← Zurück zur Wissensdatenbank

Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Wann muss eine Maschine einen Not-Halt oder Not-Aus haben?

7 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Eine Maschine muss grundsätzlich so ausgestattet sein, dass sie im Notfall schnell und sicher stillgesetzt werden kann. Dafür werden Not-Halt- oder Not-Aus-Einrichtungen eingesetzt. Sie dienen dazu, gefährliche Bewegungen, Prozesse oder elektrische Gefährdungen schnell zu stoppen. Ob eine bestimmte Maschine eine solche Einrichtung braucht und wie sie ausgeführt sein muss, ergibt sich aus Herstellerangaben, Maschinenart, Gefährdungsbeurteilung und den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen.

Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen gehören zu den bekanntesten Sicherheitseinrichtungen an Maschinen. Viele Beschäftigte kennen den roten Pilztaster auf gelbem Hintergrund, der im Notfall betätigt werden kann.

Trotzdem wird der Begriff im Alltag häufig ungenau verwendet. Oft wird alles als „Not-Aus“ bezeichnet, obwohl fachlich zwischen Not-Halt und Not-Aus unterschieden wird.

Ein Not-Halt dient in erster Linie dazu, gefahrbringende Bewegungen oder Prozesse einer Maschine schnell stillzusetzen. Das kann zum Beispiel eine laufende Maschine, ein Förderband, eine Presse, eine Säge, eine Verpackungsanlage oder eine andere mechanische Bewegung betreffen.

Ein Not-Aus wird dagegen eher verwendet, wenn elektrische Energie abgeschaltet werden muss, um elektrische Gefährdungen zu vermeiden oder zu beseitigen. In der Praxis werden die Begriffe jedoch häufig vermischt, weshalb in der Gefährdungsbeurteilung klar beschrieben werden sollte, welche Funktion tatsächlich benötigt wird.

Grundsätzlich müssen Maschinen mit mindestens einer Notbefehlseinrichtung versehen sein, wenn dadurch im Notfall eine Gefahr schnell verringert werden kann. Ziel ist, gefährliche Bewegungen oder Prozesse ohne zusätzliche Gefährdung zu stoppen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Handgehaltene oder handgeführte Maschinen benötigen nicht immer eine eigene Not-Halt-Einrichtung. Auch Maschinen, bei denen eine solche Einrichtung das Risiko nicht mindern würde, können ausgenommen sein.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, ob ein roter Taster vorhanden ist. Entscheidend ist, ob die Maschine im Notfall sicher stillgesetzt werden kann und ob die vorhandene Einrichtung zur tatsächlichen Gefährdung passt.

Die Gefährdungsbeurteilung spielt dabei eine zentrale Rolle. Der Arbeitgeber muss beurteilen, welche Gefährdungen beim Verwenden der Maschine entstehen und ob die vorhandenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind.

Bei neuen Maschinen ist die Not-Halt-Funktion Teil der sicherheitstechnischen Konstruktion durch den Hersteller. Trotzdem muss der Betreiber prüfen, ob die Maschine im eigenen Betrieb sicher verwendet werden kann.

Bei älteren Maschinen oder Gebrauchtmaschinen ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Nicht jede ältere Maschine entspricht automatisch dem aktuellen Stand der Sicherheitstechnik. Wenn sich Gefährdungen zeigen, kann eine Nachrüstung oder Anpassung erforderlich werden.

Ein Not-Halt darf jedoch nicht als Ersatz für andere Schutzmaßnahmen verstanden werden. Er ist eine ergänzende Schutzmaßnahme. Gefährliche Stellen müssen weiterhin durch geeignete technische Maßnahmen abgesichert werden, zum Beispiel durch Schutzeinrichtungen, Verkleidungen, Verriegelungen, Zweihandschaltungen oder sichere Steuerungen.

Der Not-Halt ist also keine Lösung für eine grundsätzlich unsichere Maschine. Wenn Beschäftigte regelmäßig in gefährliche Bereiche greifen können, reicht ein Not-Halt-Taster allein nicht aus.

Wichtig ist auch die Erreichbarkeit. Eine Not-Halt-Einrichtung muss dort angebracht sein, wo sie im Notfall schnell betätigt werden kann. Befindet sich der Taster zu weit entfernt oder ist er durch Material, Werkstücke oder andere Gegenstände verdeckt, erfüllt er seinen Zweck nicht zuverlässig.

Bei größeren Maschinen können mehrere Not-Halt-Befehlsgeräte erforderlich sein. Das gilt besonders, wenn Maschinen von verschiedenen Seiten bedient werden, lange Förderstrecken vorhanden sind oder mehrere Arbeitsplätze an einer Anlage bestehen.

Auch verkettete Anlagen müssen besonders betrachtet werden. Wenn mehrere Maschinen zusammenarbeiten, muss klar sein, welche Bereiche durch welchen Not-Halt gestoppt werden und welche Folgen das Stillsetzen für die gesamte Anlage hat.

Ein Not-Halt muss eindeutig erkennbar sein. Üblich ist der rote Betätiger auf gelbem Hintergrund. Beschäftigte müssen sofort erkennen können, wo sich die Not-Halt-Einrichtung befindet.

Nach dem Betätigen darf die Maschine nicht automatisch wieder anlaufen. In der Regel muss der Not-Halt bewusst entriegelt und anschließend ein separater Startbefehl gegeben werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Maschine unerwartet wieder startet.

Auch nach dem Stillsetzen können Gefahren bestehen. Bewegliche Teile können nachlaufen, gespeicherte Energie kann vorhanden sein oder pneumatische und hydraulische Systeme können weiterhin Druck enthalten. Deshalb muss die gesamte Maschine sicherheitstechnisch betrachtet werden.

