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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Was bedeutet der Klimawandel für den Arbeitsschutz?

8 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Der Klimawandel verändert den Arbeitsschutz deutlich. Höhere Temperaturen, längere Hitzeperioden, stärkere UV-Belastung, Extremwetter, Ozon, neue biologische Risiken und zusätzliche psychische Belastungen können Arbeitsplätze unsicherer machen. Besonders betroffen sind Tätigkeiten im Freien, schlecht gekühlte Innenräume, körperlich schwere Arbeit, Baustellen, Landwirtschaft, Logistik, Pflege, Produktion und Arbeitsplätze mit Schutzkleidung oder PSA. Arbeitgeber müssen diese Risiken in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und passende Schutzmaßnahmen festlegen.

Der Klimawandel ist nicht nur ein Umwelt- oder Gesundheitsthema. Er betrifft auch den betrieblichen Arbeitsschutz. Viele Arbeitsbedingungen verändern sich, weil Hitzeperioden länger dauern, Temperaturen steigen und Wetterextreme häufiger auftreten können.

Besonders sichtbar wird das im Sommer. Beschäftigte arbeiten bei hohen Temperaturen im Freien, in aufgeheizten Fahrzeugen, in schlecht belüfteten Hallen, in Büros ohne ausreichenden Sonnenschutz oder in Bereichen mit zusätzlicher Wärmelast durch Maschinen, Öfen, Schutzkleidung oder körperliche Arbeit.

Hitze kann die Gesundheit und Sicherheit direkt beeinträchtigen. Mögliche Folgen sind Erschöpfung, Kreislaufprobleme, Konzentrationsverlust, Kopfschmerzen, Dehydrierung, Schwindel, Sonnenstich oder im Extremfall Hitzschlag.

Auch die Unfallgefahr kann steigen. Wer überhitzt, müde oder unkonzentriert ist, macht eher Fehler, reagiert langsamer oder schätzt Gefahren schlechter ein. Das kann besonders bei Maschinen, Fahrzeugen, Arbeiten in der Höhe, Baustellenverkehr oder körperlich schweren Tätigkeiten kritisch werden.

Der Klimawandel betrifft aber nicht nur Außenarbeitsplätze. Auch Innenräume können betroffen sein. Büros, Lager, Werkstätten, Produktionshallen, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Verkaufsflächen können sich stark aufheizen, wenn Sonnenschutz, Lüftung oder Kühlung nicht ausreichen.

Bei Innenräumen spielt die Arbeitsstättenregel zur Raumtemperatur eine wichtige Rolle. Bei hohen Raumtemperaturen müssen abgestufte Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel Sonnenschutz, Lüftung, angepasste Arbeitszeiten, Getränke, Lockerung von Bekleidungsregeln oder technische Kühlung.

Auch solare UV-Strahlung wird wichtiger. Beschäftigte im Freien sind besonders gefährdet, zum Beispiel auf Baustellen, in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, bei Verkehrsarbeiten, im Freibad, in der Instandhaltung oder bei Liefer- und Außendiensten.

UV-Strahlung kann Haut und Augen schädigen. Langfristig kann sie das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Deshalb gehören Sonnenschutz, geeignete Kleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz, UV-Schutzbrillen und Sonnenschutzmittel zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten im Freien.

Besonders wichtig ist das TOP-Prinzip. Zuerst sollten technische Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel Schattenplätze, Überdachungen, Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder klimatisierte Fahrzeuge. Danach folgen organisatorische Maßnahmen wie Arbeitszeitverlagerung, Pausen im Schatten und Tätigkeitswechsel. Persönliche Schutzmaßnahmen wie UV-Kleidung, Kopfschutz, Sonnenbrille und Sonnencreme ergänzen diese Maßnahmen.

Extremwetter ist ein weiteres Thema. Starkregen, Sturm, Gewitter, Hagel, Hochwasser oder sehr hohe Ozonwerte können Arbeitsabläufe gefährlich machen. Besonders betroffen sind Baustellen, Außendienst, Verkehr, Logistik, Rettungsdienste, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Instandhaltung.

Bei Gewitter können Arbeiten auf Gerüsten, Dächern, Leitern, Kranen oder im offenen Gelände gefährlich werden. Bei Sturm können herabfallende Gegenstände, lose Bauteile, Bauzäune, Krane oder Gerüste Risiken verursachen.

Starkregen und Hochwasser können Verkehrswege, Baustellen, Keller, Lagerflächen oder elektrische Anlagen gefährden. Auch Rutsch- und Stolpergefahren nehmen zu, wenn Böden nass, verschmutzt oder beschädigt sind.

