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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Welche Brandschutzmaßnahmen gelten beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus im Betrieb?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Lithium-Ionen-Akkus stellen aufgrund ihrer hohen Energiedichte besondere Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz. Beschädigte, überhitzte oder falsch geladene Akkus können in einen sogenannten Thermal Runaway geraten und Brände oder Explosionen verursachen. Deshalb müssen Ladebereiche sorgfältig geplant und überwacht werden.

Lithium-Ionen-Akkus sind heute nahezu überall im Betrieb zu finden. Sie versorgen Akkuschrauber, Flurförderzeuge, E-Bikes, Notebooks, Smartphones, Messgeräte oder Reinigungsmaschinen mit Energie. Mit der zunehmenden Verbreitung steigt jedoch auch das Risiko von Akku-Bränden.

Besonders gefährlich ist der sogenannte Thermal Runaway. Dabei handelt es sich um eine unkontrollierte Kettenreaktion innerhalb der Batteriezellen. Die Temperatur steigt innerhalb kurzer Zeit stark an, brennbare Gase werden freigesetzt und der Akku kann sich selbst entzünden oder explodieren.

Ausgelöst werden kann ein Thermal Runaway beispielsweise durch mechanische Beschädigungen, Überladung, Kurzschlüsse, Produktionsfehler, Überhitzung oder unsachgemäße Reparaturen.

Deshalb sollten Lithium-Ionen-Akkus ausschließlich mit den vom Hersteller vorgesehenen Ladegeräten geladen werden. Billige oder ungeeignete Ladegeräte können Schutzfunktionen umgehen und das Brandrisiko erheblich erhöhen.

Auch der Ladeort ist entscheidend. Akkus sollten möglichst auf nicht brennbaren Untergründen und in ausreichend belüfteten Bereichen geladen werden. Ladeplätze dürfen sich nicht unmittelbar neben Kartonagen, Holzpaletten, Papierlagern oder anderen leicht entzündlichen Materialien befinden.

Für größere Akkus oder umfangreiche Ladebereiche empfehlen sich eigene Laderäume oder feuerbeständige Ladeschränke. Diese begrenzen im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und schützen benachbarte Bereiche.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Akkus über Nacht unbeaufsichtigt zu laden. Zwar verfügen moderne Geräte über umfangreiche Schutzsysteme, dennoch steigt das Risiko, wenn Defekte längere Zeit unbemerkt bleiben. Soweit möglich, sollten Ladevorgänge während der Betriebszeiten erfolgen.

Beschädigte Akkus dürfen niemals weiterverwendet oder geladen werden. Aufgeblähte Gehäuse, starke Erwärmung, ungewöhnliche Gerüche, Rauchentwicklung oder austretende Flüssigkeiten sind eindeutige Warnzeichen. Solche Akkus müssen sofort außer Betrieb genommen und fachgerecht gesichert werden.

Auch nach einem Sturz sollte ein Akku sorgfältig überprüft werden. Innere Zellschäden sind häufig äußerlich nicht sichtbar und können erst Stunden oder sogar Tage später zu einem Brand führen.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Akkus von Flurförderzeugen, E-Bikes oder Energiespeichern, da hier deutlich größere Energiemengen gespeichert werden als beispielsweise in Mobiltelefonen.

Im Brandfall verhalten sich Lithium-Ionen-Akkus anders als klassische Brände. Durch den Thermal Runaway kann sich der Brand immer wieder selbst entzünden. Deshalb müssen betroffene Akkus häufig über längere Zeit gekühlt werden.

Die Auswahl geeigneter Feuerlöscher hängt von der Größe und Art des Akkus ab. Für viele Entstehungsbrände können geeignete Wasser-, Schaum- oder Speziallöschmittel eingesetzt werden. Entscheidend ist jedoch immer die Gefährdungsbeurteilung sowie die Abstimmung mit Feuerwehr und Versicherer.

Neben technischen Maßnahmen spielt die Unterweisung der Beschäftigten eine zentrale Rolle. Mitarbeitende müssen wissen, wie beschädigte Akkus erkannt werden, welche Ladegeräte verwendet werden dürfen und welche Maßnahmen bei Rauchentwicklung oder Überhitzung einzuleiten sind.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Ladebereiche regelmäßig überprüft werden. Dabei sind unter anderem Brandlasten, Lüftung, elektrische Sicherheit, Fluchtwege sowie geeignete Löschmöglichkeiten zu bewerten.

Auch Versicherungen stellen zunehmend Anforderungen an den sicheren Betrieb von Akku-Ladebereichen. Fehlende Brandschutzabstände, beschädigte Ladegeräte oder ungeordnete Ladeplätze gehören zu den häufigsten Beanstandungen.

Ein professionell geplanter Ladebereich reduziert das Risiko von Akku-Bränden erheblich und schützt Beschäftigte, Gebäude und Betriebseinrichtungen vor schwerwiegenden Schäden.

Praxis-Tipp:

Laden Sie Lithium-Ionen-Akkus niemals direkt neben brennbaren Materialien oder auf Holzregalen. Schon ein einzelner defekter Akku kann innerhalb weniger Minuten einen größeren Brand verursachen.

Darf ein beschädigter Lithium-Ionen-Akku weiter geladen werden?

Nein. Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Akkus dürfen keinesfalls weiter geladen oder verwendet werden. Sie müssen sofort außer Betrieb genommen, sicher gelagert und entsprechend den Herstellerangaben oder den betrieblichen Vorgaben entsorgt werden.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, der DGUV Information 205-041 – Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien, der DGUV Information 208-005 – Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien, der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 205-041 – Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
https://publikationen.dguv.de/

DGUV Information 208-005 – Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien
https://publikationen.dguv.de/

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

VdS – Lithium-Ionen-Batterien und Brandschutz
https://vds.de/