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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Brandschutz

Welche Brandschutzmaßnahmen gelten in Schweißwerkstätten?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Schweißarbeiten gehören zu den brandgefährlichsten Tätigkeiten im Betrieb. Funken, Schweißperlen und heiße Werkstücke können Brände noch Stunden nach Arbeitsende verursachen. Deshalb gelten für Schweißwerkstätten und andere Bereiche mit Heißarbeiten besondere Anforderungen an Brandschutz, Arbeitsorganisation und Nachkontrollen.

Beim Schweißen entstehen Temperaturen von weit über 3.000 °C. Funken können mehrere Meter weit fliegen und sich in Ritzen, Kabelkanälen oder unter Maschinen ablagern. Selbst kleine Schweißperlen besitzen oft noch genügend Energie, um Papier, Holz, Textilien oder Kunststoff zu entzünden.

Besonders gefährlich ist, dass viele Schwelbrände erst lange nach Abschluss der Arbeiten entdeckt werden. Glimmende Isolierungen oder Holzbauteile entwickeln sich häufig erst nach Stunden zu offenen Bränden. Deshalb endet der Brandschutz nicht mit dem Abschalten des Schweißgerätes.

Vor Beginn jeder Schweißarbeit muss zunächst geprüft werden, ob sich brennbare Stoffe im Arbeitsbereich befinden. Kartons, Holzpaletten, Verpackungsmaterial, Papier, Lappen mit Öl oder Lösungsmittelbehälter müssen entfernt oder ausreichend geschützt werden.

Lässt sich das Entfernen nicht vollständig umsetzen, kommen feuerbeständige Schweißvorhänge, Schweißdecken oder Brandschutzmatten zum Einsatz. Sie verhindern, dass Funken auf brennbare Materialien treffen.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Wand- und Deckendurchführungen. Schweißfunken können durch kleine Öffnungen in benachbarte Räume gelangen und dort unbemerkt Brände auslösen. Deshalb müssen Durchführungen vor Beginn der Arbeiten kontrolliert und gegebenenfalls verschlossen werden.

Auch Bodenöffnungen, Kabelkanäle oder Schächte stellen häufig unterschätzte Gefahrenquellen dar. Funken können dort hineingelangen und versteckte Schwelbrände verursachen.

In Schweißwerkstätten müssen geeignete Feuerlöscheinrichtungen jederzeit schnell erreichbar sein. Welche Feuerlöscher erforderlich sind, richtet sich nach den vorhandenen Brandgefahren. Häufig werden Pulver- oder Schaumlöscher eingesetzt. Bei elektrischen Anlagen können zusätzlich CO₂-Löscher erforderlich sein.

Besonders wichtig ist die sogenannte Brandwache. Nach Abschluss brandgefährlicher Arbeiten muss der Arbeitsbereich über einen festgelegten Zeitraum kontrolliert werden. Je nach Gefährdung kann diese Nachkontrolle 30 Minuten oder deutlich länger dauern. Ziel ist es, versteckte Glutnester rechtzeitig zu erkennen.

Bei umfangreichen Schweißarbeiten außerhalb speziell eingerichteter Schweißbereiche wird häufig ein Schweißerlaubnisschein beziehungsweise Heißarbeitserlaubnisschein verwendet. Darin werden alle erforderlichen Schutzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten dokumentiert und freigegeben.

Zu den typischen Inhalten gehören die Kontrolle des Arbeitsbereiches, das Entfernen brennbarer Stoffe, die Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher, die Benennung einer Brandwache sowie die Festlegung der Nachkontrollzeiten.

Auch Gasflaschen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Sauerstoff- und Acetylenflaschen müssen gegen Umfallen gesichert, ausreichend von Wärmequellen entfernt und entsprechend den Vorschriften gelagert werden. Beschädigte Schläuche oder undichte Anschlüsse erhöhen das Brand- und Explosionsrisiko erheblich.

Neben dem Brandschutz spielt auch die Lüftung eine wichtige Rolle. Beim Schweißen entstehen Rauchgase und Metalloxide, die sowohl gesundheitsgefährdend als auch unter bestimmten Bedingungen brennbar sein können. Geeignete Absauganlagen sind deshalb unverzichtbar.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Schweißarbeiten kurzfristig in Lagerbereichen oder Produktionshallen durchzuführen, ohne den Bereich ausreichend vorzubereiten. Gerade solche spontanen Heißarbeiten führen immer wieder zu schweren Betriebsbränden.

Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden. Sie sollten wissen, welche Brandgefahren beim Schweißen bestehen, wie Feuerlöscher eingesetzt werden und wann eine Brandwache erforderlich ist.

Auch Versicherungen und Aufsichtsbehörden prüfen Schweißbereiche regelmäßig. Fehlende Schweißerlaubnisscheine, unzureichende Brandwachen oder abgestellte brennbare Materialien gehören zu den häufigsten Beanstandungen.

Ein konsequenter Brandschutz in Schweißwerkstätten schützt nicht nur Beschäftigte, sondern verhindert häufig auch hohe Sachschäden und lange Produktionsausfälle.

Praxis-Tipp:

Kontrollieren Sie auch hinter Wänden, unter Maschinen und in angrenzenden Räumen, ob Schweißfunken hingelangt sein könnten. Viele Schwelbrände entstehen außerhalb des eigentlichen Schweißbereiches und werden erst Stunden später entdeckt.

Wann ist ein Schweißerlaubnisschein erforderlich?

Ein Schweißerlaubnisschein (Heißarbeitserlaubnis) ist insbesondere dann erforderlich, wenn Schweiß-, Schneid-, Löt- oder Trennarbeiten außerhalb dauerhaft eingerichteter Schweißarbeitsplätze durchgeführt werden. Er dokumentiert die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und legt Verantwortlichkeiten fest.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der DGUV Information 209-010 – Lichtbogenschweißen, der DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-528.html

DGUV Information 209-010 – Lichtbogenschweißen
https://publikationen.dguv.de/

DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz
https://publikationen.dguv.de/

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/