Der Klimawandel kann außerdem biologische Risiken beeinflussen. Zecken, Insekten, allergene Pflanzen oder neue Krankheitserreger können in bestimmten Tätigkeiten relevanter werden. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Freien, in Grünpflege, Forst, Landwirtschaft, Entsorgung, Wasserwirtschaft oder Tierkontakt.

Auch Luftqualität kann ein Thema sein. Hitzeperioden können mit erhöhter Ozonbelastung, Staubbelastung oder schlechter Luftqualität einhergehen. Bei körperlicher Arbeit im Freien kann das zusätzlich belasten.

Der Arbeitsschutz muss deshalb stärker vorausschauend planen. Es reicht nicht aus, erst zu reagieren, wenn die Hitzewelle bereits da ist. Betriebe sollten vorher festlegen, welche Maßnahmen ab welchen Bedingungen greifen.

Ein Hitzeschutzplan kann dabei helfen. Darin kann geregelt werden, wer Wetterwarnungen beobachtet, ab welchen Temperaturen Maßnahmen starten, wo Schatten- und Pausenbereiche sind, wie Getränke bereitgestellt werden und welche Tätigkeiten bei extremer Hitze verschoben werden.

Auch Unterweisung wird wichtiger. Beschäftigte sollten wissen, wie sie Hitzestress erkennen, warum Trinken wichtig ist, wann Pausen nötig sind, welche Kleidung schützt und welche Warnzeichen ernst genommen werden müssen.

Warnzeichen bei Hitze können starke Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Krämpfe, ungewöhnliche Verwirrtheit oder Kreislaufprobleme sein. In solchen Fällen muss schnell reagiert werden.

Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sollten berücksichtigt werden. Dazu können ältere Beschäftigte, Schwangere, Personen mit Vorerkrankungen, Beschäftigte mit schwerer körperlicher Arbeit oder Personen mit bestimmter Medikation gehören.

Auch PSA kann die Belastung erhöhen. Atemschutz, Schutzanzüge, Helme, Handschuhe, Schnittschutzkleidung oder Warnschutzkleidung können Wärme stauen. Dann muss besonders sorgfältig geprüft werden, wie Pausen, Kühlung, Tragedauer und Arbeitsorganisation angepasst werden.

Der Klimawandel betrifft auch die Beschaffung von Arbeitsmitteln und PSA. Leichtere, atmungsaktivere Schutzkleidung, UV-Schutzkleidung, Kühlwesten, geeignete Schutzbrillen, Sonnenschutzhelme oder bessere Lüftungslösungen können je nach Tätigkeit sinnvoll sein.

Wichtig ist aber: Schutzkleidung darf nicht einfach weggelassen werden, nur weil es heiß ist. Wenn PSA gegen Absturz, Schnitt, Chemikalien, Verkehr, Hitze, Funken oder andere Gefahren erforderlich ist, muss sie weiterhin schützen. Dann müssen zusätzliche Maßnahmen gegen Wärmebelastung getroffen werden.

Auch Gebäude und Arbeitsstätten sollten klimafest betrachtet werden. Sonnenschutz, Dämmung, Lüftung, Begrünung, Verschattung, geeignete Pausenräume, Trinkwasserstellen und Notfallorganisation können langfristig wichtiger werden.

In Büros spielt besonders die Kombination aus Hitze, Bildschirmarbeit, Konzentration und schlechter Lüftung eine Rolle. Beschäftigte können müde, unkonzentriert oder gereizt werden. Deshalb sind Raumtemperatur, Sonnenschutz, Lüftung und flexible Arbeitsorganisation wichtige Punkte.

Auch psychische Belastung kann zunehmen. Hitze, Schlafmangel, hohe Arbeitsdichte, Kundendruck, Personalausfälle, Störungen durch Extremwetter oder Unsicherheit können Beschäftigte zusätzlich belasten.

Bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt können Hitzetage ebenfalls schwieriger werden. Menschen reagieren bei Hitze schneller gereizt, Wartezeiten werden belastender und Konflikte können zunehmen. Auch das sollte bei Arbeitsorganisation und Personalplanung berücksichtigt werden.

Der Arbeitgeber muss klimabedingte Risiken in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Dabei sollte geprüft werden, welche Tätigkeiten von Hitze, UV-Strahlung, Extremwetter oder biologischen Risiken betroffen sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte nicht nur allgemein „Sommerhitze“ nennen, sondern konkrete Tätigkeiten betrachten: Wer arbeitet wo? Wie lange? Mit welcher körperlichen Belastung? Mit welcher PSA? Gibt es Schatten, Trinkwasser, Pausenräume und Notfallregeln?

