Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Welche Tischhöhe ist ergonomisch richtig und wie wird sie eingestellt?
Auf einen Blick
Die optimale Tischhöhe richtet sich immer nach der Körpergröße und der ausgeführten Tätigkeit. Ziel ist, dass Schultern entspannt bleiben, Unterarme nahezu waagerecht aufliegen und die Handgelenke nicht abgeknickt werden. Eine falsche Tischhöhe kann langfristig zu Beschwerden im Nacken-, Schulter- und Rückenbereich führen.
Der Schreibtisch bildet die Grundlage jedes ergonomischen Bildschirmarbeitsplatzes. Dennoch wird seine Höhe häufig nicht angepasst. Besonders problematisch ist dies bei Arbeitsplätzen, die von mehreren Beschäftigten genutzt werden oder bei Schreibtischen ohne Höhenverstellung.
Eine zu hohe Tischplatte führt dazu, dass Beschäftigte die Schultern dauerhaft anheben müssen. Dadurch verspannen sich Nacken- und Schultermuskulatur bereits nach kurzer Zeit. Viele Betroffene klagen über Schmerzen zwischen den Schulterblättern oder Spannungskopfschmerzen.
Ist der Tisch dagegen zu niedrig, beugen sich Beschäftigte häufig nach vorne. Dadurch nimmt die Belastung der Lendenwirbelsäule deutlich zu und die Halswirbelsäule wird dauerhaft überstreckt.
Als ergonomisch günstig gilt eine Tischhöhe, bei der die Unterarme locker auf der Arbeitsfläche aufliegen. Die Ellenbogen bilden dabei ungefähr einen Winkel zwischen 90 und 110 Grad, während die Schultern entspannt bleiben.
Bei Bildschirmarbeit sollten Tastatur und Maus möglichst auf derselben Ebene liegen. Dadurch bleiben die Handgelenke gerade und unnötige Muskelspannungen werden vermieden.
Die klassische Schreibtischhöhe von 72 Zentimetern eignet sich nur für einen Teil der Beschäftigten. Große oder sehr kleine Personen benötigen häufig deutlich andere Höhen. Deshalb gelten höhenverstellbare Schreibtische heute als ergonomischer Standard.
Elektrisch höhenverstellbare Tische bieten den Vorteil, dass sie sich schnell an unterschiedliche Körpergrößen anpassen lassen. Gleichzeitig ermöglichen sie den regelmäßigen Wechsel zwischen Sitz- und Steharbeit.
Auch bei Steharbeitsplätzen gilt dieselbe Grundregel. Die Arbeitsfläche sollte ungefähr auf Ellenbogenhöhe liegen. Müssen Beschäftigte die Schultern anheben oder sich nach vorne beugen, ist die Tischhöhe meist nicht korrekt eingestellt.
Neben der Körpergröße spielt auch die Art der Tätigkeit eine Rolle. Feinmontagearbeiten oder präzise Schreibarbeiten werden häufig auf etwas höheren Arbeitsflächen durchgeführt. Tätigkeiten mit größerem Krafteinsatz benötigen dagegen meist niedrigere Arbeitshöhen, damit das Körpergewicht besser eingesetzt werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beinfreiheit unter dem Schreibtisch. Kabelkanäle, Rollcontainer oder andere Gegenstände dürfen die Bewegungsfreiheit nicht einschränken. Beschäftigte sollten ihre Beine problemlos ausstrecken und die Sitzposition regelmäßig verändern können.
Die Tischhöhe sollte außerdem immer gemeinsam mit Bürostuhl, Bildschirm und Eingabegeräten eingestellt werden. Wird beispielsweise der Bürostuhl höher eingestellt, muss meist auch die Tischhöhe angepasst werden.
Ein häufiger Fehler besteht darin, den Bürostuhl an einen zu hohen Schreibtisch anzupassen. Dadurch verlieren die Füße den Bodenkontakt und es entsteht Druck auf die Oberschenkel. In solchen Fällen sollte zunächst die Tischhöhe korrigiert werden.
Auch Dokumente oder Vorlagen beeinflussen die Ergonomie. Werden Unterlagen dauerhaft flach auf dem Tisch abgelegt, müssen Beschäftigte den Kopf ständig nach unten neigen. Dokumentenhalter können hier eine sinnvolle Ergänzung sein.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Arbeitgeber prüfen, ob Arbeitsflächen ausreichend höhenverstellbar sind und sich an unterschiedliche Körpergrößen anpassen lassen. Besonders bei Bildschirmarbeitsplätzen mit wechselnden Nutzern ist dies von großer Bedeutung.
Eine ergonomisch eingestellte Tischhöhe verbessert die Körperhaltung, reduziert statische Muskelarbeit und trägt wesentlich dazu bei, Beschwerden an Rücken, Nacken und Schultern langfristig vorzubeugen.
Praxis-Tipp:
Setzen Sie sich an den Arbeitsplatz, legen Sie die Unterarme locker auf den Tisch und lassen Sie die Schultern bewusst entspannen. Müssen Sie die Schultern anheben oder nach vorne beugen, sollte die Tischhöhe angepasst werden.
Kann ein höhenverstellbarer Tisch einen ergonomischen Bürostuhl ersetzen?
Nein. Beide Arbeitsmittel erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Bürostuhl unterstützt eine ergonomische Sitzhaltung, während der Schreibtisch die richtige Arbeitshöhe ermöglicht. Erst das Zusammenspiel beider Komponenten schafft einen ergonomischen Arbeitsplatz.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A6 – Bildschirmarbeit, der DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, der DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion sowie der DIN EN 527 – Büro-Arbeitstische.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DIN EN 527 – Büro-Arbeitstische
https://www.beuth.de/
DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/
ASR A6 – Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/ASR/ASR-A6.html
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/
BAuA – Ergonomische Gestaltung von Büroarbeitsplätzen
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Bildschirmarbeit/Bildschirmarbeit_node.html