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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Wann braucht ein Betrieb Brandschutzhelfer?

6 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein Betrieb braucht Brandschutzhelfer, damit Entstehungsbrände schnell erkannt, erste Löschmaßnahmen sicher eingeleitet und Beschäftigte im Brandfall unterstützt werden können. Die notwendige Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung ist in der Regel ein Anteil von etwa fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Schichtbetrieb oder großer räumlicher Ausdehnung können mehr Brandschutzhelfer erforderlich sein.

Brandschutzhelfer gehören zur betrieblichen Notfallorganisation. Sie unterstützen dabei, im Brandfall schnell und geordnet zu reagieren. Ihre Aufgabe ist nicht, große Brände zu bekämpfen, sondern Entstehungsbrände zu erkennen, geeignete Löschmittel zu nutzen und andere Beschäftigte im Notfall zu unterstützen.

Viele Betriebe unterschätzen das Thema, weil Feuerlöscher vorhanden sind und Fluchtwege ausgeschildert wurden. Das reicht allein jedoch nicht aus. Im Ernstfall müssen Personen wissen, wie sie sich verhalten, wo sich Feuerlöscheinrichtungen befinden und wann ein Löschversuch noch vertretbar ist.

Die Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird geprüft, welche Brandgefahren im Betrieb bestehen, wie viele Beschäftigte anwesend sind, wie die Arbeitsstätte aufgebaut ist und wie schnell im Notfall reagiert werden kann.

Bei normaler Brandgefährdung ist ein Anteil von etwa fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Das betrifft zum Beispiel viele Bürobereiche oder vergleichbare Arbeitsstätten ohne besondere Brandrisiken.

Diese fünf Prozent sind jedoch nur ein Orientierungswert. In manchen Betrieben reicht diese Anzahl nicht aus. Entscheidend ist immer die tatsächliche Situation vor Ort.

Mehr Brandschutzhelfer können erforderlich sein, wenn eine erhöhte Brandgefährdung besteht. Das kann zum Beispiel bei brennbaren Stoffen, heißen Arbeiten, Schweißarbeiten, Lackierarbeiten, Holzstaub, Gefahrstoffen, Lagerbereichen, Werkstätten oder Produktionsbereichen der Fall sein.

Auch die räumliche Ausdehnung spielt eine Rolle. Große Betriebsflächen, mehrere Etagen, weit auseinanderliegende Arbeitsbereiche oder Außenbereiche können dazu führen, dass mehr Brandschutzhelfer benötigt werden.

Schichtarbeit muss ebenfalls berücksichtigt werden. Es reicht nicht, wenn rechnerisch genügend Brandschutzhelfer im Unternehmen ausgebildet sind, diese aber nur in einer Schicht anwesend sind. Entscheidend ist, dass während der tatsächlichen Betriebszeit ausreichend Brandschutzhelfer verfügbar sind.

Auch Urlaub, Krankheit, Teilzeit, Außendienst und wechselnde Arbeitszeiten müssen bedacht werden. Die Anzahl sollte deshalb nicht zu knapp geplant werden. Sonst kann es passieren, dass im Ernstfall keine ausreichend unterwiesenen Personen vor Ort sind.

In Betrieben mit Publikumsverkehr, Kunden, Besuchern oder vielen betriebsfremden Personen können ebenfalls mehr Brandschutzhelfer sinnvoll sein. Im Brandfall müssen nicht nur Beschäftigte, sondern auch anwesende Personen sicher reagieren können.

Besonders wichtig ist Brandschutzorganisation auch dort, wo Personen mit eingeschränkter Mobilität anwesend sein können. Dazu gehören zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten oder Betriebe mit vielen Besuchern.

Brandschutzhelfer übernehmen keine Aufgaben der Feuerwehr. Sie sollen nur dann Löschversuche unternehmen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Der Eigenschutz hat immer Vorrang.

Zu den typischen Aufgaben gehören das Erkennen von Brandgefahren, das Bedienen von Feuerlöschern bei Entstehungsbränden, das Melden von Bränden, das Unterstützen bei Evakuierungsmaßnahmen und das Einweisen der Feuerwehr, soweit dies betrieblich vorgesehen ist.

Damit Brandschutzhelfer ihre Aufgaben erfüllen können, benötigen sie eine geeignete Ausbildung. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Besonders wichtig ist die praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.

In der Theorie werden unter anderem Grundlagen der Verbrennung, Brandklassen, Löschmittel, betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall und Gefahren durch Rauch behandelt.

In der Praxis sollte der Umgang mit Feuerlöschern geübt werden. Nur so bekommen Beschäftigte ein Gefühl dafür, wie ein Feuerlöscher funktioniert, welche Reichweite er hat und wie schnell sein Löschmittel verbraucht ist.

Brandschutzhelfer sollten außerdem die betrieblichen Besonderheiten kennen. Dazu gehören Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Feuerlöscherstandorte, Brandmeldeeinrichtungen, besondere Brandgefahren und interne Alarmierungswege.

