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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Was müssen Betriebe beim Eichenprozessionsspinner beachten?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Betriebe müssen den Eichenprozessionsspinner beachten, wenn Beschäftigte in der Nähe von Eichen, Grünanlagen, Straßenbäumen, Wäldern, Parks, Campingplätzen, Sportanlagen, Schulhöfen, Baustellen oder Außenbereichen arbeiten. Die Brennhaare der Raupen können Haut, Augen, Schleimhäute und Atemwege stark reizen. Wichtig sind Gefährdungsbeurteilung, Absperrung befallener Bereiche, Unterweisung, geeignete Schutzmaßnahmen und fachgerechte Bekämpfung durch Spezialisten.

Der Eichenprozessionsspinner ist vor allem in den warmen Monaten ein Thema. Die Raupen leben an Eichen und bilden auffällige Gespinstnester.

Problematisch sind vor allem die feinen Brennhaare der Raupen. Laut BAuA enthalten sie das gesundheitsschädliche Nesselgift Thaumetopoein und können bei Kontakt oder Einatmen starke Reizungen und Entzündungen an Haut, Augen, Schleimhäuten und Atemwegen auslösen.

Für Betriebe ist das relevant, wenn Beschäftigte im Freien arbeiten oder befallene Bereiche betreten müssen.

Besonders betroffen sind Garten- und Landschaftsbau, Bauhöfe, Straßenmeistereien, Forst, Landwirtschaft, Reinigung, Grünflächenpflege, Spielplatzkontrolle, Sportanlagenpflege, Campingplätze, Schwimmbäder und Freizeiteinrichtungen.

Auch Bauarbeiten in der Nähe von Eichen können betroffen sein. Das Risiko entsteht nicht nur direkt am Baum, sondern auch durch verwehte Brennhaare.

Die Unfallkasse Hessen weist darauf hin, dass besonders Personen gefährdet sind, die beruflich Gehölzpflegearbeiten durchführen oder im Wald arbeiten, etwa Land- und Forstwirte, Straßenwärter, Bauhofmitarbeiter und Beschäftigte in Landschaftspflegebetrieben oder Freizeiteinrichtungen.

Typische Beschwerden nach Kontakt können Juckreiz, Hautausschlag, Quaddeln, Augenreizungen, Hustenreiz, Halsschmerzen oder Atembeschwerden sein.

Besonders kritisch ist das Einatmen der Brennhaare. Bei starken Beschwerden, Atemnot oder Augenbeteiligung sollte medizinische Hilfe eingeholt werden.

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Beschäftigte mit Eichenprozessionsspinnern oder deren Brennhaaren in Kontakt kommen können.

Vor Arbeiten in der Nähe von Eichen sollte der Bereich kontrolliert werden. Sichtbare Gespinstnester, Raupenansammlungen oder Warnhinweise müssen ernst genommen werden.

Befallene Bereiche sollten möglichst gemieden oder abgesperrt werden. Die Branchenregel Grün- und Landschaftspflege nennt als Maßnahme, Baumarbeiten zu vermeiden, solange Nester erkennbar sind, und befallene Bereiche zu meiden.

Die Entfernung von Nestern sollte nicht eigenständig durch ungeschulte Beschäftigte erfolgen. Die Bekämpfung gehört in der Regel in die Hände fachkundiger Spezialisten mit geeigneter Schutzkleidung.

Beschäftigte sollten Raupen, Nester und Häutungsreste nicht berühren. Auch das Wegfegen, Abblasen oder Abspritzen kann Brennhaare verteilen und die Gefährdung erhöhen.

Wenn Arbeiten in betroffenen Bereichen unvermeidbar sind, müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Dazu können geschlossene Kleidung, Handschuhe, Augenschutz, Atemschutz und Schutzanzüge gehören.

Pausen, Essen und Trinken sollten nicht in befallenen Bereichen stattfinden. Kontaminierte Kleidung sollte gewechselt und sachgerecht gereinigt werden.

Nach möglichem Kontakt kann Duschen helfen, Brennhaare von Haut und Haaren zu entfernen. Kleidung sollte nicht ausgeschüttelt werden, damit Brennhaare nicht weiter verteilt werden.

Beschäftigte müssen unterwiesen werden. Sie sollten wissen, wie Eichenprozessionsspinner erkannt werden, welche Bereiche gesperrt sind, welche Schutzmaßnahmen gelten und was nach Kontakt zu tun ist.

Zusammengefasst gilt: Der Eichenprozessionsspinner ist kein normales Insektenproblem, sondern kann bei Außenarbeit ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen. Befallene Bereiche sollten gemieden, Arbeiten angepasst und die Bekämpfung fachgerecht organisiert werden.

Praxis-Tipp:
Prüfen Sie vor Grünpflege-, Bauhof- oder Außenarbeiten in der Nähe von Eichen, ob Raupen oder Gespinstnester sichtbar sind. Bei Befall: Bereich absperren, Arbeit verschieben und fachkundige Entfernung organisieren.

Welche Beschäftigten sind besonders betroffen?

Besonders betroffen sind Beschäftigte im Garten- und Landschaftsbau, Forst, Bauhof, Straßenunterhaltung, Grünflächenpflege, Sportanlagenpflege, Reinigung, Campingplätzen, Schwimmbädern und Freizeiteinrichtungen.

Warum sind Eichenprozessionsspinner gefährlich?

Gefährlich sind vor allem die Brennhaare der Raupen. Sie können Haut, Augen, Schleimhäute und Atemwege reizen und auch durch Wind verteilt werden.

Was tun bei sichtbaren Nestern?

Befallene Bereiche sollten gemieden oder abgesperrt werden. Nester sollten nicht berührt, gefegt, abgespritzt oder eigenmächtig entfernt werden.

Wer darf Eichenprozessionsspinner entfernen?

Die Entfernung sollte durch fachkundige Spezialisten erfolgen. Beschäftigte ohne geeignete Ausbildung, Ausrüstung und Schutzmaßnahmen sollten keine Bekämpfung durchführen.

Was tun nach Kontakt mit Brennhaaren?

Betroffene sollten den Bereich verlassen, Kleidung wechseln, nicht kratzen und möglichst duschen. Bei starken Hautreaktionen, Augenreizungen oder Atembeschwerden sollte medizinische Hilfe eingeholt werden.

Müssen Beschäftigte dazu unterwiesen werden?

Ja, wenn sie in betroffenen Außenbereichen arbeiten können. Die Unterweisung sollte Erkennen, Meiden, Absperren, Schutzmaßnahmen und Verhalten nach Kontakt umfassen.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefährdungsbeurteilung, der Arbeitsorganisation bei Außenarbeit, geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und Informationen von BAuA, Unfallversicherungsträgern und zuständigen Behörden.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – Arbeitsschutz bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
https://www.baua.de/DE/Themen/Chemikalien-Biostoffe/Gefahrstoffe/Biozide-Bewertungsstelle-Arbeitsschutz/Eichenprozessionsspinner

DGUV Branchenregel 114-610 – Grün- und Landschaftspflege
https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/114_610/3.htm

Unfallkasse Hessen – Achtung vor Eichenprozessionsspinnern
https://www.ukh.de/unternehmen-und-beschaeftigte/arbeitsschutz-und-gesundheit/achtung-vor-eichenprozessionsspinnern

KomNet NRW – Schutzmaßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/2535

BAuA – Bericht: Expositionen bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Bericht-kompakt/F2343

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