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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Wann ist UV-Schutz bei Arbeiten im Freien Pflicht?

8 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

UV-Schutz ist bei Arbeiten im Freien immer dann erforderlich, wenn Beschäftigte natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind und dadurch eine Gefährdung für Haut oder Augen entstehen kann. Besonders wichtig wird UV-Schutz ab einem UV-Index von 3. Dann müssen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dazu gehören Schatten, Überdachungen, Arbeitszeitverlagerung, UV-Schutzkleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz, UV-Schutzbrille und Sonnenschutzmittel.

Arbeiten im Freien gehören zu den Tätigkeiten, bei denen UV-Strahlung schnell unterschätzt wird. Viele Beschäftigte denken zuerst an Hitze, Schwitzen oder Sonnenbrand. Für den Arbeitsschutz ist aber vor allem die langfristige Belastung durch ultraviolette Strahlung wichtig.

Natürliche UV-Strahlung kommt von der Sonne. Sie ist für Menschen nicht sichtbar und wird oft erst bemerkt, wenn die Haut bereits gerötet ist. Das Problem: Haut und Augen können geschädigt werden, bevor Beschäftigte die Belastung bewusst wahrnehmen.

Besonders betroffen sind Beschäftigte auf Baustellen, im Straßenbau, in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, in der Forstwirtschaft, bei Dacharbeiten, Fassadenarbeiten, Gerüstarbeiten, Lieferdiensten, Instandhaltung, Verkehrsüberwachung, Freibädern, Hafenbereichen oder auf Betriebshöfen.

UV-Schutz ist nicht nur im Hochsommer wichtig. Auch im Frühjahr kann die UV-Strahlung bereits hoch sein. Besonders zwischen spätem Vormittag und Nachmittag ist die Belastung oft stark.

Ein bewölkter Himmel schützt nicht zuverlässig. Auch bei leichter Bewölkung kann noch viel UV-Strahlung die Haut erreichen. Deshalb sollte UV-Schutz nicht nur nach Gefühl oder Temperatur entschieden werden.

Ein zentraler Maßstab ist der UV-Index. Er beschreibt die Stärke der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Je höher der UV-Index, desto höher ist die Gefährdung.

Ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, welche Tätigkeiten betroffen sind und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Bei sehr hoher UV-Belastung werden personenbezogene Schutzmaßnahmen besonders wichtig. Dazu gehören geeignete Kleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz, UV-Schutzbrille und Sonnenschutzmittel.

Wichtig ist das TOP-Prinzip. Zuerst kommen technische Maßnahmen, dann organisatorische Maßnahmen und erst danach personenbezogene Maßnahmen.

Technische Maßnahmen sind zum Beispiel feste Unterstellmöglichkeiten, Sonnensegel, Wetterschutzzelte, Überdachungen, Schattenplätze, Einhausungen oder UV-schützende Fahrzeugkabinen.

Solche Maßnahmen sind besonders wirksam, weil sie die Belastung direkt an der Quelle verringern. Wer im Schatten arbeitet, wird weniger belastet als jemand, der sich nur eincremt.

Organisatorische Maßnahmen können ebenfalls viel bewirken. Dazu gehört, Arbeiten in die Morgenstunden oder späteren Nachmittagsstunden zu verlegen, wenn die UV-Strahlung geringer ist.

Auch Pausen sollten möglichst im Schatten oder in Innenräumen stattfinden. Wer in der prallen Sonne arbeitet und dann auch dort Pause macht, bekommt keine echte Entlastung.

Tätigkeiten können außerdem auf mehrere Personen verteilt werden. Durch Rotation lässt sich vermeiden, dass einzelne Beschäftigte über viele Stunden dauerhaft in der Sonne arbeiten.

Bei Bauarbeiten, Montage oder Instandhaltung kann es sinnvoll sein, Arbeitsbereiche vorab zu verschatten oder einzelne Arbeitsschritte an weniger belastende Zeiten zu verlegen.

Personenbezogene Schutzmaßnahmen bleiben trotzdem wichtig. Kleidung ist beim UV-Schutz besonders wirksam. Lange, luftige und körperbedeckende Kleidung schützt besser als kurze Kleidung mit viel unbedeckter Haut.

Besonders gefährdet sind Gesicht, Ohren, Nacken, Kopfhaut, Unterarme und Hände. Diese Bereiche werden bei Außenarbeit häufig stark belastet.

