Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Darf ein Feuerlöscher durch Möbel oder Maschinen verdeckt werden?
Auf einen Blick
Nein. Feuerlöscher müssen jederzeit gut sichtbar, leicht erreichbar und ohne Hindernisse zugänglich sein. Werden sie durch Regale, Maschinen, Kartons oder andere Gegenstände verdeckt, kann im Brandfall wertvolle Zeit verloren gehen.
Feuerlöscher gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Im Ernstfall entscheiden oft wenige Sekunden darüber, ob ein Entstehungsbrand erfolgreich gelöscht werden kann oder sich unkontrolliert ausbreitet.
Im Betriebsalltag kommt es jedoch häufig vor, dass Feuerlöscher durch abgestellte Materialien, Paletten, Maschinen, Schränke oder neu eingerichtete Arbeitsplätze verdeckt werden. Oft geschieht dies schleichend und bleibt lange unbemerkt.
Kann ein Feuerlöscher im Notfall nicht sofort gefunden oder erreicht werden, verzögert sich der Löschbeginn erheblich. Bereits wenige Sekunden können ausreichen, damit sich ein kleiner Brand zu einem Großbrand entwickelt.
Feuerlöscher müssen deshalb jederzeit frei zugänglich sein. Beschäftigte dürfen keine Gegenstände davor abstellen oder den Zugang einschränken.
Ebenso wichtig ist die gute Sichtbarkeit. Feuerlöscher sollten durch die vorgeschriebenen Brandschutzzeichen deutlich gekennzeichnet sein. Werden diese Schilder verdeckt oder entfernt, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der Feuerlöscher im Notfall schnell gefunden wird.
Auch nach Umbauten oder der Anschaffung neuer Maschinen sollte überprüft werden, ob Feuerlöscher weiterhin gut sichtbar und erreichbar sind. Veränderungen im Betrieb führen häufig dazu, dass bestehende Brandschutzeinrichtungen unbeabsichtigt verdeckt werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Lagerbereichen. Dort werden Paletten oder Waren häufig kurzfristig vor Feuerlöschern abgestellt. Aus einer kurzfristigen Lösung wird nicht selten ein dauerhafter Zustand.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Feuerlöscher regelmäßig kontrolliert werden. Dabei ist nicht nur auf den Prüfstatus, sondern auch auf die freie Zugänglichkeit zu achten.
Beschäftigte sollten regelmäßig unterwiesen werden und wissen, wo sich die nächstgelegenen Feuerlöscher befinden. Nur wer den Standort kennt, kann im Ernstfall schnell reagieren.
Bei Betriebsbegehungen achten Aufsichtsbehörden häufig darauf, ob Feuerlöscher ordnungsgemäß montiert, gekennzeichnet und jederzeit erreichbar sind. Verdeckte Feuerlöscher gehören zu den häufigsten Mängeln im betrieblichen Brandschutz.
Ein frei zugänglicher Feuerlöscher kann im Ernstfall Leben retten und erhebliche Sachschäden verhindern. Deshalb darf seine Erreichbarkeit niemals eingeschränkt werden.
Praxis-Tipp:
Gehen Sie regelmäßig durch Ihren Arbeitsbereich und prüfen Sie, ob jeder Feuerlöscher aus mehreren Metern Entfernung sichtbar und ohne Hindernisse erreichbar ist. Werden Gegenstände davor abgestellt, sollten diese sofort entfernt werden.
Wie viel Platz muss vor einem Feuerlöscher frei bleiben?
Die Vorschriften nennen meist kein festes Maß. Entscheidend ist, dass der Feuerlöscher jederzeit ohne Verzögerung und ohne Hindernisse erreicht und entnommen werden kann.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
https://www.baua.de/
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/
DGUV Information – Betrieblicher Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/
BAuA – Brandschutz im Betrieb
https://www.baua.de/
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/