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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Wie wird eine Ex-Zone festgelegt und welche Bedeutung haben Zone 0, 1, 2 sowie 20, 21 und 22?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Ex-Zonen kennzeichnen Bereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Sie bilden die Grundlage für den Explosionsschutz im Betrieb und bestimmen unter anderem, welche Arbeitsmittel, Maschinen und elektrischen Betriebsmittel dort eingesetzt werden dürfen. Eine fehlerhafte Zoneneinteilung kann erhebliche Sicherheitsrisiken verursachen.

Explosionsgefährdete Bereiche entstehen überall dort, wo sich brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube mit Sauerstoff vermischen und durch eine Zündquelle entzündet werden können. Damit geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden können, müssen diese Bereiche systematisch bewertet und in sogenannte Ex-Zonen eingeteilt werden.

Die Zoneneinteilung ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und des Explosionsschutzdokuments. Sie darf nicht pauschal erfolgen, sondern muss die tatsächlichen Betriebsbedingungen berücksichtigen.

Grundsätzlich wird zwischen Gas-Ex-Zonen und Staub-Ex-Zonen unterschieden.

Für Gase, Dämpfe und Nebel gelten:

  • Zone 0: Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden.

  • Zone 1: Eine explosionsfähige Atmosphäre kann während des Normalbetriebs gelegentlich auftreten.

  • Zone 2: Eine explosionsfähige Atmosphäre tritt normalerweise nicht oder nur kurzfristig auf.

Für brennbare Stäube gelten:

  • Zone 20: Eine explosionsfähige Staubatmosphäre ist ständig oder über längere Zeit vorhanden.

  • Zone 21: Eine explosionsfähige Staubatmosphäre kann während des Normalbetriebs gelegentlich auftreten.

  • Zone 22: Eine explosionsfähige Staubatmosphäre tritt normalerweise nicht oder nur kurzzeitig auf.

Je höher die Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre, desto höher sind die Anforderungen an Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen. Deshalb dürfen in Ex-Bereichen ausschließlich dafür zugelassene Betriebsmittel eingesetzt werden.

Ein typisches Beispiel ist eine Lackierkabine. Während des Spritzlackierens entstehen Lösemitteldämpfe, die mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Die unmittelbare Umgebung des Spritzbereichs wird deshalb häufig als Zone 1 eingestuft. Außerhalb dieses Bereichs kann unter bestimmten Voraussetzungen Zone 2 ausreichend sein.

In einer Schreinerei können dagegen feine Holzstäube in Silos oder Filteranlagen explosionsfähige Staubatmosphären bilden. Hier erfolgt die Zoneneinteilung nach den Staubzonen 20, 21 oder 22.

Die Zoneneinteilung beeinflusst unmittelbar die Auswahl elektrischer Betriebsmittel. Normale Schalter, Lampen oder Elektromotoren dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen häufig nicht eingesetzt werden, da sie selbst zur Zündquelle werden können.

Neben elektrischen Betriebsmitteln müssen auch mechanische Zündquellen berücksichtigt werden. Schleifarbeiten, heiße Oberflächen, Reibung, Funkenbildung oder elektrostatische Aufladungen können ebenfalls Explosionen auslösen.

Deshalb gilt im Explosionsschutz immer das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip:

  • explosionsfähige Atmosphäre vermeiden,

  • wirksame Zündquellen ausschließen,

  • Auswirkungen einer Explosion begrenzen.

Die Zoneneinteilung ist kein dauerhaft unveränderlicher Zustand. Werden neue Stoffe eingesetzt, Produktionsverfahren geändert oder Lüftungsanlagen umgebaut, muss geprüft werden, ob sich auch die Ex-Zonen verändern.

Beschäftigte, Fremdfirmen und Wartungsunternehmen müssen über vorhandene Ex-Bereiche informiert werden. Arbeiten wie Schweißen, Schleifen oder Trennschneiden dürfen dort häufig nur mit besonderen Freigaben und zusätzlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Bei behördlichen Kontrollen wird regelmäßig geprüft, ob die Zoneneinteilung nachvollziehbar dokumentiert wurde, geeignete Ex-Betriebsmittel verwendet werden und das Explosionsschutzdokument aktuell ist. Fehler bei der Zoneneinteilung gehören zu den schwerwiegendsten Mängeln im Explosionsschutz.

Eine fachgerechte Einteilung von Ex-Zonen schützt Beschäftigte, verhindert Explosionen und stellt sicher, dass alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen auf die tatsächlichen Gefährdungen abgestimmt sind.

Praxis-Tipp:
Ändern Sie niemals eigenständig elektrische Geräte in einem Ex-Bereich oder ersetzen Sie diese durch Standardgeräte. Bereits eine ungeeignete Leuchte oder ein falscher Schalter kann zur wirksamen Zündquelle werden und eine Explosion auslösen.

Darf ein normales Elektrogerät in einer Ex-Zone verwendet werden?

Nein. In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen grundsätzlich nur Arbeitsmittel eingesetzt werden, die für die jeweilige Ex-Zone zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Die Auswahl richtet sich nach der Zoneneinteilung und den vorhandenen Stoffen.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den TRGS 720 bis 723 – Explosionsschutz, der DIN EN 60079-Reihe (Explosionsfähige Atmosphären), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

TRGS 720 ff. – Gefährliche explosionsfähige Gemische
https://www.baua.de/

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

DIN EN 60079 – Explosionsfähige Atmosphären
https://www.beuth.de/

BAuA – Explosionsschutz
https://www.baua.de/