Die Not-Halt-Funktion muss regelmäßig geprüft werden. Dabei geht es nicht nur darum, ob der Taster äußerlich vorhanden ist, sondern ob die Funktion im Ernstfall zuverlässig wirkt.

Prüfungen sollten durch fachkundige Personen erfolgen und dokumentiert werden. Umfang und Fristen richten sich nach Maschine, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung.

Beschäftigte müssen unterwiesen werden. Sie sollten wissen, wo sich Not-Halt-Einrichtungen befinden, wann sie betätigt werden dürfen und was nach einer Betätigung zu tun ist.

Wichtig ist auch: Niemand sollte aus Angst vor Produktionsunterbrechung zögern, eine Not-Halt-Einrichtung zu betätigen. Wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, hat Sicherheit Vorrang.

Nach einer Not-Halt-Betätigung sollte die Ursache geklärt werden. Die Maschine darf nicht einfach wieder gestartet werden, ohne zu prüfen, warum der Not-Halt ausgelöst wurde und ob die Gefahr beseitigt ist.

Auch Manipulationen sind ein großes Risiko. Not-Halt-Einrichtungen dürfen nicht überbrückt, blockiert, abgedeckt oder funktionslos gemacht werden. Solche Manipulationen können zu schweren Unfällen führen.

In der Praxis sollten Not-Halt-Einrichtungen bei regelmäßigen Maschinenbegehungen mit betrachtet werden. Dabei sollte geprüft werden, ob sie gut erreichbar, sichtbar, unbeschädigt und nicht zugestellt sind.

Zusammengefasst gilt: Eine Maschine braucht eine Not-Halt- oder Not-Aus-Einrichtung, wenn dadurch eine Gefahr im Notfall schnell reduziert werden kann. Die konkrete Ausführung hängt von Maschine, Gefährdung, Standort, Bedienung und sicherheitstechnischer Bewertung ab.

Praxis-Tipp:
Prüfen Sie bei jeder Maschine nicht nur, ob ein Not-Halt-Taster vorhanden ist. Entscheidend ist, ob er im Ernstfall erreichbar ist, die richtige Funktion auslöst, regelmäßig geprüft wird und nicht als Ersatz für fehlende Schutzeinrichtungen missverstanden wird.

Was ist der Unterschied zwischen Not-Halt und Not-Aus?

Ein Not-Halt dient vor allem dazu, gefährliche Bewegungen oder Prozesse schnell stillzusetzen. Ein Not-Aus bezieht sich eher auf das Abschalten elektrischer Energie zur Vermeidung elektrischer Gefährdungen. Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt, deshalb sollte die benötigte Funktion in der Gefährdungsbeurteilung klar beschrieben werden.

Muss jede Maschine einen Not-Halt haben?

Viele Maschinen müssen mit einer Notbefehlseinrichtung ausgestattet sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten handgehaltenen oder handgeführten Maschinen oder wenn die Einrichtung das Risiko nicht mindern würde. Entscheidend ist die konkrete Risikobeurteilung beziehungsweise Gefährdungsbeurteilung.

Darf ein Not-Halt andere Schutzmaßnahmen ersetzen?

Nein. Ein Not-Halt ist eine ergänzende Schutzmaßnahme. Er ersetzt keine trennenden Schutzeinrichtungen, Verriegelungen, sichere Steuerungen oder andere Maßnahmen zur Risikominderung.

Wo muss ein Not-Halt angebracht sein?

Ein Not-Halt muss im Notfall schnell und sicher erreichbar sein. Bei großen Maschinen, mehreren Bedienplätzen oder verketteten Anlagen können mehrere Not-Halt-Befehlsgeräte erforderlich sein.

Darf eine Maschine nach Not-Halt automatisch wieder anlaufen?

Nein. Nach dem Betätigen eines Not-Halts darf die Maschine nicht einfach automatisch wieder starten. In der Regel muss die Einrichtung bewusst entriegelt und anschließend ein separater Startbefehl gegeben werden.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefährdungsbeurteilung, den Anforderungen an Maschinen und Arbeitsmittel, der TRBS 2111 – Mechanische Gefährdungen, der DGUV Information 209-068 – Beschaffen und Betreiben von Maschinen sowie ergänzenden Informationen von BGHM, DGUV und BG RCI zu Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BGHM – Stillsetzen im Notfall: Not-Halt / Not-Aus
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/themen/maschinen/not-halt/not-aus

DGUV Arbeit & Gesundheit – Maschinen im Notfall stoppen
https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/maschinen-im-notfall-stoppen/

BG RCI – Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen
https://www.bgrci.de/fileadmin/BGRCI/Downloads/DL_Praevention/Fachwissen/Maschinensicherheit/2024-01-28_NOT-HALT-Befehlsger%C3%A4te_BG_RCI_aktuell.pdf

TRBS 2111 – Mechanische Gefährdungen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS-2111

Betriebssicherheitsverordnung – § 3 Gefährdungsbeurteilung
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html

DGUV Information 209-068 – Beschaffen und Betreiben von Maschinen
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3492

Passende Datenbankfrage

Wer darf elektrische Betriebsmittel prüfen?
https://safeherox.de/

Passende Datenbankfrage

Warum dürfen elektrische Betriebsmittel mit beschädigten Kabeln nicht weiter verwendet werden?
https://safeherox.de/frage/warum-duerfen-elektrische-betriebsmittel-mit-beschaedigten-kabeln-nicht-weiter-verwendet-werden/