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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Darf ein Feuerlöscher nach einer kurzen Benutzung wieder aufgehängt werden?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Nein. Jeder benutzte Feuerlöscher muss nach dem Einsatz unverzüglich von einer befähigten Person geprüft, gegebenenfalls neu befüllt oder ersetzt werden. Auch wenn nur wenige Sekunden gelöscht wurden, kann der Feuerlöscher seine volle Funktionsfähigkeit verloren haben.

Feuerlöscher sind dafür ausgelegt, Entstehungsbrände schnell zu bekämpfen. Viele Beschäftigte gehen jedoch davon aus, dass ein Feuerlöscher nach einem kurzen Einsatz problemlos wieder an seinen Platz gehängt werden kann. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Bereits beim kurzen Betätigen des Auslösehebels entweichen Löschmittel und Treibgas. Dadurch verändert sich der Innendruck des Feuerlöschers. Von außen ist häufig nicht erkennbar, ob noch genügend Löschmittel vorhanden ist.

Besonders bei Pulver-, Schaum- und Wasserlöschern kann bereits ein kurzer Löschstoß dazu führen, dass die vorgeschriebene Löschleistung nicht mehr erreicht wird. Im nächsten Brandfall steht dann möglicherweise nicht mehr ausreichend Löschmittel zur Verfügung.

Nach jedem Einsatz muss der Feuerlöscher deshalb außer Betrieb genommen und gegen einen funktionsfähigen Feuerlöscher ausgetauscht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung durch einen sachkundigen Fachbetrieb.

Auch wenn versehentlich ausgelöst wurde oder nur ein kurzer Funktionstest durchgeführt wurde, gilt der Feuerlöscher als benutzt und darf nicht ohne Prüfung wieder verwendet werden.

Unternehmen müssen jederzeit sicherstellen, dass die erforderliche Anzahl betriebsbereiter Feuerlöscher vorhanden ist. Fehlende oder benutzte Feuerlöscher sind deshalb schnellstmöglich zu ersetzen.

Beschäftigte sollten wissen, dass benutzte Feuerlöscher unverzüglich der verantwortlichen Person gemeldet werden müssen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Brandschutz im Betrieb jederzeit sichergestellt bleibt.

Im Rahmen von Brandschutzbegehungen wird regelmäßig kontrolliert, ob Feuerlöscher einsatzbereit, geprüft und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

Ein benutzter Feuerlöscher bietet keine zuverlässige Sicherheit mehr. Deshalb gilt: Nach jedem Einsatz prüfen lassen und gegebenenfalls austauschen.

Praxis-Tipp:
Hängen Sie einen benutzten Feuerlöscher niemals einfach wieder zurück. Kennzeichnen Sie ihn als „benutzt“, informieren Sie den Verantwortlichen und sorgen Sie sofort für Ersatz.

Muss ein Feuerlöscher auch nach einem kurzen Teststoß geprüft werden?

Ja. Bereits ein kurzer Löschstoß kann den Innendruck und die verfügbare Löschmittelmenge verändern. Der Feuerlöscher sollte deshalb überprüft und gegebenenfalls wieder instand gesetzt werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände, der DIN 14406, der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
https://www.baua.de/

DIN 14406 – Feuerlöscher
https://www.beuth.de/

DGUV Information – Betrieblicher Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/

BAuA – Brandschutz im Betrieb
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/