Auch die Wirksamkeit der Maßnahmen muss geprüft werden. Wenn Beschäftigte trotz Maßnahmen über starke Hitze, Schwindel, Erschöpfung oder schlechte Konzentration klagen, muss nachgebessert werden.

Zusammengefasst gilt: Der Klimawandel macht Arbeitsschutz dynamischer. Hitze, UV-Strahlung, Extremwetter, Ozon, biologische Gefährdungen und psychische Belastungen müssen stärker mitgedacht werden. Gute Betriebe reagieren nicht erst im Notfall, sondern planen Schutzmaßnahmen frühzeitig.

Praxis-Tipp:
Erstellen Sie für Sommer und Extremwetter eine einfache Maßnahmenmatrix: Was passiert bei Hitze, hoher UV-Belastung, Gewitter, Sturm oder Ozonwarnung? Wer entscheidet? Welche Arbeiten werden angepasst? Wo gibt es Schatten, Getränke und Pausen? So wird Klimaschutz im Betrieb praktisch umsetzbar.

Welche Arbeitsplätze sind durch den Klimawandel besonders betroffen?

Besonders betroffen sind Tätigkeiten im Freien, körperlich schwere Arbeiten, Baustellen, Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Logistik, Verkehr, Pflege, Produktion, Werkstätten, Hallenarbeitsplätze, Fahrzeuge und Arbeitsplätze mit Schutzkleidung oder Atemschutz.

Warum ist Hitze ein Arbeitsschutzproblem?

Hitze kann Kreislauf, Konzentration, Leistungsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen. Dadurch steigt nicht nur das Gesundheitsrisiko, sondern auch die Unfallgefahr, besonders bei Maschinen, Fahrzeugen, Arbeiten in der Höhe oder schwerer körperlicher Arbeit.

Welche Rolle spielt UV-Strahlung im Arbeitsschutz?

UV-Strahlung ist besonders bei Arbeit im Freien wichtig. Sie kann Haut und Augen schädigen und langfristig das Hautkrebsrisiko erhöhen. Schutzmaßnahmen sind Schatten, Arbeitszeitverlagerung, UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz, UV-Schutzbrille und Sonnenschutzmittel.

Muss der Arbeitgeber wegen Klimawandel die Gefährdungsbeurteilung anpassen?

Ja, wenn klimabedingte Faktoren die Arbeit beeinflussen. Dazu gehören Hitze, UV-Strahlung, Extremwetter, Ozon, biologische Risiken oder zusätzliche psychische Belastungen. Diese Punkte sollten tätigkeitsbezogen in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden.

Was gehört zu einem betrieblichen Hitzeschutzplan?

Ein Hitzeschutzplan kann Wetterbeobachtung, Verantwortlichkeiten, Trinkwasser, Pausen, Schattenplätze, Arbeitszeitverlagerung, Unterweisung, Erste Hilfe, besondere Schutzbedarfe und Maßnahmen bei Hitzewarnungen regeln.

Reicht Sonnencreme als UV-Schutz bei der Arbeit?

Nein. Sonnencreme ist nur ein ergänzender Schutz. Vorrang haben technische und organisatorische Maßnahmen wie Schatten, Überdachung, Arbeitszeitverlagerung und geeignete UV-Schutzkleidung. Sonnencreme ergänzt diese Maßnahmen für unbedeckte Hautstellen.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Gefährdungsbeurteilung, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A3.5 – Raumtemperatur, der ASR A3.6 – Lüftung, der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei intensiver natürlicher UV-Strahlung sowie aktuellen Informationen von BAuA, DGUV, BG BAU, IFA und den Berufsgenossenschaften.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – Klimawandel und Arbeitsschutz
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Klimawandel-und-Arbeitsschutz

BAuA – Klimawandel trifft auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, 16. Juni 2026
https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2026/2026-06-16-Climate-Change

DGUV – Prävention: Klimawandel
https://www.dguv.de/de/praevention/klimawandel/index.jsp

DGUV – Hitze und Trockenheit im Klimawandel
https://www.dguv.de/de/praevention/klimawandel/hitze-und-trockenheit/index.jsp

BAuA – Empfehlungen für die Arbeit an heißen Sommertagen
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps

BAuA – Schutz vor UV-Strahlung der Sonne
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung

DGUV Forum – Hitze- und UV-Schutz bei der Arbeit im Freien
https://forum.dguv.de/ausgabe-7-2020/hitze-und-uv-schutz-bei-der-arbeit-im-freien/

ASR A3.5 – Raumtemperatur
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5

Arbeitsschutzgesetz – § 5 Gefährdungsbeurteilung
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html

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