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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Warum müssen Brandschutztüren immer geschlossen bleiben?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Brandschutztüren verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Sie dürfen deshalb niemals mit Keilen, Seilen oder anderen Gegenständen offengehalten werden. Nur zugelassene Feststellanlagen dürfen Brandschutztüren im Normalbetrieb offen halten.

Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten baulichen Brandschutzeinrichtungen in Gebäuden. Sie trennen Brandabschnitte voneinander und sorgen dafür, dass sich Feuer und Rauch nicht unkontrolliert ausbreiten können.

Im Alltag werden Brandschutztüren jedoch häufig als störend empfunden. Beschäftigte stellen sie mit Keilen, Feuerlöschern, Kartons oder anderen Gegenständen offen, um Wege zu erleichtern oder Türen nicht ständig öffnen zu müssen. Dieses Verhalten kann im Brandfall lebensgefährliche Folgen haben.

Die wichtigste Aufgabe einer Brandschutztür besteht darin, einen Brand für eine bestimmte Zeit zurückzuhalten. Dadurch erhalten Personen mehr Zeit, das Gebäude sicher zu verlassen, und die Feuerwehr kann den Brand gezielter bekämpfen.

Besonders gefährlich ist nicht nur das Feuer selbst, sondern der entstehende Brandrauch. Bereits wenige Atemzüge können zu schweren Vergiftungen oder Bewusstlosigkeit führen. Geschlossene Brandschutztüren verhindern, dass sich Rauch schnell im Gebäude ausbreitet.

Brandschutztüren schließen im Regelfall selbstständig. Deshalb dürfen Schließmechanismen niemals ausgehängt, blockiert oder manipuliert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Tür im Brandfall automatisch schließt.

Sollen Brandschutztüren im täglichen Betrieb offen stehen, dürfen ausschließlich zugelassene Feststellanlagen verwendet werden. Diese halten die Tür offen und schließen sie automatisch, sobald Rauchmelder auslösen oder die Stromversorgung unterbrochen wird.

Auch Beschädigungen an Dichtungen, Türschließern oder Türblättern können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Deshalb sollten Brandschutztüren regelmäßig kontrolliert und Mängel umgehend beseitigt werden.

Brandschutztüren dürfen außerdem nicht verstellt oder durch abgestellte Gegenstände blockiert werden. Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit uneingeschränkt nutzbar bleiben.

Beschäftigte sollten regelmäßig im Umgang mit Brandschutzeinrichtungen unterwiesen werden. Vielen ist nicht bewusst, welche lebenswichtige Funktion Brandschutztüren tatsächlich erfüllen.

Im Rahmen von Brandschutzbegehungen achten Aufsichtsbehörden und Sachverständige besonders darauf, ob Brandschutztüren ordnungsgemäß schließen, frei zugänglich sind und keine unzulässigen Feststellungen vorhanden sind.

Das vorsätzliche Blockieren einer Brandschutztür kann im Schadensfall erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und den Versicherungsschutz beeinträchtigen.

Funktionierende Brandschutztüren retten im Ernstfall Leben. Sie gehören zu den wichtigsten Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes und dürfen niemals außer Funktion gesetzt werden.

Praxis-Tipp:
Sehen Sie eine mit einem Keil oder Gegenstand blockierte Brandschutztür, entfernen Sie die Blockierung sofort und informieren Sie die verantwortliche Person. Bereits wenige Sekunden können im Brandfall über Leben und Tod entscheiden.

Darf eine Brandschutztür mit einem Keil offengehalten werden?

Nein. Brandschutztüren dürfen niemals mit Keilen, Feuerlöschern oder anderen Gegenständen offen gehalten werden. Zulässig sind ausschließlich behördlich zugelassene Feststellanlagen mit automatischer Schließfunktion.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den Landesbauordnungen (LBO), der Musterbauordnung (MBO), der ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
https://www.baua.de/

DGUV Information – Betrieblicher Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/

Musterbauordnung (MBO)
https://www.bauministerkonferenz.de/

BAuA – Brandschutz im Betrieb
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/