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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Erste Hilfe

Wann ist ein AED im Betrieb sinnvoll?

6 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein AED, also ein Automatisierter Externer Defibrillator, ist im Betrieb sinnvoll, wenn bei einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand schnelle Hilfe möglich sein soll. Eine pauschale Pflicht für jeden Betrieb besteht nicht automatisch. Ob ein AED erforderlich oder empfehlenswert ist, hängt von der Gefährdungsbeurteilung, der Betriebsgröße, der Altersstruktur, besonderen Belastungen, der Erreichbarkeit des Rettungsdienstes und der Organisation der Ersten Hilfe ab.

Ein Herz-Kreislauf-Stillstand kann plötzlich und ohne Vorwarnung auftreten. In solchen Situationen zählt jede Minute. Neben sofortigem Notruf und Herzdruckmassage kann ein AED helfen, wenn ein defibrillierbarer Herzrhythmus vorliegt.

AED steht für Automatisierter Externer Defibrillator. Das Gerät analysiert den Herzrhythmus und gibt nur dann einen Elektroschock frei, wenn dieser erforderlich ist. Moderne AED sind so aufgebaut, dass auch Laien sie nach kurzer Einweisung bedienen können.

Im Betrieb kann ein AED die Erste-Hilfe-Organisation sinnvoll ergänzen. Er ersetzt jedoch keine Ersthelfer, keine Unterweisung und keine klare Notfallorganisation. Entscheidend ist, dass Beschäftigte wissen, wo sich das Gerät befindet und wie im Notfall gehandelt wird.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, dass jeder Betrieb einen AED besitzen muss, gibt es nicht pauschal. Trotzdem kann ein AED im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sinnvoll oder erforderlich sein, wenn besondere Umstände vorliegen.

Wichtige Kriterien sind zum Beispiel die Anzahl der Beschäftigten, das Alter und Gesundheitsprofil der Belegschaft, körperlich belastende Tätigkeiten, Schichtarbeit, abgelegene Standorte oder lange Wege für den Rettungsdienst.

Auch Betriebe mit Publikumsverkehr können besonders profitieren. Wenn viele Kundinnen, Kunden, Besucher oder betriebsfremde Personen anwesend sind, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein medizinischer Notfall im Betrieb auftritt.

Ein AED kann auch in großen Gebäuden, weitläufigen Betriebsstätten, Produktionshallen, Logistikzentren, Sporteinrichtungen, Bildungseinrichtungen oder Standorten mit vielen Personen sinnvoll sein.

Wichtig ist die Erreichbarkeit. Ein AED bringt wenig, wenn er im Notfall nicht schnell gefunden oder erst aus einem verschlossenen Raum geholt werden muss. Der Standort sollte gut sichtbar, eindeutig gekennzeichnet und jederzeit zugänglich sein.

Besonders sinnvoll sind zentrale Standorte, die schnell erreichbar sind. In großen Betrieben kann ein einzelner AED nicht ausreichen. Dann sollte geprüft werden, ob mehrere Geräte an strategischen Punkten notwendig sind.

Der AED sollte nicht nur vorhanden sein, sondern in die betriebliche Notfallorganisation eingebunden werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, regelmäßige Sichtkontrollen, Unterweisungen, eine Betriebsanweisung und ein festgelegter Ablauf im Notfall.

Auch Ersthelfer sollten im Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Zwar führen AED-Geräte akustisch und visuell durch die Anwendung, dennoch erhöht eine vorherige Unterweisung die Sicherheit und Handlungsgeschwindigkeit im Ernstfall.

Der Ablauf bei einem Notfall sollte klar sein: Bewusstsein prüfen, Atmung kontrollieren, Notruf absetzen, Herzdruckmassage beginnen, AED holen lassen, Gerät einschalten und den Anweisungen folgen.

Der AED darf die Herzdruckmassage nicht verzögern. Die Wiederbelebung beginnt sofort, während eine zweite Person den AED holt oder den Notruf übernimmt. Im Idealfall sind mehrere Personen geschult und wissen, wer welche Aufgabe übernimmt.

Auch die Wartung ist wichtig. Elektroden, Batterie, Gerätetest und Haltbarkeitsdaten müssen regelmäßig kontrolliert werden. Ein AED, der im Ernstfall wegen leerer Batterie oder abgelaufener Elektroden nicht einsatzbereit ist, erfüllt seinen Zweck nicht.

Werden AED im Betrieb eingesetzt, sind auch Betreiberpflichten zu beachten. Dazu können Einweisung, Dokumentation, Kontrolle, Instandhaltung und die Beachtung der Herstellerangaben gehören.

Ein AED sollte außerdem nach einem Einsatz überprüft und wieder einsatzbereit gemacht werden. Elektroden müssen ersetzt, der Vorfall dokumentiert und gegebenenfalls die Daten nach betrieblichen Vorgaben gesichert werden.

