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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Wann muss ein Explosionsschutzdokument erstellt werden?

3 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ein Explosionsschutzdokument muss erstellt werden, wenn in einem Betrieb explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Dies ist beispielsweise beim Umgang mit brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben möglich. Das Dokument bewertet die Gefährdungen und legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest.

Explosionsgefährdungen werden im Arbeitsalltag häufig unterschätzt. Vielen Beschäftigten ist nicht bewusst, dass bereits eine geringe Menge brennbarer Gase, Lösemitteldämpfe oder feiner Staub ausreichen kann, um eine explosionsfähige Atmosphäre zu bilden.

Besonders häufig treten solche Gefährdungen in Lackierereien, Chemiebetrieben, Laboren, Mühlen, Schreinereien, Siloanlagen, Biogasanlagen oder beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten auf. Aber auch Werkstätten oder Lagerbereiche können betroffen sein.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Ergibt diese Prüfung eine entsprechende Gefährdung, muss zusätzlich ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.

Das Explosionsschutzdokument beschreibt nicht nur die vorhandenen Gefahren. Es dokumentiert auch, welche Bereiche betroffen sind, welche Stoffe verwendet werden und welche technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Einteilung sogenannter Ex-Zonen. Diese geben an, wie häufig und wie lange eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Von dieser Zoneneinteilung hängt unter anderem ab, welche elektrischen Betriebsmittel oder Maschinen verwendet werden dürfen.

Ebenso müssen mögliche Zündquellen beurteilt werden. Offene Flammen, heiße Oberflächen, elektrische Funken, elektrostatische Aufladungen oder mechanisch erzeugte Funken können ausreichen, um eine Explosion auszulösen.

Nach dem STOP-Prinzip müssen zunächst technische Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise geschlossene Anlagen, Absaugungen, Lüftungen oder die Vermeidung gefährlicher Stoffkonzentrationen. Erst wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, kommen organisatorische oder personenbezogene Schutzmaßnahmen hinzu.

Das Explosionsschutzdokument ist kein einmalig erstelltes Dokument. Es muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Änderungen an Anlagen, Arbeitsverfahren oder verwendeten Stoffen können dazu führen, dass sich auch die Explosionsgefährdung verändert.

Beschäftigte, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten, müssen regelmäßig unterwiesen werden. Sie müssen wissen, welche Stoffe gefährlich sind, welche Zündquellen vermieden werden müssen und welche Verhaltensregeln gelten.

Auch Fremdfirmen dürfen Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen nur durchführen, wenn sie über die bestehenden Gefahren informiert wurden und die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten.

Bei Betriebsbegehungen prüfen Aufsichtsbehörden regelmäßig, ob ein Explosionsschutzdokument vorhanden ist, die Zoneneinteilung nachvollziehbar dokumentiert wurde und geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt sind.

Ein sorgfältig erstelltes Explosionsschutzdokument schützt nicht nur Beschäftigte vor schweren Unfällen, sondern verhindert auch erhebliche Sachschäden und Produktionsausfälle.

Praxis-Tipp:
Verwenden Sie erstmals einen neuen brennbaren Stoff, sollte immer geprüft werden, ob sich dadurch die Explosionsgefährdung verändert. Bereits ein neuer Reiniger oder ein anderes Lösemittel kann eine Aktualisierung des Explosionsschutzdokuments erforderlich machen.

Muss jeder Betrieb ein Explosionsschutzdokument erstellen?

Nein. Ein Explosionsschutzdokument ist nur erforderlich, wenn durch brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube tatsächlich explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Grundlage ist immer die Gefährdungsbeurteilung.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRGS 720 – Gefährliche explosionsfähige Gemische, der TRGS 721, der TRGS 722, der TRGS 723, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/

TRGS 720 ff. – Explosionsschutz
https://www.baua.de/

BAuA – Explosionsschutz
https://www.baua.de/

DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/