Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb vorhanden sein?
Auf einen Blick
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern im Betrieb zu benennen und ausbilden zu lassen. Ersthelfer leisten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen lebenswichtige Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Wie viele Ersthelfer erforderlich sind, richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, der Art des Betriebes sowie den vorhandenen Gefährdungen.
Arbeitsunfälle oder medizinische Notfälle können jederzeit eintreten – unabhängig davon, ob es sich um einen Büroarbeitsplatz, eine Werkstatt, ein Lager oder eine Baustelle handelt. In den ersten Minuten nach einem Notfall entscheiden häufig einfache Erste-Hilfe-Maßnahmen über den weiteren Verlauf. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber jeden Arbeitgeber, eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation sicherzustellen.
Ein Ersthelfer ist ein Beschäftigter, der erfolgreich an einer anerkannten Erste-Hilfe-Ausbildung teilgenommen hat und vom Arbeitgeber als Ersthelfer benannt wurde. Seine Aufgabe besteht darin, verletzten oder erkrankten Personen sofort zu helfen, den Rettungsdienst zu alarmieren und die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe zu überbrücken. Dazu gehören beispielsweise das Absichern der Unfallstelle, lebensrettende Sofortmaßnahmen, die Betreuung verletzter Personen sowie die Unterstützung des Rettungsdienstes.
Wie viele Ersthelfer erforderlich sind, hängt von der Betriebsgröße und der Art des Unternehmens ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein. In sonstigen Betrieben, beispielsweise in der Industrie, im Handwerk, in Werkstätten oder auf Baustellen, beträgt der Anteil mindestens 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten müssen ebenfalls mindestens einen beziehungsweise mehrere Ersthelfer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitstellen.
In der Praxis reicht die rechnerische Mindestanzahl häufig nicht aus. Arbeitgeber sollten zusätzlich Urlaub, Krankheit, Schichtarbeit, Außendienst, Homeoffice oder Fortbildungen berücksichtigen. Ziel ist es, dass während der gesamten Arbeitszeit jederzeit ausreichend Ersthelfer anwesend sind.
Neben der Benennung geeigneter Ersthelfer muss der Arbeitgeber auch die notwendigen Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitstellen. Hierzu gehören Verbandkästen, Meldeeinrichtungen, Notrufmöglichkeiten sowie – abhängig von der Gefährdungsbeurteilung – weitere Rettungsmittel wie beispielsweise ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED). Außerdem müssen Beschäftigte darüber informiert werden, wer die Ersthelfer sind und wo sich die Erste-Hilfe-Einrichtungen befinden.
Die Qualifikation eines Ersthelfers bleibt nicht dauerhaft gültig. Damit Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erhalten bleiben, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung erforderlich. Regelmäßige Übungen sorgen zusätzlich dafür, dass Ersthelfer auch unter Stress sicher handeln können.
Praxis-Tipp: Planen Sie immer mehr Ersthelfer ein als gesetzlich vorgeschrieben. Berücksichtigen Sie Urlaub, Krankheit, Schichtbetrieb und Außendienst. Dokumentieren Sie außerdem alle Aus- und Fortbildungen sowie die Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen. Dadurch erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern erhöhen die Sicherheit im gesamten Betrieb.
Wie oft muss die Ausbildung zum Ersthelfer aufgefrischt werden?
Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer muss spätestens alle zwei Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden. Die Fortbildung dient dazu, lebensrettende Maßnahmen regelmäßig zu üben und auf dem aktuellen Stand zu halten. Ohne rechtzeitige Fortbildung gilt die Qualifikation als Ersthelfer nicht mehr als aktuell.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ (PDF).
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/852
DGUV Information 204-010 – Handbuch zur Ersten Hilfe (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/853