Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Welche Brandschutzmaßnahmen gelten in Werkstätten mit Druckgasflaschen?
Auf einen Blick
Druckgasflaschen stellen aufgrund ihres hohen Innendrucks und der teilweise brennbaren oder brandfördernden Gase besondere Anforderungen an den Brandschutz. Eine falsche Lagerung oder Beschädigung kann zu Bränden, Explosionen oder gefährlichen Gasaustritten führen. Deshalb gelten für Werkstätten mit Druckgasflaschen umfangreiche Sicherheitsvorschriften.
Druckgasflaschen werden in vielen Werkstätten täglich eingesetzt. Typische Gase sind Sauerstoff, Acetylen, Argon, Stickstoff, Kohlendioxid, Propan oder Wasserstoff. Je nach Gas unterscheiden sich die Gefahren erheblich. Während einige Gase brennbar sind, fördern andere Brände oder verdrängen den lebenswichtigen Sauerstoff aus der Atemluft.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass nur brennbare Gase gefährlich seien. Tatsächlich kann beispielsweise Sauerstoff selbst nicht brennen, erhöht jedoch die Brandgefahr erheblich. Schon geringfügig erhöhte Sauerstoffkonzentrationen führen dazu, dass viele Materialien wesentlich leichter entzündbar sind und Brände deutlich heftiger verlaufen.
Alle Druckgasflaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden. Bereits das Abbrechen des Flaschenventils kann dazu führen, dass die Flasche durch den hohen Innendruck unkontrolliert durch die Werkstatt geschleudert wird. Aus diesem Grund werden Druckgasflaschen grundsätzlich mit Halterungen, Ketten oder speziellen Flaschenständern gesichert.
Während der Lagerung müssen Flaschen möglichst aufrecht stehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen bestimmte Flaschen liegend gelagert werden. Maßgeblich sind hierbei die Herstellerangaben und die geltenden technischen Regeln.
Nicht angeschlossene Flaschen müssen grundsätzlich mit einer Ventilschutzkappe versehen sein. Diese schützt das empfindliche Ventil vor Beschädigungen beim Transport oder bei versehentlichen Anstößen.
Besonders wichtig ist die Trennung verschiedener Gasarten. Brennbare Gase wie Acetylen oder Propan dürfen nicht gemeinsam mit brandfördernden Gasen wie Sauerstoff gelagert werden. Können die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, sind geeignete feuerbeständige Trennwände erforderlich.
Auch volle und leere Druckgasflaschen sollten getrennt gelagert werden. Dadurch bleibt jederzeit nachvollziehbar, welche Flaschen noch einsatzbereit sind und welche bereits ausgetauscht werden müssen.
Druckgasflaschen dürfen nicht in Flucht- und Rettungswegen, Treppenräumen oder engen Durchgängen gelagert werden. Im Brandfall könnten sie Fluchtwege blockieren oder den Feuerwehreinsatz erheblich erschweren.
Die Lagerbereiche müssen ausreichend belüftet sein. Besonders bei brennbaren oder erstickend wirkenden Gasen muss verhindert werden, dass sich austretendes Gas in geschlossenen Räumen ansammelt.
Offene Flammen, Schweißarbeiten oder andere Zündquellen sind im unmittelbaren Lagerbereich grundsätzlich zu vermeiden. Bereits kleine Undichtigkeiten können zu explosionsfähigen Gas-Luft-Gemischen führen.
Vor jedem Einsatz müssen Druckminderer, Schläuche und Anschlüsse auf Beschädigungen überprüft werden. Undichte Verbindungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Gasaustritte in Werkstätten.
Besondere Vorsicht gilt beim Umgang mit Acetylenflaschen. Nach starker Erwärmung oder einem Brand können sich im Inneren gefährliche Zersetzungsreaktionen entwickeln. Solche Flaschen dürfen keinesfalls eigenständig bewegt werden und müssen durch die Feuerwehr gekühlt und überwacht werden.
Für Werkstätten mit größeren Mengen Druckgas gelten häufig zusätzliche Anforderungen an Lagerung, Kennzeichnung und Explosionsschutz. Diese ergeben sich unter anderem aus der Gefährdungsbeurteilung sowie den Technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden. Sie sollten wissen, wie Druckgasflaschen sicher transportiert, angeschlossen und gelagert werden und welche Maßnahmen bei Gasaustritt oder Brand einzuleiten sind.
Bei Betriebsbegehungen kontrollieren Behörden besonders häufig fehlende Flaschensicherungen, beschädigte Ventile, unzulässige Lagerungen oder gemeinsam gelagerte Sauerstoff- und Acetylenflaschen. Auch fehlende Kennzeichnungen oder ungeeignete Transportwagen gehören zu den typischen Beanstandungen.
Ein professioneller Umgang mit Druckgasflaschen reduziert das Risiko schwerer Brände und Explosionen erheblich und schützt gleichzeitig Beschäftigte sowie Betriebseinrichtungen vor gefährlichen Unfällen.
Praxis-Tipp: Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle Druckgasflaschen aufrecht stehen, gegen Umfallen gesichert sind und die Ventilschutzkappen bei nicht angeschlossenen Flaschen montiert sind. Diese einfachen Maßnahmen verhindern viele schwere Unfälle.
Warum dürfen Sauerstoff- und Acetylenflaschen nicht gemeinsam gelagert werden?
Acetylen ist hochentzündlich, während Sauerstoff Brände erheblich verstärkt. Werden beide Gase gemeinsam gelagert und kommt es zu einem Brand oder Gasaustritt, steigt das Risiko einer explosionsartigen Brandentwicklung erheblich. Deshalb müssen sie entsprechend den technischen Regeln getrennt gelagert werden.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, der TRGS 745 – Ortsbewegliche Druckgasbehälter, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.26 – Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren sowie der DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html
TRGS 745 – Ortsbewegliche Druckgasbehälter
https://www.baua.de/
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/
DGUV Regel 100-500 – Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren
https://publikationen.dguv.de/
DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/