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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Gefährdungsbeurteilung

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument. Sie muss immer dann überprüft und aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder neue Gefährdungen entstehen. Nur so können Beschäftigte dauerhaft wirksam geschützt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie hilft dabei, Gefahren frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und Arbeitsunfälle sowie Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

Viele Unternehmen erstellen eine Gefährdungsbeurteilung bei der Einführung eines neuen Arbeitsplatzes und legen sie anschließend ab. Das reicht jedoch nicht aus. Verändern sich Arbeitsabläufe oder Arbeitsmittel, muss auch die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden.

Eine Aktualisierung ist beispielsweise erforderlich, wenn neue Maschinen angeschafft werden, Arbeitsstoffe wechseln oder neue Verfahren eingeführt werden. Auch Umbauten, neue Arbeitsplätze oder organisatorische Änderungen können eine Überarbeitung notwendig machen.

Ebenso müssen neue gesetzliche oder technische Anforderungen berücksichtigt werden. Ändern sich Vorschriften oder technische Regeln, sollte geprüft werden, ob die bestehenden Schutzmaßnahmen weiterhin ausreichend sind.

Nach einem Arbeitsunfall oder einem Beinaheunfall sollte die Gefährdungsbeurteilung ebenfalls überprüft werden. Solche Ereignisse können auf bislang nicht erkannte Risiken oder unzureichende Schutzmaßnahmen hinweisen.

Auch Erkenntnisse aus Betriebsbegehungen, internen Audits oder Mitarbeiterhinweisen können Anlass für eine Aktualisierung sein. Beschäftigte kennen die täglichen Arbeitsabläufe häufig besonders gut und erkennen Gefahren frühzeitig.

Werden neue Gefahrstoffe eingesetzt, müssen die Risiken anhand des Sicherheitsdatenblatts neu bewertet werden. Gegebenenfalls sind zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Persönliche Schutzausrüstungen erforderlich.

Verändern sich die Arbeitszeiten oder die Anzahl der Beschäftigten, kann ebenfalls eine Anpassung notwendig sein. Schichtarbeit, Alleinarbeit oder eine höhere Arbeitsbelastung beeinflussen die Gefährdung häufig erheblich.

Nach jeder Aktualisierung sollten alle betroffenen Beschäftigten über die Änderungen informiert und erforderlichenfalls erneut unterwiesen werden. Nur wenn die neuen Schutzmaßnahmen bekannt sind, können sie wirksam umgesetzt werden.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte außerdem in regelmäßigen Abständen überprüft werden – auch wenn sich auf den ersten Blick nichts verändert hat. So lässt sich sicherstellen, dass sie weiterhin aktuell und vollständig ist.

Bei Betriebsbegehungen kontrollieren Aufsichtsbehörden regelmäßig, ob Gefährdungsbeurteilungen vorhanden, aktuell und auf die tatsächlichen Arbeitsbedingungen abgestimmt sind.

Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung trägt entscheidend dazu bei, Unfälle zu vermeiden und den Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

Praxis-Tipp:
Überprüfen Sie die Gefährdungsbeurteilung spätestens dann, wenn sich Maschinen, Arbeitsstoffe, Arbeitsabläufe oder gesetzliche Vorgaben ändern. Warten Sie nicht bis zum nächsten Unfall.

Muss eine Gefährdungsbeurteilung jedes Jahr neu erstellt werden?

Nein. Eine gesetzliche jährliche Neuerstellung ist nicht vorgeschrieben. Sie muss jedoch regelmäßig überprüft und immer dann aktualisiert werden, wenn sich relevante Änderungen ergeben oder neue Gefährdungen entstehen.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

BAuA – Gefährdungsbeurteilung
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/