Eine Kopfbedeckung sollte deshalb nicht nur den Kopf schützen, sondern möglichst auch Ohren und Nacken. Bei Schutzhelmen kann ein Nackenschutz sinnvoll sein.

Auch die Augen brauchen Schutz. UV-Strahlung kann Augen reizen und langfristig schädigen. Deshalb sollten geeignete UV-Schutzbrillen oder Schutzbrillen mit passendem UV-Schutz verwendet werden.

Normale Sonnenbrillen sind nicht automatisch Arbeitsschutzbrillen. Bei Tätigkeiten mit mechanischen Gefährdungen, Staub, Splittern oder Baustellenrisiken muss die Brille zusätzlich als Schutzbrille geeignet sein.

Sonnenschutzmittel ist eine ergänzende Maßnahme. Es sollte für unbedeckte Hautstellen verwendet werden, zum Beispiel Gesicht, Ohren, Nacken, Hände oder Unterarme.

Sonnencreme ersetzt aber keine technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie ist wichtig, aber sie sollte nicht die einzige Schutzmaßnahme sein.

Der Lichtschutzfaktor sollte ausreichend hoch sein. In vielen Arbeitsschutzinformationen wird mindestens Lichtschutzfaktor 30 empfohlen, bei starker Belastung besser höher.

Wichtig ist auch das Nachcremen. Schwitzen, Staub, Abrieb, Wasser oder längere Arbeitsdauer können die Schutzwirkung verringern. Sonnenschutzmittel muss deshalb regelmäßig und ausreichend aufgetragen werden.

Beschäftigte sollten unterwiesen werden. Sie müssen wissen, warum UV-Strahlung gefährlich ist, ab wann Schutzmaßnahmen gelten, welche PSA vorgesehen ist und wie Sonnenschutz richtig angewendet wird.

Die Unterweisung sollte sehr praktisch sein. Es reicht nicht zu sagen: „Schützt euch vor Sonne.“ Besser ist: Wo gibt es Schatten? Wann werden Pausen gemacht? Welche Kleidung ist vorgesehen? Welche Brille wird getragen? Wer stellt Sonnencreme bereit?

Auch arbeitsmedizinische Vorsorge ist wichtig. Bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten.

Dabei geht es nicht darum, Beschäftigte auszusortieren. Vorsorge soll informieren, beraten und helfen, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.

Besonders wichtig ist UV-Schutz für Beschäftigte mit heller Haut, vielen Muttermalen, früheren Hauterkrankungen oder erhöhter Sonnenempfindlichkeit. Trotzdem gilt: UV-Schutz ist nicht nur ein individuelles Thema, sondern betriebliche Pflicht.

Der Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen organisieren und bereitstellen. Beschäftigte müssen diese Maßnahmen bestimmungsgemäß nutzen und erkannte Probleme melden.

Ein häufiger Fehler ist, UV-Schutz erst dann zu beachten, wenn es heiß ist. UV-Strahlung und Hitze hängen zwar oft zusammen, sind aber nicht dasselbe. Auch an kühleren sonnigen Tagen kann die UV-Belastung hoch sein.

Ein weiterer Fehler ist, nur Sonnencreme bereitzustellen. Das ist besser als nichts, aber kein vollständiges Schutzkonzept. Schatten, Arbeitsorganisation und Kleidung sind mindestens genauso wichtig.

Auch die Kombination mit anderer PSA muss bedacht werden. UV-Schutzkleidung, Warnschutzkleidung, Schutzhelm, Schutzbrille, Gehörschutz, Atemschutz oder Handschuhe müssen zusammen funktionieren.

Bei Sommerhitze entsteht manchmal ein Zielkonflikt. Lange Kleidung schützt vor UV-Strahlung, kann aber Wärmebelastung erhöhen. Deshalb sollten leichte, luftdurchlässige und geeignete Materialien ausgewählt werden.

Bei Warnschutzkleidung muss zusätzlich die Sichtbarkeit erhalten bleiben. Beschäftigte dürfen nicht einfach dunkle oder ungeeignete Kleidung tragen, wenn Warnschutz erforderlich ist.

Auch bei Tätigkeiten mit Schutzhelm sollte geprüft werden, ob es passende Nackenschützer, Helmzubehör oder kombinierte Lösungen gibt. Ohren und Nacken sind besonders sonnenexponiert.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte konkrete Außenarbeitsplätze erfassen. Dazu gehören Arbeitszeit, Dauer im Freien, Jahreszeit, Tageszeit, Schattenmöglichkeiten, Kleidung, körperliche Belastung und zusätzliche Gefährdungen.

