachtet werden. Dazu gehören insbesondere Bildschirmarbeit, Ergonomie, Arbeitszeit, psychische Belastung, Arbeitsmittel, Beleuchtung und Arbeitsorganisation.

Gilt die Arbeitsstättenverordnung im Homeoffice?

Das hängt von der konkreten Form ab. Für Telearbeit gelten besondere Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Bei mobiler Arbeit gelten Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitrecht weiterhin, auch wenn der Arbeitsplatz nicht wie ein fester betrieblicher Arbeitsplatz eingerichtet ist.

Ist ein Laptop allein für dauerhaftes Homeoffice geeignet?

Für kurze mobile Einsätze kann ein Laptop ausreichen. Für regelmäßige längere Bildschirmarbeit sind ein externer Bildschirm oder Laptopständer, externe Tastatur und Maus ergonomisch deutlich sinnvoller.

Muss der Arbeitgeber einen Bürostuhl fürs Homeoffice stellen?

Das hängt von Vereinbarung, Arbeitsform und betrieblicher Regelung ab. Arbeitsschutzrechtlich muss aber geprüft werden, ob die Arbeitsbedingungen ergonomisch geeignet sind. Bei regelmäßiger Arbeit zuhause sollte eine geeignete Ausstattung unterstützt oder geregelt werden.

Welche Risiken gibt es bei mobiler Arbeit?

Typische Risiken sind schlechte Ergonomie, lange Bildschirmzeiten, Arbeiten an ungeeigneten Orten, ständige Erreichbarkeit, fehlende Pausen, Isolation, Informationsflut, unsichere Stromversorgung, Datenschutzprobleme und fehlende Abgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit.

Was bedeutet Entgrenzung bei mobiler Arbeit?

Entgrenzung bedeutet, dass Arbeit und Freizeit verschwimmen. Beschäftigte beantworten zum Beispiel abends oder am Wochenende ständig Nachrichten, machen keine echten Pausen oder fühlen sich dauerhaft erreichbar. Das kann psychisch belasten.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei Telearbeit, der ASR A6 – Bildschirmarbeit, der Gefährdungsbeurteilung sowie aktuellen Informationen von BMAS, BAuA, DGUV, BGHM und den Berufsgenossenschaften.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BMAS – Homeoffice
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/homeoffice.html

BAuA – Mobiles Arbeiten: Arbeitsorganisation
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsorganisation/Ortsflexibles-Arbeiten/Arbeitsorganisation

BAuA – Mobiles Arbeiten: Verschiedene Arbeitsorte
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsorganisation/Ortsflexibles-Arbeiten/Arbeitsort

BAuA – Telearbeit, Homeoffice und Mobiles Arbeiten
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Telearbeit-Homeoffice

ASR A6 – Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A6

ASR A6 – Bildschirmarbeit PDF
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A6.pdf?__blob=publicationFile&v=3

DGUV – Homeoffice
https://www.dguv.de/fb-verwaltung/sachgebiete/buero/homeoffice/index.jsp

BGHM – Homeoffice
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/themen/ergonomie-und-arbeitsgestaltung/homeoffice

Arbeitsschutzgesetz – § 5 Gefährdungsbeurteilung
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

Arbeitszeitgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/

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