Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb vorhanden sein?
Auf einen Blick
Die Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach der Größe des Betriebs und der Art der Tätigkeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ausreichend Ersthelfer auszubilden und während der Arbeitszeit verfügbar zu halten. Nur so kann sichergestellt werden, dass verletzte oder erkrankte Personen im Notfall schnell versorgt werden.
Ein Arbeitsunfall oder ein medizinischer Notfall kann jederzeit eintreten – unabhängig davon, ob es sich um ein Büro, eine Werkstatt, ein Lager oder eine Baustelle handelt. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass in jedem Betrieb ausreichend Ersthelfer vorhanden sein müssen. Sie bilden einen wichtigen Bestandteil der betrieblichen Notfallorganisation und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Ersthelfer sind Beschäftigte, die eine anerkannte Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben und ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Sie übernehmen im Notfall keine ärztliche Behandlung, sondern leisten lebensrettende Sofortmaßnahmen, betreuen verletzte Personen und unterstützen den Rettungsdienst.
Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer hängt von der Zahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten sowie von der Art des Betriebs ab. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten mindestens 5 Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein. In sonstigen Betrieben, beispielsweise in der Produktion, im Lager, auf Baustellen oder in Werkstätten, beträgt der Anteil mindestens 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten.
Betriebe mit bis zu 20 anwesenden Beschäftigten benötigen grundsätzlich mindestens einen Ersthelfer. Allerdings sollte der Arbeitgeber berücksichtigen, dass Ersthelfer durch Urlaub, Krankheit, Außentermine oder Schichtarbeit ausfallen können. Deshalb ist es in der Praxis sinnvoll, mehr Personen auszubilden als gesetzlich vorgeschrieben.
Auch die Arbeitsorganisation spielt eine wichtige Rolle. Arbeiten Beschäftigte an mehreren Standorten oder in verschiedenen Gebäuden, müssen Ersthelfer so verteilt sein, dass sie jeden Arbeitsbereich innerhalb kurzer Zeit erreichen können. Gleiches gilt für Schichtbetriebe oder Unternehmen mit wechselnden Arbeitszeiten.
Auf Baustellen oder bei Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko kann ein größerer Bedarf an Ersthelfern bestehen. Die Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und die Erste-Hilfe-Organisation an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.
Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt ausschließlich bei von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Ausbildungsstellen. Der Grundkurs umfasst in der Regel neun Unterrichtseinheiten und vermittelt praxisnah den Umgang mit typischen Notfallsituationen. Dazu gehören unter anderem die stabile Seitenlage, die Herz-Lungen-Wiederbelebung, der Umgang mit starken Blutungen sowie die Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators (AED).
Damit das Wissen aktuell bleibt, müssen Ersthelfer ihre Ausbildung regelmäßig auffrischen. Die Fortbildung ist grundsätzlich alle zwei Jahre erforderlich. Dabei werden vorhandene Kenntnisse wiederholt und aktuelle medizinische Empfehlungen vermittelt.
Die Aufgabe eines Ersthelfers endet nicht mit der medizinischen Versorgung. Er unterstützt häufig auch bei der Dokumentation des Unfalls, begleitet verletzte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und hilft dabei, weitere Gefahren an der Unfallstelle zu vermeiden.
Neben ausreichend Ersthelfern müssen Arbeitgeber auch die notwendige Ausstattung bereitstellen. Verbandkästen, Notrufeinrichtungen, Rettungszeichen und – sofern vorhanden – Defibrillatoren müssen leicht zugänglich und jederzeit einsatzbereit sein. Beschäftigte sollten wissen, wo sich diese Einrichtungen befinden.
Eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation erhöht nicht nur die Sicherheit im Betrieb, sondern stärkt auch das Vertrauen der Beschäftigten. Wer weiß, dass im Notfall schnell geholfen wird, fühlt sich am Arbeitsplatz sicherer.
Praxis-Tipp: Planen Sie immer ausreichend Ersatz für Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb ein. In der Praxis sollten mehr Ersthelfer vorhanden sein als die gesetzliche Mindestzahl, damit jederzeit schnelle Hilfe gewährleistet ist.
Muss jeder Ersthelfer regelmäßig geschult werden?
Ja. Die Erste-Hilfe-Ausbildung muss grundsätzlich alle zwei Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden. Dadurch bleiben praktische Fähigkeiten erhalten und Ersthelfer lernen aktuelle medizinische Empfehlungen kennen.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/690
DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb (PDF)
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/852
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/
DGUV – Informationen zur betrieblichen Ersten Hilfe
https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/erste-hilfe/index.jsp