Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wann ist eine Substitutionsprüfung nach der Gefahrstoffverordnung erforderlich?
Auf einen Blick
Eine Substitutionsprüfung ist immer dann erforderlich, wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden und geprüft werden kann, ob ein weniger gefährlicher Stoff oder ein anderes Verfahren eingesetzt werden kann. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, gefährliche Stoffe soweit wie möglich durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen. Dieses sogenannte Substitutionsgebot gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Gefahrstoffrechts.
Viele Unternehmen konzentrieren sich bei Gefahrstoffen zunächst auf persönliche Schutzausrüstung oder technische Schutzmaßnahmen. Tatsächlich setzt die Gefahrstoffverordnung jedoch deutlich früher an. Bevor überhaupt über Atemschutz, Schutzhandschuhe oder Absaugungen nachgedacht wird, muss geprüft werden, ob der Gefahrstoff überhaupt notwendig ist oder ersetzt werden kann.
Dieses Prinzip folgt dem sogenannten STOP-Prinzip. An erster Stelle steht die Substitution, also der Ersatz eines gefährlichen Stoffes oder Verfahrens. Erst wenn eine Substitution technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, dürfen technische, organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Eine Substitutionsprüfung beginnt bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss untersuchen, ob für die geplante Tätigkeit ein ungefährlicher oder zumindest weniger gefährlicher Stoff verfügbar ist. Dabei reicht es nicht aus, einfach den bisher verwendeten Stoff weiter einzusetzen. Die Prüfung muss nachvollziehbar erfolgen und dokumentiert werden.
Die Substitution kann auf verschiedene Weise erfolgen. Häufig wird ein besonders gefährlicher Stoff durch ein Produkt mit geringerer Gefährdung ersetzt. Beispielsweise können lösemittelhaltige Reiniger durch wasserbasierte Produkte ersetzt werden. In anderen Fällen wird das gesamte Arbeitsverfahren geändert, sodass der Gefahrstoff gar nicht mehr benötigt wird.
Auch technische Innovationen führen regelmäßig zu neuen Möglichkeiten der Substitution. Moderne Klebstoffe, Lacke oder Reinigungsmittel enthalten heute häufig deutlich weniger gefährliche Inhaltsstoffe als ältere Produkte. Deshalb sollte die Substitutionsprüfung regelmäßig wiederholt werden und nicht nur einmal bei Einführung eines Stoffes erfolgen.
Besonders streng sind die Anforderungen bei krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen (CMR-Stoffe). Hier verlangt die Gefahrstoffverordnung ausdrücklich, dass eine Substitution geprüft und durchgeführt wird, sofern dies technisch möglich ist. Kann der Stoff nicht ersetzt werden, muss dies nachvollziehbar begründet werden.
Die Prüfung beschränkt sich jedoch nicht allein auf die Gefährlichkeit eines Stoffes. Auch neue Risiken müssen berücksichtigt werden. Ein Ersatzstoff darf beispielsweise nicht zwar weniger giftig, dafür aber deutlich entzündlicher oder umweltschädlicher sein. Ziel ist immer eine tatsächliche Verringerung der Gesamtgefährdung.
Hilfreich sind dabei Sicherheitsdatenblätter, Informationen der Hersteller sowie die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Auch branchenspezifische Informationen der Berufsgenossenschaften enthalten häufig Hinweise auf geeignete Ersatzstoffe oder alternative Verfahren.
Die Ergebnisse der Substitutionsprüfung müssen Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein. Dabei sollte dokumentiert werden, welche Alternativen geprüft wurden, warum sie geeignet oder ungeeignet sind und weshalb gegebenenfalls weiterhin der ursprüngliche Gefahrstoff verwendet wird.
Ein häufiger Fehler besteht darin, sich ausschließlich auf die Aussagen des Lieferanten zu verlassen. Zwar können Hersteller geeignete Alternativen empfehlen, die Verantwortung für die Bewertung und Auswahl liegt jedoch beim Arbeitgeber.
Die Substitutionsprüfung endet außerdem nicht mit der Beschaffung eines Ersatzstoffes. Auch dieser muss erneut bewertet werden. Gegebenenfalls entstehen neue Gefährdungen, die wiederum Schutzmaßnahmen erforderlich machen.
Aufsichtsbehörden kontrollieren bei Betriebsbesichtigungen zunehmend, ob Unternehmen ihrer Verpflichtung zur Substitutionsprüfung nachkommen. Kann keine nachvollziehbare Dokumentation vorgelegt werden, kann dies als Verstoß gegen die Gefahrstoffverordnung gewertet werden.
Eine sorgfältig dokumentierte Substitutionsprüfung verbessert den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig. Sie reduziert nicht nur die Belastung der Beschäftigten, sondern kann auch Entsorgungskosten, Brandschutzrisiken und Umweltbelastungen erheblich verringern.
Praxis-Tipp:
Überprüfen Sie insbesondere ältere Reinigungs-, Lack- und Lösungsmittel regelmäßig auf verfügbare Ersatzprodukte. Der Markt entwickelt sich ständig weiter und bietet heute häufig deutlich sicherere Alternativen als noch vor wenigen Jahren.
Muss jede Substitutionsprüfung dokumentiert werden?
Ja. Die Ergebnisse der Substitutionsprüfung sind Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Insbesondere wenn keine geeignete Alternative gefunden wurde, muss die Entscheidung fachlich begründet werden.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 600 – Substitution, der TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/
TRGS 600 – Substitution
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-600.html
TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-400.html
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006R1907
BAuA – Gefahrstoffe und Substitution
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Gefahrstoffe_node.html