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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Atemschutz

Wann muss Atemschutz getragen werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Atemschutz muss immer dann getragen werden, wenn die Atemluft durch Staub, Rauch, Dämpfe, Gase, Nebel oder biologische Arbeitsstoffe belastet ist und andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Schadstoffe können über die Atemwege direkt in den Körper gelangen und akute oder langfristige Gesundheitsschäden verursachen. Geeigneter Atemschutz schützt Beschäftigte vor diesen Gefahren und ist in vielen Arbeitsbereichen gesetzlich vorgeschrieben.

Die Atmung erfolgt ununterbrochen – ein Erwachsener atmet täglich mehrere tausend Liter Luft ein. Befinden sich darin gesundheitsschädliche Stoffe, gelangen diese unmittelbar in die Lunge und teilweise sogar in den Blutkreislauf. Viele Schadstoffe sind dabei weder sichtbar noch riechbar. Gerade deshalb wird die Gefahr häufig unterschätzt.

Atemschutz spielt insbesondere in Bereichen eine wichtige Rolle, in denen Staub, Rauch oder gefährliche Dämpfe entstehen. Typische Beispiele sind Schleif- und Trennarbeiten, Schweißarbeiten, Lackierarbeiten, der Umgang mit Gefahrstoffen, Abbrucharbeiten oder Tätigkeiten in Laboren. Auch beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Schimmelpilzen kann Atemschutz erforderlich sein.

Vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung muss der Arbeitgeber jedoch prüfen, ob die Gefährdung bereits durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt werden kann. Absauganlagen, geschlossene Anlagen oder eine ausreichende Belüftung haben nach dem STOP-Prinzip grundsätzlich Vorrang vor persönlichem Atemschutz.

Reichen diese Maßnahmen nicht aus, muss geeigneter Atemschutz bereitgestellt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Atemschutzgeräten. Besonders bekannt sind partikelfiltrierende Halbmasken der Klassen FFP1, FFP2 und FFP3. Sie schützen vor festen und flüssigen Partikeln wie Staub oder Aerosolen. Je höher die Schutzklasse, desto besser ist die Filterleistung.

Allerdings schützt eine FFP-Maske nicht automatisch vor Gasen oder Dämpfen. Für Tätigkeiten mit Lösungsmitteln, Lacken oder anderen chemischen Stoffen werden Atemschutzmasken mit speziellen Gasfiltern benötigt. Die Auswahl des richtigen Filters richtet sich nach den jeweiligen Gefahrstoffen und deren Konzentration.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Atemschutzmasken mehrfach zu verwenden, obwohl sie nur für den Einmalgebrauch vorgesehen sind. Verschmutzte oder beschädigte Masken verlieren ihre Schutzwirkung und sollten sofort ersetzt werden. Auch durchfeuchtete Filtermasken bieten häufig keinen zuverlässigen Schutz mehr.

Damit Atemschutz wirksam ist, muss die Maske dicht am Gesicht anliegen. Bereits kleine Undichtigkeiten im Bereich der Nase oder Wangen können dazu führen, dass belastete Luft ungefiltert eingeatmet wird. Bartwuchs im Dichtbereich kann die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Deshalb müssen Beschäftigte darauf achten, dass die Maske korrekt sitzt.

Für längere Arbeiten oder hohe Schadstoffkonzentrationen können gebläseunterstützte Atemschutzsysteme oder umluftunabhängige Atemschutzgeräte erforderlich sein. Solche Systeme werden beispielsweise bei Feuerwehren, in Chemiebetrieben oder bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen eingesetzt.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeigneten Atemschutz kostenlos bereitzustellen, Beschäftigte im richtigen Umgang damit zu unterweisen und – je nach Art des Atemschutzes – arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen. Gleichzeitig müssen Atemschutzgeräte regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Beschäftigte sind verpflichtet, den vorgeschriebenen Atemschutz konsequent zu tragen und Beschädigungen oder Funktionsstörungen sofort zu melden. Veränderungen an Filtern oder Masken sowie eigenmächtige Reparaturen sind unzulässig und können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen.

Atemschutz schützt jedoch nur vor den Stoffen, für die er ausgelegt wurde. Deshalb ist die richtige Auswahl entscheidend. Eine ungeeignete Maske vermittelt unter Umständen ein falsches Sicherheitsgefühl und schützt nicht ausreichend vor den tatsächlichen Gefährdungen.

Ein wirksamer Atemschutz verhindert zahlreiche Berufskrankheiten und trägt wesentlich dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten langfristig zu erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass die richtige Schutzausrüstung ausgewählt, korrekt getragen und regelmäßig ersetzt oder gewartet wird.

Praxis-Tipp: Prüfen Sie vor jeder Benutzung den korrekten Sitz Ihrer Atemschutzmaske. Bereits kleine Undichtigkeiten können dazu führen, dass Schadstoffe ungefiltert eingeatmet werden und die Schutzwirkung nahezu vollständig verloren geht.

Reicht eine FFP2-Maske für alle Arbeiten aus?

Nein. FFP-Masken schützen hauptsächlich vor Partikeln wie Staub oder Aerosolen. Gegen viele Gase, Dämpfe oder Sauerstoffmangel bieten sie keinen ausreichenden Schutz. Welche Atemschutzmaske erforderlich ist, richtet sich immer nach den vorhandenen Gefahrstoffen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
https://www.gesetze-im-internet.de/psa-bv/

DGUV Regel 112-190 – Benutzung von Atemschutzgeräten (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/736

Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425

BAuA – Atemschutz im Arbeitsschutz
https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html