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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Computerarbeitsplatz

Was regelt die ASR A6 zur Bildschirmarbeit?

10 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Die ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert die Anforderungen an sichere und gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Sie beschreibt unter anderem Anforderungen an Bildschirmgeräte, Tastatur, Maus, Software, Arbeitstisch, Arbeitsstuhl, Bewegungsfläche, Beleuchtung, Blendung, Telearbeit und tragbare Bildschirmgeräte. Für Betriebe ist sie wichtig, weil sie aus allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkrete Gestaltungshinweise für Bildschirmarbeit macht.

Bildschirmarbeit gehört heute zu den häufigsten Tätigkeiten in Büro, Verwaltung, Planung, Logistik, Produktion, Homeoffice und vielen Dienstleistungsbereichen. Viele Beschäftigte arbeiten täglich mehrere Stunden an Monitor, Laptop, Tablet, Scanner, Kassensystem oder anderen Bildschirmgeräten.

Genau deshalb ist die ASR A6 wichtig. Sie hilft Arbeitgebern dabei, Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass Beschäftigte möglichst gesund und sicher arbeiten können.

ASR bedeutet „Technische Regel für Arbeitsstätten“. Technische Regeln konkretisieren Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Wer die ASR einhält, kann in der Regel davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt werden.

Die ASR A6 wurde im Juli 2024 veröffentlicht und ist damit eine der aktuelleren Arbeitsstättenregeln. Sie bündelt Anforderungen, die früher oft über verschiedene Vorschriften, Informationen und Empfehlungen verteilt waren.

Für Betriebe ist das praktisch, weil Bildschirmarbeit nicht mehr nur allgemein als „ergonomisch gestalten“ beschrieben wird, sondern konkreter gefasst wird. Es geht um Bildschirm, Eingabemittel, Arbeitsfläche, Arbeitsstuhl, Software, Sehaufgabe, Blendung, Bewegungsfläche und Telearbeit.

Die ASR A6 gilt für Bildschirmarbeitsplätze innerhalb von Arbeitsstätten, an denen regelmäßig Bildschirmgeräte verwendet werden. Dazu gehören klassische Büroarbeitsplätze, Bildschirmarbeitsplätze in Verwaltungen, Leitständen, Empfangsbereichen, Kassenbereichen oder anderen betrieblichen Räumen.

Auch Telearbeitsplätze werden einbezogen. Das ist wichtig, weil dauerhaft eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im privaten Bereich ebenfalls sicher und gesund gestaltet werden müssen, wenn sie als Telearbeitsplatz vereinbart und eingerichtet sind.

Nicht direkt geregelt wird dagegen jede Form mobiler Arbeit außerhalb von Arbeitsstätten. Wer gelegentlich im Zug, Café, Hotel oder unterwegs am Laptop arbeitet, befindet sich nicht automatisch an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der ASR A6. Trotzdem gelten Arbeitsschutzgrundsätze weiterhin.

Ein zentraler Punkt der ASR A6 ist die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen prüfen, welche Belastungen bei Bildschirmarbeit auftreten können und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Typische Belastungen sind ungünstige Körperhaltung, lange Sitzzeiten, zu kleine Zeichen, Blendung, Reflexionen, schlechte Beleuchtung, ungeeignete Eingabemittel, unpassende Tischhöhe, fehlende Bewegungsfläche, schlechte Softwareergonomie oder zu wenig Wechsel zwischen Tätigkeiten.

Bildschirmarbeit betrifft nicht nur den Rücken. Auch Augen, Nacken, Schultern, Arme, Hände, Konzentration und psychische Belastung spielen eine Rolle.

Ein schlecht eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz kann zu Beschwerden führen. Häufig sind Nackenverspannungen, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, trockene Augen, Schulterbeschwerden, Handgelenksprobleme oder Konzentrationsprobleme.

Die ASR A6 beschreibt deshalb Anforderungen an Bildschirmgeräte. Der Bildschirm muss zur Aufgabe passen. Zeichen müssen ausreichend groß, scharf, gut lesbar und stabil dargestellt werden.