Ein sinnvoller UV-Schutzplan kann festlegen, ab welchem UV-Index welche Maßnahmen gelten. So müssen Führungskräfte und Beschäftigte nicht jeden Tag neu improvisieren.

Wetter- und UV-Index-Informationen können dabei helfen. Wichtig ist, den lokalen UV-Index während der tatsächlichen Tätigkeit zu betrachten.

Auch die Wirksamkeit sollte überprüft werden. Wenn Beschäftigte trotz Maßnahmen Sonnenbrand bekommen, häufig ungeschützt arbeiten oder Schutzmittel nicht nutzen, muss nachgebessert werden.

Zusammengefasst gilt: UV-Schutz bei Arbeiten im Freien ist kein freiwilliges Sommer-extra. Sobald Beschäftigte relevanter natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind, muss der Arbeitgeber Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Ab UV-Index 3 beginnt der konkrete Handlungsbedarf.

Praxis-Tipp:
Arbeiten Sie mit einer einfachen UV-Regel: Ab UV-Index 3 Schatten, Kleidung, Kopfschutz, UV-Schutzbrille und Sonnenschutzmittel aktiv einplanen. Zwischen 11 und 16 Uhr besonders kritisch prüfen, ob Arbeiten verschoben, verschattet oder auf mehrere Personen verteilt werden können.

Ab welchem UV-Index braucht man Schutz bei der Arbeit?

Ab einem UV-Index von 3 sollten Schutzmaßnahmen gegen natürliche UV-Strahlung eingeplant werden. Mit steigendem UV-Index muss der Schutz verstärkt werden. Ab sehr hoher Belastung sind personenbezogene Maßnahmen besonders wichtig.

Reicht Sonnencreme als UV-Schutz aus?

Nein. Sonnencreme ist nur eine ergänzende Maßnahme. Vorrang haben technische und organisatorische Maßnahmen wie Schatten, Überdachung, Arbeitszeitverlagerung und Pausen im Schatten. Kleidung, Kopfschutz und UV-Schutzbrille sind ebenfalls wichtig.

Muss der Arbeitgeber Sonnencreme bereitstellen?

Wenn Sonnenschutzmittel als notwendige Schutzmaßnahme aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, sollte es in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Wichtig ist aber, dass Sonnencreme nicht als einzige Maßnahme betrachtet wird.

Welche Kleidung schützt bei UV-Strahlung?

Lange, luftdurchlässige und körperbedeckende Kleidung schützt besser als kurze Kleidung. Besonders wichtig sind Schutz für Schultern, Arme, Nacken, Ohren und Kopf. Bei hoher Belastung kann spezielle UV-Schutzkleidung sinnvoll sein.

Braucht man bei Außenarbeit eine UV-Schutzbrille?

Bei starker Sonneneinstrahlung und Außenarbeit ist eine geeignete UV-Schutzbrille sinnvoll. Wenn zusätzlich mechanische Gefährdungen bestehen, muss sie auch als Schutzbrille für die Tätigkeit geeignet sein.

Wann ist arbeitsmedizinische Vorsorge bei UV-Strahlung anzubieten?

Bei Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Die genaue Bewertung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und nach AMR 13.3.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Gefährdungsbeurteilung, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A5.1 – Arbeitsplätze im Freien, der AMR 13.3 – Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung, der ArbMedVV sowie Informationen von BAuA, DGUV, BG BAU und den Berufsgenossenschaften.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – Schutz vor UV-Strahlung der Sonne
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung

ASR A5.1 – Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A5-1.pdf?__blob=publicationFile&v=4

AMR 13.3 – Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/AMR/AMR-13-3

AMR 13.3 – PDF
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/AMR/pdf/AMR-13-3.pdf?__blob=publicationFile&v=1

DGUV Information 203-085 – Arbeiten unter der Sonne
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3049

DGUV Forum – Hitze- und UV-Schutz bei der Arbeit im Freien
https://forum.dguv.de/ausgabe-7-2020/hitze-und-uv-schutz-bei-der-arbeit-im-freien/

BAuA – Empfehlungen für die Arbeit an heißen Sommertagen
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps

ArbMedVV – Anhang arbeitsmedizinische Vorsorge
https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/anhang.html

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