Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wie groß muss ein ergonomischer Schreibtisch nach den Vorschriften mindestens sein?
Auf einen Blick
Ein ergonomischer Schreibtisch muss ausreichend groß sein, damit Bildschirm, Tastatur, Maus, Arbeitsunterlagen und weitere Arbeitsmittel sicher und ergonomisch angeordnet werden können. Zu kleine Arbeitsflächen führen häufig zu ungünstigen Körperhaltungen, eingeschränkten Bewegungen und einer erhöhten körperlichen Belastung.
Die Größe eines Schreibtisches wird häufig unterschätzt. Viele Beschäftigte konzentrieren sich auf die richtige Sitzhöhe oder den Bildschirm, während die Arbeitsfläche selbst kaum beachtet wird. Dabei entscheidet gerade sie darüber, ob alle Arbeitsmittel ergonomisch angeordnet werden können.
Ein Bildschirmarbeitsplatz benötigt ausreichend Platz für den Monitor, die Tastatur, die Computermaus, Arbeitsunterlagen, Telefon oder weitere Eingabegeräte. Fehlt dieser Platz, müssen Beschäftigte häufig mit verdrehtem Oberkörper arbeiten oder ständig Gegenstände verschieben.
Nach den Empfehlungen der DGUV und den einschlägigen Normen sollte ein Schreibtisch für klassische Büroarbeitsplätze in der Regel mindestens 160 × 80 Zentimeter groß sein. Bei mehreren Bildschirmen oder umfangreichen Unterlagen können deutlich größere Arbeitsflächen erforderlich sein.
Die Tiefe des Schreibtisches ist besonders wichtig. Sie muss ausreichen, damit zwischen Augen und Bildschirm der empfohlene Sehabstand von etwa 50 bis 80 Zentimetern eingehalten werden kann. Gleichzeitig sollte vor der Tastatur noch ausreichend Platz zum Auflegen der Unterarme vorhanden sein.
Bei zu geringer Tischtiefe wird der Bildschirm häufig zu nah aufgestellt. Beschäftigte beugen sich dadurch nach vorne oder müssen ständig nachfokussieren. Beides erhöht die Belastung für Augen, Nacken und Rücken.
Auch die Breite der Arbeitsfläche beeinflusst die Ergonomie erheblich. Bildschirm, Tastatur und Maus sollten mittig vor dem Körper angeordnet werden können. Dokumente oder häufig genutzte Arbeitsmittel gehören in den sogenannten primären Greifraum, damit unnötige Dreh- und Streckbewegungen vermieden werden.
Besonders bei Arbeitsplätzen mit zwei oder drei Monitoren steigt der Platzbedarf deutlich. Werden Monitore aus Platzmangel seitlich versetzt aufgestellt, entstehen häufig dauerhafte Kopf- und Rumpfdrehungen.
Neben der eigentlichen Arbeitsfläche muss auch die Beinfreiheit berücksichtigt werden. Rollcontainer, Computergehäuse oder Kabelkanäle dürfen den Beinraum nicht unnötig einschränken. Beschäftigte sollten ihre Sitzposition jederzeit verändern und die Beine frei bewegen können.
Auch höhenverstellbare Schreibtische benötigen ausreichend Platz. Beim Wechsel zwischen Sitz- und Steharbeit dürfen keine Möbelstücke oder Kabel die Verstellung behindern.
Ein häufiger Fehler besteht darin, Ablageflächen oder Drucker dauerhaft auf dem Schreibtisch zu platzieren. Dadurch verkleinert sich die tatsächlich nutzbare Arbeitsfläche erheblich. Solche Geräte sollten möglichst auf separaten Möbeln untergebracht werden.
Die ergonomische Gestaltung endet nicht an der Tischkante. Auch der Bereich rund um den Arbeitsplatz muss ausreichend Bewegungsfläche bieten. Beschäftigte sollten problemlos aufstehen, den Stuhl zurückschieben und ihren Arbeitsplatz verlassen können.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird deshalb nicht nur der Schreibtisch selbst beurteilt, sondern auch seine Einbindung in den gesamten Arbeitsraum. Zu enge Büros oder ungünstig angeordnete Möbel können die ergonomische Nutzung erheblich beeinträchtigen.
Besonders moderne Arbeitsformen wie Desk Sharing oder Flexible Offices stellen neue Anforderungen. Schreibtische müssen sich schnell an unterschiedliche Nutzer anpassen lassen und dennoch genügend Arbeitsfläche für verschiedene Tätigkeiten bieten.
Auch bei Homeoffice-Arbeitsplätzen sollte auf ausreichend große Arbeitsflächen geachtet werden. Küchentische oder kleine Beistelltische erfüllen die ergonomischen Anforderungen häufig nur eingeschränkt.
Ein ausreichend großer Schreibtisch verbessert nicht nur den Komfort. Er ermöglicht eine ergonomische Anordnung aller Arbeitsmittel, reduziert Zwangshaltungen und trägt wesentlich dazu bei, Muskel-Skelett-Erkrankungen langfristig vorzubeugen.
Praxis-Tipp:
Liegen Tastatur, Maus oder Unterlagen dauerhaft übereinander oder müssen Arbeitsmittel ständig verschoben werden, ist die Arbeitsfläche meist zu klein. Ein größerer Schreibtisch verbessert häufig die Ergonomie deutlich.
Reicht ein 120 × 60 Zentimeter großer Schreibtisch für Bildschirmarbeit aus?
Für dauerhafte Bildschirmarbeit ist ein Schreibtisch dieser Größe häufig zu klein. Insbesondere bei größeren Monitoren oder zusätzlichen Arbeitsunterlagen reichen Tiefe und Breite oft nicht aus, um alle Arbeitsmittel ergonomisch anzuordnen.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A6 – Bildschirmarbeit, der DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, der DIN EN 527 – Büro-Arbeitstische sowie der DIN EN ISO 9241 – Ergonomie der Mensch-System-Interaktion.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DIN EN 527 – Büro-Arbeitstische
https://www.beuth.de/
DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/
ASR A6 – Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/ASR/ASR-A6.html
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/
BAuA – Bildschirmarbeit ergonomisch gestalten
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Bildschirmarbeit/Bildschirmarbeit_node.html