Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Was ist eine Brandschutzordnung und wann ist sie erforderlich?
Auf einen Blick
Eine Brandschutzordnung regelt das richtige Verhalten vor, während und nach einem Brand und gehört zu den wichtigsten organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Brandschutzes. Sie informiert Beschäftigte, Besucher und weitere Personen über Maßnahmen zur Brandverhütung, das Verhalten im Brandfall sowie die Aufgaben einzelner Verantwortlicher. Ob eine Brandschutzordnung erforderlich ist, richtet sich nach der Art des Gebäudes, der Nutzung sowie den vorhandenen Brandgefahren.
Brände können innerhalb weniger Minuten Menschenleben gefährden und erhebliche Sachschäden verursachen. Umso wichtiger ist es, dass im Ernstfall jeder weiß, wie richtig gehandelt werden muss. Genau hierfür dient die Brandschutzordnung. Sie schafft klare Abläufe, legt Verantwortlichkeiten fest und sorgt dafür, dass im Notfall keine wertvolle Zeit verloren geht.
Eine Brandschutzordnung beschränkt sich jedoch nicht ausschließlich auf den Brandfall. Sie enthält auch zahlreiche Vorgaben zur Brandverhütung im täglichen Betrieb. Dazu gehören beispielsweise der sichere Umgang mit elektrischen Geräten, das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen, das richtige Lagern brennbarer Stoffe oder der verantwortungsvolle Umgang mit offenem Feuer und Zündquellen. Ziel ist es, Brände möglichst bereits im Vorfeld zu verhindern.
Grundlage für die Erstellung bildet in den meisten Fällen die DIN 14096, welche die Brandschutzordnung in drei Teile untergliedert. Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall. Er wird häufig gut sichtbar im Eingangsbereich, auf Fluren oder in Aufenthaltsräumen ausgehängt. Teil B richtet sich an Beschäftigte und beschreibt zusätzlich Maßnahmen zur Brandverhütung, das Verhalten bei Bränden sowie den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, beispielsweise Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte oder Führungskräfte.
Ob eine Brandschutzordnung erstellt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In vielen Unternehmen ergibt sich die Verpflichtung aus dem Baurecht, aus behördlichen Auflagen oder aus den Anforderungen der Gebäudeversicherung. Besonders häufig ist sie bei Sonderbauten wie Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder Industriebetrieben vorgeschrieben. Aber auch kleinere Betriebe profitieren von einer klar geregelten Brandschutzorganisation.
Eine Brandschutzordnung ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Unterweisung der Beschäftigten. Vielmehr ergänzt sie diese Maßnahmen und sorgt dafür, dass alle organisatorischen Regelungen schriftlich dokumentiert sind. Sie bildet häufig die Grundlage für Brandschutzunterweisungen sowie Evakuierungs- und Räumungsübungen und trägt dazu bei, Unsicherheiten im Ernstfall zu vermeiden.
Ebenso wichtig ist die regelmäßige Aktualisierung. Werden Fluchtwege verändert, Räume umgebaut, neue Maschinen installiert oder organisatorische Abläufe angepasst, muss auch die Brandschutzordnung entsprechend überarbeitet werden. Veraltete Angaben können im Notfall zu gefährlichen Fehlentscheidungen führen. Deshalb sollte sie regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Neben der Erstellung ist auch die Vermittlung der Inhalte entscheidend. Beschäftigte sollten regelmäßig unterwiesen werden und wissen, wo sich Feuerlöscher, Brandmelder, Fluchtwege und Sammelstellen befinden. Erst wenn die Inhalte bekannt sind und regelmäßig geübt werden, erfüllt eine Brandschutzordnung ihren eigentlichen Zweck.
Praxis-Tipp: Überprüfen Sie Ihre Brandschutzordnung mindestens einmal jährlich sowie nach baulichen, organisatorischen oder personellen Änderungen. Stimmen Sie die Inhalte regelmäßig mit Flucht- und Rettungsplänen, Alarmplänen und den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung ab. Führen Sie zusätzlich regelmäßige Brandschutzunterweisungen und Räumungsübungen durch. Nur eine aktuelle und bekannte Brandschutzordnung hilft Beschäftigten im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.
Wann ist eine Brandschutzordnung verpflichtend?
Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht für jedes Gebäude. Ob eine Brandschutzordnung erforderlich ist, ergibt sich häufig aus dem Baurecht, den Vorgaben der Bauaufsichtsbehörde, der Gefährdungsbeurteilung oder den Anforderungen von Versicherungen. Insbesondere Gebäude mit vielen Personen, erhöhtem Brandrisiko oder komplexen Fluchtwegen benötigen in der Regel eine Brandschutzordnung nach DIN 14096.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Hinweise zur Erstellung einer Brandschutzordnung enthält außerdem die DIN 14096 – Brandschutzordnung. Ergänzende Informationen zum betrieblichen Brandschutz stellt die BAuA – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) bereit.