Persönliche Schutzausrüstung  (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung dient dem Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen. Sie ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen und ist ein fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Was versteht man unter PSA?

Persönliche Schutzausrüstung umfasst alle Ausrüstungen, die Beschäftigte tragen oder benutzen, um sich vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. PSA kommt immer dann zum Einsatz, wenn Risiken nicht vollständig durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können.

Typische Gefährdungen

Arbeitsbedingte Gefährdungen können je nach Tätigkeit und Arbeitsumgebung sehr unterschiedlich sein.

Kopf

Quetsch- und Stoßgefahren

Rutsch- und Trittgefahren

Hände

Schnitt- und Stichverletzungen

mechanische und chemische Einwirkungen

 

Füße

Anstoß- und Stoßgefahren

herabfallende Gegenstände

Augen & Gesicht

Staub, Splitter, Spritzer

optische und mechanische Einwirkungen

Arten persönlicher Schutzausrüstung

Je nach Gefährdung kommen unterschiedliche Arten persönlicher Schutzausrüstung zum Einsatz.

Kopfschutz

Schützt vor Verletzungen durch Anstoßen oder herabfallende Gegenstände.

Handschutz

Dient dem Schutz vor mechanischen, chemischen oder thermischen Einwirkungen.

Fußschutz

Schützt Füße vor Quetschungen, Durchtritt und Rutschgefahren.

Augen- und Gesichtsschutz

Schützt Augen und Gesicht vor Staub, Splittern oder Spritzern.

Auswahl & Einsatz von PSA

Persönliche Schutzausrüstung ist nur dann wirksam, wenn sie passend ausgewählt und richtig eingesetzt wird.

 

PSA wird auf Basis der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt.
Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, in der die möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und bewertet werden. Dabei werden Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung berücksichtigt, um eine geeignete PSA festzulegen. Ziel ist es, den bestmöglichen Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

 

Art, Schutzwirkung und Einsatzbereich müssen zur Tätigkeit passen.
Die persönliche Schutzausrüstung muss hinsichtlich ihrer Art, Schutzwirkung und ihres vorgesehenen Einsatzbereichs auf die jeweilige Tätigkeit und die vorhandenen Gefährdungen abgestimmt sein. Nur geeignete PSA kann einen wirksamen Schutz gewährleisten und das Risiko von Verletzungen oder gesundheitlichen Schäden wirksam reduzieren.

PSA muss korrekt getragen und verwendet werden.
Persönliche Schutzausrüstung muss entsprechend den Vorgaben und der Unterweisung korrekt getragen und sachgerecht verwendet werden, um ihre volle Schutzwirkung zu gewährleisten. Eine falsche Anwendung oder unsachgemäßes Tragen kann die Schutzfunktion erheblich beeinträchtigen und das Risiko von Verletzungen erhöhen.

Beschäftigte müssen im Umgang mit PSA unterwiesen werden.
Beschäftigte müssen vor der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung im richtigen Umgang, in der Anwendung und in den Schutzfunktionen unterwiesen werden. Die Unterweisung stellt sicher, dass die PSA korrekt verwendet wird und ihre Schutzwirkung zuverlässig entfalten kann.

PSA in der Praxis

Der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung richtet sich nach Tätigkeit und Arbeitsumgebung.
Die Auswahl und der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erfolgen auf Grundlage der jeweiligen Tätigkeit sowie der spezifischen Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefährdungen. Entscheidend ist dabei die Gefährdungsbeurteilung, in der Art, Ausmaß und Dauer möglicher Risiken ermittelt werden.

Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Gefährdungen auftreten, beispielsweise durch chemische Stoffe, mechanische Einwirkungen, biologische Arbeitsstoffe oder physikalische Einflüsse. Entsprechend muss die PSA gezielt ausgewählt werden, um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten. In chemischen Arbeitsbereichen gehören dazu beispielsweise Schutzbrillen zum Schutz der Augen, Schutzhandschuhe zum Schutz der Haut, Laborkittel oder Schutzkleidung sowie gegebenenfalls Atemschutz.

Auch die Arbeitsumgebung spielt eine wichtige Rolle, da Faktoren wie der Umgang mit Gefahrstoffen, die Konzentration und Form der Stoffe (z. B. Flüssigkeiten, Dämpfe, Stäube), die Arbeitsverfahren sowie die Dauer der Exposition den erforderlichen Schutz beeinflussen.

Ziel ist es, die Beschäftigten entsprechend den konkreten Arbeitsbedingungen wirksam zu schützen und gesundheitliche Schäden sowie Arbeitsunfälle zu verhindern. Voraussetzung dafür ist, dass die PSA geeignet ist, korrekt verwendet wird und die Beschäftigten entsprechend unterwiesen sind.

Produktion & Werkstatt

Hohe Anforderungen an Schutz vor mechanischen Gefährdungen.

Lager & Logistik

Schutz vor Stoß-, Tritt- und Rutschgefahren.

Bau & Montage

Kombination verschiedener PSA-Arten erforderlich.

PSA als Bestandteil des Arbeitsschutzes


Persönliche Schutzausrüstung (PSA) stellt eine wichtige ergänzende Maßnahme im Arbeitsschutz dar und dient dazu, Beschäftigte vor Gefahren zu schützen, die durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht vollständig vermieden werden können. Sie ist Bestandteil eines ganzheitlichen Arbeitsschutzkonzepts, das auf dem sogenannten STOP-Prinzip basiert (Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzmaßnahmen).

Dabei hat PSA die Funktion, das Restrisiko zu minimieren und die Sicherheit sowie die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Voraussetzung dafür ist, dass die PSA entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ausgewählt, korrekt verwendet und regelmäßig überprüft wird. Ebenso wichtig sind die Unterweisung der Beschäftigten im richtigen Umgang mit der PSA sowie deren ordnungsgemäße Wartung und Aufbewahrung.

PSA ersetzt jedoch nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, Gefährdungen vorrangig durch technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden, sondern ergänzt diese im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzepts.

Sicherheitsschuhe

Atemschutz

Gehörschutz