Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Was müssen Betriebe bei Ferienjobs von Jugendlichen beachten?
Auf einen Blick
Bei Ferienjobs von Jugendlichen müssen Betriebe besondere Regeln des Jugendarbeitsschutzes beachten. Jugendliche dürfen nicht einfach wie erwachsene Beschäftigte eingesetzt werden. Wichtig sind Alter, Schulpflicht, Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten, erlaubte Tätigkeiten, Verbot gefährlicher Arbeiten, Unterweisung und Aufsicht. Besonders relevant ist das in den Sommerferien, wenn Schülerinnen und Schüler in Lager, Büro, Gastronomie, Verkauf, Landwirtschaft, Gartenbau, Produktion oder einfachen Hilfstätigkeiten arbeiten.
Ferienjobs sind für viele Jugendliche eine Möglichkeit, erste Berufserfahrung zu sammeln und eigenes Geld zu verdienen. Für Betriebe können sie eine sinnvolle Unterstützung in der Urlaubszeit sein.
Trotzdem gelten klare Grenzen. Jugendliche sind im Arbeitsschutz besonders geschützt, weil sie körperlich, geistig und beruflich noch nicht so erfahren sind wie erwachsene Beschäftigte.
Betriebe müssen deshalb vor Beginn prüfen, wie alt die beschäftigte Person ist, ob noch Schulpflicht besteht und welche Tätigkeiten überhaupt erlaubt sind.
Nicht jede Arbeit ist für Jugendliche geeignet. Verboten sind insbesondere gefährliche, gesundheitsschädliche oder körperlich zu schwere Tätigkeiten.
Dazu können Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, Gefahrstoffen, starker Hitze, Lärm, schwerem Heben, Absturzgefahr, Akkordarbeit oder besonderem Unfallrisiko gehören.
Ferienjobs sollten leicht, geeignet und gut beaufsichtigt sein. Typische Beispiele sind einfache Büroarbeiten, Sortierarbeiten, leichte Lagertätigkeiten, Mithilfe im Verkauf, einfache Reinigungsarbeiten oder unterstützende Tätigkeiten ohne besondere Gefährdung.
Auch Arbeitszeiten sind begrenzt. Jugendliche dürfen nicht beliebig lange oder zu jeder Tageszeit eingesetzt werden.
Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche ab 15 Jahren ist Ferienarbeit nur in einem begrenzten Umfang erlaubt. Dabei sind Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten einzuhalten.
Besonders wichtig sind Pausen. Jugendliche brauchen rechtzeitig echte Erholungspausen und dürfen nicht über längere Zeit ohne Unterbrechung arbeiten.
Auch Nachtarbeit, Wochenendarbeit und Feiertagsarbeit sind für Jugendliche grundsätzlich stark eingeschränkt. Es gibt zwar Ausnahmen in bestimmten Branchen, diese sollten aber sorgfältig geprüft werden.
Vor Beginn der Tätigkeit sollte der Betrieb eine kurze Gefährdungsbeurteilung für den Ferienjob durchführen. Dabei wird geprüft, welche Risiken bestehen und welche Schutzmaßnahmen nötig sind.
Jugendliche müssen verständlich unterwiesen werden. Sie sollten wissen, welche Aufgaben sie ausführen dürfen, welche Bereiche tabu sind, welche Arbeitsmittel sie benutzen dürfen und an wen sie sich bei Fragen wenden.
Auch persönliche Schutzausrüstung kann erforderlich sein. Wenn Jugendliche zum Beispiel in Lager, Werkstatt oder Außenbereichen arbeiten, können je nach Tätigkeit Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Warnkleidung oder Sonnenschutz nötig sein.
Die Aufsicht ist besonders wichtig. Jugendliche sollten nicht allein mit riskanten Aufgaben, unbekannten Maschinen oder unklaren Situationen gelassen werden.
Betriebe sollten außerdem klare Ansprechpartner benennen. Gerade bei Ferienjobs wissen Jugendliche oft noch nicht, welche Fragen wichtig sind oder wann sie eine Tätigkeit ablehnen sollten.
Auch einfache Tätigkeiten können gefährlich werden, wenn Zeitdruck, fehlende Einweisung oder falsche Einschätzung dazukommen.
Zusammengefasst gilt: Ferienjobs sind möglich und sinnvoll, müssen aber gut vorbereitet werden. Entscheidend sind altersgerechte Aufgaben, klare Arbeitszeiten, sichere Arbeitsbedingungen, verständliche Unterweisung und verantwortliche Aufsicht.
Praxis-Tipp:
Erstellen Sie für Ferienjobs eine kurze Checkliste: Alter geprüft, Tätigkeit erlaubt, Arbeitszeit festgelegt, Pausen geregelt, Unterweisung durchgeführt, Ansprechpartner benannt und verbotene Tätigkeiten klar ausgeschlossen.
Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Ferienjobs machen?
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Ferienjobs ausüben. Für jüngere Kinder gelten deutlich strengere Regeln und nur leichte, geeignete Tätigkeiten mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Wie lange dürfen Jugendliche in den Ferien arbeiten?
Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen während der Schulferien nur begrenzt arbeiten. Häufig gilt: maximal vier Wochen im Kalenderjahr, höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich.
Welche Arbeiten sind für Jugendliche verboten?
Verboten sind gefährliche, körperlich zu schwere oder gesundheitsschädliche Arbeiten. Dazu können Tätigkeiten mit gefährlichen Maschinen, Gefahrstoffen, starker Hitze, Lärm, Absturzgefahr oder besonderem Unfallrisiko gehören.
Müssen Ferienjobber unterwiesen werden?
Ja. Auch Ferienjobber müssen vor Arbeitsbeginn verständlich unterwiesen werden. Sie müssen wissen, welche Aufgaben erlaubt sind, welche Gefahren bestehen und welche Schutzmaßnahmen gelten.
Brauchen Jugendliche persönliche Schutzausrüstung?
Wenn die Tätigkeit es erfordert, ja. Persönliche Schutzausrüstung muss auch Ferienjobbern passend bereitgestellt und erklärt werden.
Dürfen Jugendliche allein arbeiten?
Das hängt von Tätigkeit und Gefährdung ab. Bei unbekannten, gefährlichen oder nicht ausreichend beurteilten Tätigkeiten sollten Jugendliche nicht allein arbeiten. Eine geeignete Aufsicht ist wichtig.
Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?
Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, der Gefährdungsbeurteilung, dem Arbeitsschutzgesetz, den Regeln zu Arbeitszeit und Pausen sowie aus Informationen der Arbeitsschutzbehörden.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
Jugendarbeitsschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html
Zoll – Jugendarbeitsschutz
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Allgemeine-Arbeitsbedingungen/Jugendarbeitsschutz/jugendarbeitsschutz_node.html
Berlin – Start in die Sommerferien: Was für Ferienjobs gilt
https://www.berlin.de/sen/asgiva/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1691158.php
Brandenburg – Jugendarbeitsschutz: Ferienjobs
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/unterstuetzen-staerken-schuetzen/jugendarbeitsschutz-ferienjobs.html
IHK München – Ferienjobs: Was müssen Arbeitgeber beachten?
https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/recht/arbeitsrecht/einstellung-von-arbeitnehmern/ferienjobs/