Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Warum dürfen Gasflaschen nicht vor Flucht- und Rettungswegen gelagert werden?
Auf einen Blick
Gasflaschen dürfen niemals vor Flucht- und Rettungswegen gelagert werden. Sie können Fluchtwege blockieren, bei einem Brand bersten oder durch austretende Gase zusätzliche Gefahren verursachen. Druckgasbehälter müssen deshalb sicher gelagert, gegen Umfallen gesichert und von Zündquellen ferngehalten werden.
Druckgasflaschen werden in vielen Betrieben eingesetzt – beispielsweise beim Schweißen, Löten, in Laboren, Werkstätten oder auf Baustellen. Sie enthalten Gase unter hohem Druck und stellen bei unsachgemäßer Lagerung ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Ein häufiger Fehler besteht darin, Gasflaschen vorübergehend in Fluren, vor Notausgängen oder auf Fluchtwegen abzustellen. Dies geschieht oft nur für kurze Zeit, kann im Ernstfall jedoch lebensgefährliche Folgen haben.
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei zugänglich sein. Bereits eine einzelne Gasflasche kann den Durchgang verengen oder im Evakuierungsfall zu Stolperstellen führen.
Kommt es zu einem Brand, erhitzen sich Druckgasbehälter schnell. Steigt der Innendruck zu stark an, kann die Gasflasche versagen oder unkontrolliert große Mengen Gas freisetzen. Dadurch erhöht sich die Gefahr von Explosionen oder einer schnellen Brandausbreitung.
Besonders gefährlich sind brennbare Gase wie Acetylen, Propan oder Wasserstoff. Bereits geringe Mengen können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden und sich durch kleinste Zündquellen entzünden.
Auch Sauerstoffflaschen erfordern besondere Vorsicht. Sauerstoff selbst brennt zwar nicht, fördert jedoch die Verbrennung erheblich. Materialien können dadurch deutlich schneller und intensiver brennen.
Gasflaschen müssen grundsätzlich aufrecht gelagert und gegen Umfallen gesichert werden. Geeignet sind beispielsweise Wandhalterungen, Ketten oder spezielle Gasflaschenständer.
Während des Transports müssen Schutzkappen aufgeschraubt werden, um das Flaschenventil vor Beschädigungen zu schützen. Ein abgerissenes Ventil kann dazu führen, dass die Flasche unkontrolliert beschleunigt wird.
Leere und volle Gasflaschen sollten getrennt gelagert und eindeutig gekennzeichnet werden. Dadurch lassen sich Verwechslungen vermeiden und Arbeitsabläufe sicherer gestalten.
Lagerbereiche für Druckgasflaschen müssen gut belüftet sein. Außerdem sind ausreichende Abstände zu Wärmequellen, offenen Flammen und anderen Zündquellen einzuhalten.
Beschäftigte müssen regelmäßig im sicheren Umgang mit Druckgasbehältern unterwiesen werden. Dazu gehören auch Maßnahmen für den Brandfall sowie das richtige Verhalten bei Undichtigkeiten.
Bei Betriebsbegehungen prüfen Aufsichtsbehörden häufig, ob Gasflaschen ordnungsgemäß gelagert, ausreichend gesichert und nicht in Flucht- oder Rettungswegen abgestellt werden.
Die sichere Lagerung von Druckgasflaschen schützt Beschäftigte vor schweren Unfällen und trägt wesentlich zum vorbeugenden Brandschutz im Betrieb bei.
Praxis-Tipp:
Stellen Sie Gasflaschen niemals „nur kurz“ im Flur oder vor einem Notausgang ab. Nutzen Sie ausschließlich die vorgesehenen Lagerbereiche und sichern Sie jede Flasche gegen Umfallen.
Dürfen Gasflaschen liegend gelagert werden?
Grundsätzlich nein. Die meisten Druckgasflaschen müssen aufrecht gelagert und gegen Umfallen gesichert werden. Ausnahmen richten sich nach den Herstellerangaben und der Art des Gases.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern), der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
https://www.baua.de/
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/
DGUV Informationen zum Umgang mit Druckgasflaschen
https://publikationen.dguv.de/
BAuA – Gefahrstoffe im Betrieb
https://www.baua.de/
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/