Auch die Kennzeichnung ist wichtig. Der Standort sollte mit einem gut sichtbaren Defibrillator-Zeichen markiert werden. Beschäftigte sollten im Rahmen der Unterweisung erfahren, wo sich das Gerät befindet.

Ein häufiger Fehler besteht darin, einen AED anzuschaffen, aber niemanden mit Organisation und Kontrolle zu beauftragen. Dann wird das Gerät zwar sichtbar aufgehängt, aber Batteriestand, Elektroden, Zugänglichkeit und Unterweisung werden nicht zuverlässig überwacht.

Deshalb sollte eine verantwortliche Person festgelegt werden. Diese kontrolliert regelmäßig den Zustand des Geräts, achtet auf Zubehör und sorgt dafür, dass Unterweisungen und Dokumentation nicht vergessen werden.

Ein AED ist besonders dann sinnvoll, wenn er Teil einer funktionierenden Rettungskette ist. Dazu gehören Notruf, Ersthelfer, Herzdruckmassage, Defibrillation und schnelle Übergabe an den Rettungsdienst.

Auch Beschäftigte ohne Ersthelferausbildung sollten grundsätzlich wissen, dass ein AED vorhanden ist und wo er hängt. Im Notfall kann jede Person helfen, indem sie den AED holt, den Notruf absetzt oder andere Personen unterstützt.

Für Betriebe mit erhöhtem Risiko, vielen Personen oder längerer Rettungsdienst-Anfahrt kann ein AED ein wichtiger zusätzlicher Sicherheitsbaustein sein. Die Entscheidung sollte jedoch nicht allein nach Gefühl, sondern anhand der Gefährdungsbeurteilung getroffen werden.

Zusammengefasst gilt: Ein AED ist im Betrieb sinnvoll, wenn er schnell erreichbar, einsatzbereit, bekannt und in die Erste-Hilfe-Organisation eingebunden ist. Das Gerät allein rettet nicht automatisch Leben – entscheidend ist die schnelle und geübte Anwendung im Notfall.

Praxis-Tipp:
Prüfen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung nicht nur, ob ein AED angeschafft werden soll, sondern auch wo er hängt, wer ihn kontrolliert, wer unterwiesen wird und wie schnell er im Notfall erreichbar ist.

Ist ein AED im Betrieb Pflicht?

Eine pauschale Pflicht für jeden Betrieb besteht nicht automatisch. Ein AED kann aber je nach Gefährdungsbeurteilung sinnvoll oder erforderlich sein, zum Beispiel bei vielen Beschäftigten, Publikumsverkehr, körperlicher Belastung, abgelegenen Standorten oder längeren Rettungswegen.

Wer darf einen AED benutzen?

AED sind so konzipiert, dass auch Laien sie bedienen können. Das Gerät gibt klare Anweisungen und prüft selbstständig, ob ein Schock erforderlich ist. Trotzdem sollten Ersthelfer und Beschäftigte regelmäßig unterwiesen werden, damit im Notfall schnell gehandelt wird.

Wo sollte ein AED im Betrieb hängen?

Ein AED sollte gut sichtbar, eindeutig gekennzeichnet und schnell erreichbar sein. Er darf nicht in einem verschlossenen Raum oder schwer zugänglichen Bereich hängen. In großen Betrieben können mehrere Standorte notwendig sein.

Muss ein AED regelmäßig geprüft werden?

Ja. Batterie, Elektroden, Gerätestatus, Haltbarkeitsdaten und Zubehör müssen regelmäßig kontrolliert werden. Außerdem sind Herstellerangaben und Betreiberpflichten zu beachten. Nach einem Einsatz muss der AED wieder vollständig einsatzbereit gemacht werden.

Ersetzt ein AED die Ersthelfer im Betrieb?

Nein. Ein AED ersetzt keine Ersthelfer und keine Erste-Hilfe-Organisation. Er ergänzt die Rettungskette. Entscheidend bleiben Notruf, Herzdruckmassage, schnelle Defibrillation und die Übergabe an den Rettungsdienst.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe, der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, der DGUV Information 204-010 – Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe sowie aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 204-010 – Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/783

DGUV – Automatisierte Defibrillation / AED
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/aed/index.jsp

ASR A4.3 – Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-3.pdf?__blob=publicationFile

DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb
https://www.bgw-online.de/resource/blob/20492/89c8fb3983d228f9f9e30605b3c03c15/dguv-information-204-022-erste-hilfe-im-betrieb-data.pdf

BGHM – Arbeitsschutz Kompakt 128: Defibrillation
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/128-defibrillation

MPBetreibV – Medizinprodukte-Betreiberverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv_2025/BJNR0260B0025.html

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