Auch der Sehabstand ist wichtig. Je größer der Abstand zum Bildschirm, desto größer müssen Zeichen dargestellt werden. Bei mehreren Monitoren muss die Anordnung zur tatsächlichen Nutzung passen.

Wenn ein Hauptbildschirm ständig genutzt wird, sollte er zentral im Blickfeld stehen. Werden zwei Bildschirme gleich häufig genutzt, sollten sie möglichst nah nebeneinander angeordnet werden, damit Kopf- und Augenbewegungen nicht unnötig groß werden.

Die Blickrichtung sollte entspannt sein. Ein Bildschirm steht ungünstig, wenn Beschäftigte dauerhaft den Kopf stark drehen, nach oben schauen oder den Nacken abknicken müssen.

Bei der Tastatur geht es um eine entspannte Haltung der Hände, Arme und Schultern. Tastatur und Maus sollten so angeordnet sein, dass sie gut erreichbar sind und keine dauerhaft verdrehte oder gestreckte Haltung entsteht.

Die Maus sollte möglichst nah an der Tastatur liegen. Wenn die Maus weit außen liegt, entstehen häufig Schulter- und Nackenbelastungen.

Alternative Eingabemittel können sinnvoll sein, wenn Beschäftigte Beschwerden haben oder besondere Aufgaben ausführen. Dazu gehören zum Beispiel ergonomische Mäuse, Trackballs, Stifteingaben, geteilte Tastaturen oder andere Eingabegeräte.

Wichtig ist aber: Alternative Eingabemittel müssen zur Tätigkeit passen. Eine ergonomische Maus ist nur dann sinnvoll, wenn sie die Belastung wirklich reduziert und nicht neue Probleme erzeugt.

Auch Software ist Teil der Bildschirmarbeit. Das wird oft unterschätzt. Eine schlecht gestaltete Software kann Stress, Fehler, Zeitdruck und Konzentrationsprobleme verursachen.

Software sollte verständlich, lesbar, zugänglich und für die Aufgabe geeignet sein. Unnötige Funktionen, schlechte Menüführung, zu kleine Schriften oder unklare Meldungen können die Arbeit erschweren.

Die ASR A6 macht deutlich: Ergonomie endet nicht beim Bürostuhl. Auch digitale Arbeitsmittel und Software beeinflussen die Gesundheit.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Arbeitstisch. Die Arbeitsfläche muss ausreichend Platz für Bildschirm, Tastatur, Maus, Unterlagen und andere Arbeitsmittel bieten.

Beschäftigte brauchen außerdem freie Bewegungsfläche. Ein Bildschirmarbeitsplatz ist nicht gut gestaltet, wenn Stuhl, Tisch, Kabel, Rollcontainer oder andere Gegenstände die Bewegung einschränken.

Höhenverstellbare Tische können sinnvoll sein, besonders wenn mehrere Personen denselben Arbeitsplatz nutzen oder wenn zwischen Sitzen und Stehen gewechselt werden soll.

Auch Desk Sharing wird dadurch besser planbar. Wenn mehrere Beschäftigte denselben Arbeitsplatz nutzen, müssen Tisch, Stuhl, Bildschirm und Eingabemittel schnell und einfach anpassbar sein.

Der Arbeitsstuhl ist ebenfalls wichtig. Er sollte zur Tätigkeit und zu den Beschäftigten passen. Einstellmöglichkeiten, Rückenunterstützung, Sitzhöhe, Beweglichkeit und sichere Standfestigkeit spielen eine Rolle.

Ein guter Bürostuhl hilft aber nur, wenn er richtig eingestellt wird. Viele Beschwerden entstehen nicht, weil der Stuhl schlecht ist, sondern weil er falsch genutzt oder nie angepasst wurde.

Die ASR A6 betrachtet außerdem Beleuchtung und Blendung. Bildschirmarbeit kann stark belasten, wenn Lichtquellen blenden oder Reflexionen auf dem Bildschirm entstehen.

Direkte Blendung entsteht zum Beispiel durch helle Lampen, Fenster oder Sonnenlicht im Blickfeld. Indirekte Blendung entsteht durch Spiegelungen auf dem Bildschirm oder glänzende Oberflächen.

