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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Computerarbeitsplatz

Wie sollte ein Bildschirm ergonomisch richtig positioniert werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein ergonomisch positionierter Bildschirm reduziert Belastungen für Augen, Nacken und Schultern. Entscheidend sind die richtige Höhe, der passende Sehabstand, eine günstige Ausrichtung sowie die Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen. Bereits kleine Fehler bei der Bildschirmposition können langfristig zu Nackenbeschwerden, Kopfschmerzen und Sehproblemen führen.

Der Bildschirm ist das zentrale Arbeitsmittel an nahezu jedem Büroarbeitsplatz. Trotzdem wird seine Position häufig dem Zufall überlassen. Zu hohe oder zu niedrige Bildschirme, falsche Abstände oder ungünstige Blickwinkel führen dazu, dass Beschäftigte den Kopf ständig neigen, die Schultern anheben oder die Augen unnötig anstrengen.

Nach ergonomischen Erkenntnissen sollte sich die oberste Bildschirmzeile ungefähr auf Augenhöhe oder leicht darunter befinden. Dadurch fällt der Blick leicht nach unten – eine natürliche Blickrichtung, die die Nackenmuskulatur entlastet und gleichzeitig die Augen schont.

Der eigentliche Arbeitsbereich auf dem Bildschirm sollte sich überwiegend 15 bis 30 Grad unterhalb der waagerechten Blicklinie befinden. So bleibt die Halswirbelsäule in einer möglichst neutralen Position, ohne dass der Kopf dauerhaft nach vorne oder hinten geneigt werden muss.

Ebenso wichtig ist der Sehabstand. Bei den heute üblichen Monitorgrößen liegt dieser in der Regel zwischen 50 und 80 Zentimetern. Größere Monitore benötigen häufig einen entsprechend größeren Abstand. Beschäftigte sollten alle Inhalte gut erkennen können, ohne sich ständig nach vorne zu lehnen.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Schriftgröße zu klein einzustellen. Wird der Bildschirm deshalb näher herangezogen, verschlechtert sich häufig gleichzeitig die Sitzhaltung. Sinnvoller ist es, die Darstellung zu vergrößern und den ergonomischen Abstand beizubehalten.

Auch die Ausrichtung des Bildschirms spielt eine wichtige Rolle. Der Monitor sollte möglichst direkt vor dem Körper stehen. Müssen Beschäftigte den Kopf dauerhaft zur Seite drehen, entstehen einseitige Belastungen der Halswirbelsäule und der Schultermuskulatur.

Wer regelmäßig mit zwei Bildschirmen arbeitet, sollte die Anordnung an die tatsächliche Nutzung anpassen. Werden beide Monitore gleich häufig verwendet, empfiehlt sich eine symmetrische Aufstellung mit leichter V-Form direkt vor dem Arbeitsplatz. Wird dagegen überwiegend nur ein Bildschirm genutzt, sollte dieser mittig stehen, während der zweite seitlich angeordnet wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vermeidung von Blendungen und Spiegelungen. Fenster sollten möglichst seitlich zum Bildschirm liegen. Befindet sich ein Fenster direkt hinter dem Monitor oder unmittelbar dahinter, entstehen häufig Reflexionen oder starke Helligkeitsunterschiede, die die Augen zusätzlich belasten.

Auch künstliche Beleuchtung sollte so geplant werden, dass keine Spiegelungen auf dem Bildschirm entstehen. Moderne Monitore besitzen zwar entspiegelte Oberflächen, dennoch können ungünstige Lichtverhältnisse die Lesbarkeit deutlich verschlechtern.

Neben der Bildschirmposition beeinflussen auch Helligkeit, Kontrast und Schriftgröße die ergonomische Qualität des Arbeitsplatzes. Zu helle oder zu dunkle Bildschirme führen ebenso zu schneller Ermüdung wie ein zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund.

Viele Beschwerden entstehen außerdem durch dauerhaftes starres Blicken auf den Bildschirm. Beim konzentrierten Arbeiten sinkt die Lidschlagfrequenz deutlich. Die Augen trocknen schneller aus und es entstehen Brennen, Müdigkeit oder verschwommenes Sehen.

Deshalb empfehlen Arbeitsmediziner die sogenannte 20-20-20-Regel: Etwa alle 20 Minuten sollte für mindestens 20 Sekunden ein Punkt in ungefähr 20 Fuß (etwa sechs Meter) Entfernung betrachtet werden. Dadurch entspannen sich die Augenmuskeln und die Sehbelastung nimmt ab.

Die ergonomische Bildschirmposition sollte außerdem immer gemeinsam mit Tisch, Stuhl und Eingabegeräten betrachtet werden. Selbst ein perfekt eingestellter Monitor kann Beschwerden verursachen, wenn Tastatur oder Maus ungünstig positioniert sind oder die Sitzhöhe nicht stimmt.

Auch höhenverstellbare Monitorhalterungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Ergonomie. Sie ermöglichen eine individuelle Anpassung an unterschiedliche Körpergrößen und erleichtern den Wechsel zwischen Sitz- und Steharbeit.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Arbeitsstättenverordnung sollten Bildschirmarbeitsplätze regelmäßig überprüft werden. Schon wenige Zentimeter Höhenunterschied oder eine ungünstige Ausrichtung können über Jahre hinweg erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben.

Ein ergonomisch positionierter Bildschirm verbessert nicht nur die Körperhaltung. Er reduziert Augenbelastungen, steigert die Konzentration und trägt wesentlich dazu bei, Beschwerden an Nacken, Schultern und Rücken langfristig zu vermeiden.

Praxis-Tipp:

Setzen Sie sich aufrecht hin, schließen Sie kurz die Augen und öffnen Sie sie wieder. Dort, wo Ihr Blick natürlich auf den Bildschirm fällt, sollte sich ungefähr der obere Bereich des Monitors befinden – nicht deutlich darüber.

Gilt die gleiche Bildschirmhöhe für jede Person?

Nein. Die optimale Höhe hängt von Körpergröße, Sitzposition, Brillennutzung und Monitorgröße ab. Entscheidend ist, dass der Kopf möglichst in einer neutralen Haltung bleibt und der Blick leicht nach unten gerichtet ist.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Bildschirmarbeitsregel ASR A6 (soweit anwendbar), der DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, der DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

BAuA – Bildschirmarbeit ergonomisch gestalten
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Bildschirmarbeit/Bildschirmarbeit_node.html

DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
https://www.beuth.de/

ArbMedVV – Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/