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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Erste Hilfe

Wo muss sich der Verbandkasten im Betrieb befinden?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein Verbandkasten muss im Betrieb jederzeit leicht erreichbar, gut sichtbar und vollständig ausgestattet sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, abhängig von der Betriebsgröße und den vorhandenen Gefährdungen eine ausreichende Anzahl geeigneter Verbandkästen bereitzustellen. Sie bilden einen wichtigen Bestandteil der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation und ermöglichen eine schnelle Versorgung verletzter Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Ein Arbeitsunfall kann jederzeit eintreten. Bereits kleine Schnittverletzungen, Verbrennungen oder Stürze erfordern häufig eine schnelle Erstversorgung. Damit keine wertvolle Zeit verloren geht, müssen Verbandkästen so angebracht werden, dass sie von allen Beschäftigten innerhalb kurzer Zeit erreicht werden können. Sie dürfen weder abgeschlossen noch durch Möbel, Maschinen oder gelagerte Materialien verdeckt werden.

Welche Anzahl an Verbandkästen erforderlich ist, richtet sich nach der Art des Betriebes, der Zahl der Beschäftigten und der Gefährdungsbeurteilung. In größeren Gebäuden oder auf weitläufigen Betriebsgeländen reicht ein einzelner Verbandkasten häufig nicht aus. Stattdessen sollten mehrere Erste-Hilfe-Stationen eingerichtet werden, damit im Notfall jeder Bereich schnell versorgt werden kann.

Ebenso wichtig ist die richtige Kennzeichnung. Standorte von Verbandkästen müssen mit dem international bekannten Erste-Hilfe-Zeichen deutlich gekennzeichnet sein. Zusätzlich sollten alle Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung darüber informiert werden, wo sich die Verbandkästen befinden und wer als Ersthelfer zur Verfügung steht.

Ein Verbandkasten darf ausschließlich Materialien enthalten, die der geltenden Norm entsprechen. Verbrauchte oder abgelaufene Inhalte müssen unverzüglich ersetzt werden. Deshalb empfiehlt es sich, Verbandkästen regelmäßig zu kontrollieren und die Überprüfung zu dokumentieren. Viele Unternehmen verbinden diese Kontrolle mit den regelmäßigen Arbeitsschutzbegehungen.

Neben den klassischen Verbandkästen können – abhängig von den betrieblichen Gefährdungen – weitere Erste-Hilfe-Materialien erforderlich sein. Hierzu zählen beispielsweise Augenspülflaschen, Verbrennungsverbände, Rettungsdecken oder Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED). Welche Ausstattung notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Ein gut ausgestatteter Verbandkasten allein genügt jedoch nicht. Beschäftigte sollten wissen, wie die enthaltenen Materialien verwendet werden und welche Maßnahmen bei einem Notfall einzuleiten sind. Regelmäßige Unterweisungen sowie ausreichend ausgebildete Ersthelfer sorgen dafür, dass die Erste Hilfe im Ernstfall schnell und sicher erfolgt.

Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie Verbandkästen mindestens zweimal jährlich auf Vollständigkeit, Sauberkeit und Haltbarkeit der Inhalte. Dokumentieren Sie jede Prüfung und ersetzen Sie verbrauchte oder abgelaufene Materialien sofort. Ein vollständiger Verbandkasten kann im Notfall entscheidend sein.

Welche Norm gilt für Verbandkästen?

Verbandkästen in Betrieben müssen grundsätzlich den Anforderungen der DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) oder DIN 13169 (großer Verbandkasten) entsprechen. Welche Ausführung erforderlich ist, hängt von der Betriebsgröße, der Anzahl der Beschäftigten sowie den vorhandenen Gefährdungen ab.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/852

ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A4-3.html

DIN 13157 – Verbandkasten für Betriebe (Normenübersicht)
https://www.beuth.de/de/norm/din-13157