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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Höhenverstellbare Tische

Wann sollte ein höhenverstellbarer Schreibtisch im Stehen genutzt werden?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch sollte nicht den ganzen Arbeitstag im Stehen oder Sitzen genutzt werden. Entscheidend ist der regelmäßige Wechsel zwischen beiden Haltungen. Dynamisches Arbeiten entlastet Rücken, Nacken und Schultern und reduziert gesundheitliche Beschwerden.

Höhenverstellbare Schreibtische gehören heute zu den wichtigsten ergonomischen Arbeitsmitteln im Büro. Trotzdem werden sie häufig falsch genutzt. Viele Beschäftigte fahren den Tisch einmal hoch oder herunter und arbeiten anschließend mehrere Stunden in derselben Position.

Dabei ist weder dauerhaftes Sitzen noch dauerhaftes Stehen optimal. Der menschliche Körper ist auf Bewegung ausgelegt. Erst der regelmäßige Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und kurzen Gehbewegungen sorgt dafür, dass Muskeln aktiviert, Bandscheiben entlastet und die Durchblutung verbessert werden.

Langes Sitzen führt häufig zu Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich, Rückenschmerzen sowie einer verminderten Konzentration. Auch dauerhaftes Stehen kann Beschwerden verursachen, beispielsweise in den Beinen, Füßen oder im unteren Rücken.

Deshalb empfehlen ergonomische Fachstellen, die Arbeitshaltung mehrmals täglich zu wechseln. Bereits kurze Stehphasen von 20 bis 30 Minuten können einen positiven Effekt haben.

Der Schreibtisch sollte im Stehen so eingestellt werden, dass die Unterarme ungefähr waagerecht aufliegen und die Schultern entspannt bleiben. Die Handgelenke sollten weder stark abgeknickt noch dauerhaft belastet werden.

Auch der Bildschirm muss nach jeder Höhenverstellung angepasst werden. Die oberste Bildschirmzeile sollte sich etwa auf Augenhöhe befinden, damit der Kopf in einer natürlichen Haltung bleibt.

Viele Beschäftigte vergessen außerdem, die Tastatur, Maus und weitere Arbeitsmittel nach dem Hochfahren des Schreibtisches anzupassen. Dadurch entstehen häufig ungünstige Körperhaltungen.

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ersetzt Bewegung jedoch nicht vollständig. Kurze Wege zum Drucker, Besprechungen im Stehen oder kleine Dehnübungen während des Arbeitstags tragen ebenfalls zu einer besseren Ergonomie bei.

Unternehmen sollten Beschäftigte im richtigen Umgang mit höhenverstellbaren Schreibtischen unterweisen. Nur wenn die Arbeitsplätze korrekt eingestellt werden, kann die ergonomische Wirkung vollständig genutzt werden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollte geprüft werden, ob Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden.

Bei ergonomischen Arbeitsplatzbegehungen wird häufig kontrolliert, ob Schreibtische, Monitore und Eingabegeräte individuell auf die Beschäftigten eingestellt wurden.

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch entfaltet seinen größten Nutzen nicht durch dauerhaftes Stehen, sondern durch regelmäßige Haltungswechsel während des gesamten Arbeitstages.

Praxis-Tipp:
Stellen Sie sich einen Timer, der Sie alle 30 bis 60 Minuten an einen Haltungswechsel erinnert. Schon wenige Minuten im Stehen können Verspannungen reduzieren und die Konzentration fördern.

Wie lange sollte am Stück im Stehen gearbeitet werden?

Es gibt keine feste gesetzliche Zeitvorgabe. Empfehlenswert ist ein regelmäßiger Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und Bewegung. Kurze Stehphasen mehrmals täglich sind ergonomisch sinnvoller als mehrere Stunden ununterbrochenes Stehen.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A6 – Bildschirmarbeit, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/

DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
https://publikationen.dguv.de/

ASR A6 – Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/

BAuA – Ergonomische Bildschirmarbeit
https://www.baua.de/