Eine einmalige Ausbildung reicht nicht immer dauerhaft aus. Kenntnisse sollten regelmäßig aufgefrischt werden, besonders wenn sich Arbeitsbereiche, Brandgefahren, Gebäude, Abläufe oder Zuständigkeiten ändern.

Auch neue Beschäftigte oder Personen mit geänderten Aufgaben sollten berücksichtigt werden. Wenn eine ausgebildete Person den Betrieb verlässt oder den Arbeitsbereich wechselt, muss die Brandschutzhelfer-Organisation angepasst werden.

Wichtig ist auch die klare Bestellung beziehungsweise Festlegung der Brandschutzhelfer. Im Betrieb sollte nachvollziehbar sein, wer diese Aufgabe übernimmt und in welchem Bereich die Person eingesetzt wird.

Brandschutzhelfer sollten nicht nur auf dem Papier existieren. Sie müssen wissen, was im Ernstfall zu tun ist, und ihre Rolle kennen. Dazu gehört auch, wann sie keinen Löschversuch mehr unternehmen dürfen.

Ein Entstehungsbrand kann mit einem Feuerlöscher bekämpft werden, wenn keine Eigengefährdung besteht, der Fluchtweg frei bleibt und der Brand noch klein ist. Bei starker Rauchentwicklung, unklarer Lage oder schnellem Feuerverlauf ist sofortige Evakuierung wichtiger als ein Löschversuch.

Deshalb ist Unterweisung für alle Beschäftigten ebenfalls wichtig. Nicht nur Brandschutzhelfer müssen wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten. Alle Beschäftigten sollten Fluchtwege, Alarmierung und Sammelstellen kennen.

Brandschutzhelfer sind also ein Baustein der gesamten Brandschutzorganisation. Dazu gehören auch Feuerlöscher, Fluchtwege, Alarmierung, Brandschutzordnung, regelmäßige Unterweisung und gegebenenfalls Evakuierungsübungen.

Zusammengefasst gilt: Ein Betrieb braucht Brandschutzhelfer immer dann, wenn Beschäftigte im Brandfall wirksam unterstützt und Entstehungsbrände sicher bekämpft werden sollen. Die genaue Anzahl richtet sich nach Gefährdungsbeurteilung, Brandgefährdung, Betriebsgröße, Anwesenheit und Organisation.

Praxis-Tipp:
Rechnen Sie Brandschutzhelfer nicht nur nach der Gesamtzahl der Beschäftigten aus. Prüfen Sie auch Schichten, Urlaub, Krankheit, Außenbereiche, Etagen, Besucher, erhöhte Brandgefährdung und die tatsächliche Anwesenheit im Betrieb.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Bei normaler Brandgefährdung ist in der Regel ein Anteil von etwa fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Die genaue Anzahl ergibt sich jedoch aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen betrieblichen Bedingungen können mehr Brandschutzhelfer notwendig sein.

Muss jeder Betrieb Brandschutzhelfer haben?

In der Praxis benötigt jeder Betrieb eine funktionierende Brandschutzorganisation. Dazu gehört regelmäßig auch eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer. Wie viele Personen erforderlich sind, hängt von Größe, Brandgefährdung und betrieblichen Bedingungen ab.

Was machen Brandschutzhelfer im Ernstfall?

Brandschutzhelfer unterstützen bei Entstehungsbränden, bedienen Feuerlöscher, helfen bei der Alarmierung und unterstützen die Evakuierung. Sie dürfen sich dabei aber nicht selbst gefährden. Bei starker Rauchentwicklung oder größerem Brand hat die sichere Räumung Vorrang.

Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?

Die Ausbildung sollte regelmäßig aufgefrischt werden. Eine Wiederholung ist besonders wichtig, wenn sich Brandgefahren, Arbeitsbereiche, Gebäude, Abläufe oder eingesetzte Feuerlöscheinrichtungen ändern. Auch längere Zeit ohne praktische Übung kann eine Auffrischung sinnvoll machen.

Reicht ein Feuerlöscher ohne Brandschutzhelfer aus?

Nein, ein Feuerlöscher allein genügt nicht, wenn niemand weiß, wie er im Ernstfall sicher eingesetzt wird. Feuerlöscher müssen erreichbar, geprüft und geeignet sein. Zusätzlich müssen Beschäftigte unterwiesen und Brandschutzhelfer praktisch geschult sein.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände, der Gefährdungsbeurteilung sowie der DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-2.pdf?__blob=publicationFile

DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2848

DGUV Publikationen – Brandschutzhelfer
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer

BGHM – ASR A2.2 Textauszug: Brandschutzhelfer
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/themen/brand-und-explosionsschutz/asr-a22-textauszug

VBG – Brandschutzhelfer
https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeitsschutz-organisieren/erste-hilfe-brandschutz-notfallorganisation/brandschutz/brandschutzhelfer

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