Deshalb sollten Bildschirme so aufgestellt werden, dass Fenster und starke Lichtquellen nicht direkt stören. Sonnenschutz, geeignete Leuchten, matte Oberflächen und entspiegelte Bildschirme können helfen.

Auch die Raumgestaltung spielt eine Rolle. Beleuchtung, Raumtemperatur, Lüftung, Lärm und Bewegungsflächen gehören zur gesunden Bildschirmarbeit dazu.

Bei Laptops ist besondere Aufmerksamkeit nötig. Laptops sind praktisch, aber für dauerhafte Bildschirmarbeit ergonomisch oft problematisch, weil Bildschirm und Tastatur fest miteinander verbunden sind.

Wenn der Laptop flach auf dem Tisch steht, ist der Bildschirm meist zu niedrig. Wird der Laptop höher gestellt, ist die Tastatur ungünstig. Deshalb sind bei längerer Nutzung externe Tastatur, Maus und idealerweise ein externer Bildschirm sinnvoll.

Für kurze mobile Tätigkeiten kann ein Laptop ausreichen. Für tägliche längere Arbeit sollte aber eine ergonomisch bessere Lösung geschaffen werden.

Auch Tablets und Smartphones sind für längere Textarbeit oder komplexe Aufgaben meist ungeeignet. Sie können für kurze Kommunikation, Prüfung oder Dokumentation sinnvoll sein, ersetzen aber keinen vollwertigen Bildschirmarbeitsplatz.

Bei tragbaren Bildschirmgeräten kommt es darauf an, ob sie nur kurz, unterwegs oder dauerhaft genutzt werden. Je länger und anspruchsvoller die Tätigkeit, desto wichtiger werden Sehabstand, Zeichengröße, Eingabemittel und Haltung.

Auch Scanner, Handterminals oder andere mobile Bildschirmgeräte können relevant sein, zum Beispiel in Logistik, Handel, Lager, Gastronomie oder Produktion.

Bei solchen Geräten muss geprüft werden, ob Anzeige, Zeichenhöhe, Gewicht, Handhabung und Nutzung zur Tätigkeit passen. Beschäftigte sollten Geräte nicht dauerhaft in ungünstiger Haltung nutzen müssen.

Die ASR A6 ist auch für Homeoffice relevant, wenn es sich um Telearbeit handelt. Dann müssen Beschäftigte über die sichere und gesunde Nutzung des Telearbeitsplatzes unterwiesen werden.

Bei normaler mobiler Arbeit gelten die konkreten Anforderungen der ASR A6 nicht immer direkt. Trotzdem sollte sie als gute Orientierung genutzt werden, weil die ergonomischen Risiken ähnlich bleiben.

Wichtig ist außerdem die Unterweisung. Beschäftigte müssen wissen, wie sie Bildschirm, Stuhl, Tisch, Maus, Tastatur und Beleuchtung richtig einstellen und nutzen.

Eine Unterweisung sollte praktisch sein. Es reicht nicht, einen allgemeinen Ergonomie-Hinweis zu geben. Besser ist eine konkrete Anleitung: Bildschirmhöhe einstellen, Stuhl einstellen, Maus nah platzieren, Reflexionen vermeiden, Pausen machen und Haltung wechseln.

Auch regelmäßige Bewegung gehört zur Bildschirmarbeit. Langes Sitzen ist ein Risiko. Deshalb sollten Tätigkeiten möglichst so organisiert werden, dass Haltungswechsel und kurze Bewegungsunterbrechungen möglich sind.

Pausen und Tätigkeitswechsel helfen, Augen, Muskulatur und Konzentration zu entlasten. Wer den ganzen Tag ohne Unterbrechung auf den Bildschirm schaut, belastet Körper und Aufmerksamkeit stärker.

Bei Beschwerden sollten Arbeitsplätze überprüft werden. Nacken-, Schulter-, Rücken-, Augen- oder Handbeschwerden können Hinweise sein, dass Bildschirm, Tisch, Stuhl, Eingabemittel oder Arbeitsorganisation nicht passen.

Auch arbeitsmedizinische Vorsorge kann relevant sein. Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen haben Anspruch auf geeignete Vorsorge, insbesondere mit Blick auf Sehbeschwerden und Bildschirmarbeit.

Zusammengefasst gilt: Die ASR A6 macht Bildschirmarbeit greifbarer. Sie zeigt, worauf Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen achten müssen und warum Bildschirm, Eingabemittel, Software, Möbel, Licht, Raum und Arbeitsorganisation gemeinsam betrachtet werden sollten.

Praxis-Tipp:
Prüfen Sie Bildschirmarbeitsplätze nicht nur nach dem Stuhl. Eine kurze ASR-A6-Checkliste sollte mindestens Bildschirmhöhe, Sehabstand, Tastatur, Maus, Tischfläche, Bewegungsfläche, Beleuchtung, Blendung, Software, Laptop-Nutzung und Unterweisung enthalten.

Gilt die ASR A6 auch im Homeoffice?

Die ASR A6 gilt für Bildschirmarbeitsplätze in Arbeitsstätten und schließt Telearbeitsplätze ein. Bei mobiler Arbeit außerhalb von Arbeitsstätten gilt sie nicht in jedem Fall direkt, ist aber eine wichtige Orientierung für gute Gestaltung.

Was ist der Unterschied zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit?

Telearbeit ist ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, der mit dem Arbeitgeber vereinbart und eingerichtet wird. Mobile Arbeit ist ortsflexibler, zum Beispiel zuhause, unterwegs oder an wechselnden Orten. Die Anforderungen unterscheiden sich, Arbeitsschutz bleibt aber in beiden Fällen wichtig.

Was sagt die ASR A6 zu Laptop-Arbeit?

Laptops und andere tragbare Bildschirmgeräte müssen zur Arbeitsaufgabe passen. Für längere Bildschirmarbeit sind externe Eingabemittel und ein ergonomisch geeigneter Aufbau sinnvoll, weil die feste Verbindung von Bildschirm und Tastatur sonst ungünstige Haltungen begünstigen kann.

Muss jeder Bildschirmarbeitsplatz einen höhenverstellbaren Tisch haben?

Nicht jeder Arbeitsplatz muss automatisch einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch haben. Wichtig ist, dass Arbeitstisch, Arbeitsstuhl und Arbeitsmittel an die Beschäftigten und die Tätigkeit angepasst werden können. Bei wechselnden Nutzern oder Desk Sharing sind gute Einstellmöglichkeiten besonders wichtig.

Warum ist Softwareergonomie ein Arbeitsschutzthema?

Software beeinflusst, wie anstrengend, fehleranfällig und verständlich eine Tätigkeit ist. Schlechte Bedienbarkeit, unleserliche Darstellungen, unnötige Funktionen oder unklare Abläufe können Stress, Fehler und Belastung erhöhen.

Was gehört zu einer guten Unterweisung zur Bildschirmarbeit?

Eine gute Unterweisung erklärt praktisch, wie Bildschirm, Stuhl, Tisch, Tastatur, Maus, Beleuchtung und Pausen gestaltet werden. Beschäftigte sollten wissen, wie sie ihren Arbeitsplatz anpassen und Beschwerden früh melden können.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A6 – Bildschirmarbeit, der ASR V3 – Gefährdungsbeurteilung, der ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen, der ASR A3.4 – Beleuchtung, der ASR A3.5 – Raumtemperatur, der ASR A3.6 – Lüftung, der ASR A3.7 – Lärm sowie ergänzenden Informationen von BAuA, DGUV, VBG und den Berufsgenossenschaften.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – ASR A6 Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A6

ASR A6 – Bildschirmarbeit PDF
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A6.pdf?__blob=publicationFile&v=3

DGUV Arbeit & Gesundheit – Sicher und gesund am Bildschirm arbeiten
https://aug.dguv.de/recht/sicher-am-bildschirm-arbeiten/

VBG – ASR A6 Bildschirmarbeit
https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeit-gestalten/buero/asr-a6-bildschirmarbeit

DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/409

DGUV Information 215-450 – Softwareergonomie
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/769

BAuA – Mobiles Arbeiten: digitale Arbeitsmittel
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Arbeitsorganisation/Ortsflexibles-Arbeiten/Arbeitsmittel

DGUV Fachbereich AKTUELL – Arbeiten im Homeoffice
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3925

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