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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Wann müssen Kompressoren und Druckluftanlagen im Betrieb geprüft werden?

9 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Kompressoren und Druckluftanlagen müssen geprüft werden, wenn sie als Arbeitsmittel verwendet werden, wenn ihre Sicherheit von Montage, Aufstellung oder Anschluss abhängt, wenn sie Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, nach prüfpflichtigen Änderungen, nach außergewöhnlichen Ereignissen und bei bestimmten Druckanlagen zusätzlich vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüffristen legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Je nach Anlage prüft eine zur Prüfung befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle.

Druckluft ist in vielen Betrieben selbstverständlich. Kompressoren versorgen Werkzeuge, Maschinen, Reifenfüllgeräte, Reinigungsgeräte, Sandstrahlanlagen, Lackierbereiche, Produktionsanlagen oder Werkstattarbeitsplätze.

Gerade weil Druckluft so alltäglich wirkt, werden die Gefahren oft unterschätzt. Ein Kompressor ist aber nicht nur ein normales Elektrogerät. Er erzeugt Druck, speichert Energie und kann bei Defekten, falscher Aufstellung oder mangelhafter Wartung erhebliche Gefährdungen verursachen.

Zu einer Druckluftanlage gehören je nach Aufbau nicht nur der Kompressor selbst. Auch Druckbehälter, Rohrleitungen, Schläuche, Kupplungen, Sicherheitsventile, Druckschalter, Manometer, Kondensatableiter, Filter, Trockner und Absperrarmaturen können sicherheitsrelevant sein.

Deshalb muss der Arbeitgeber zunächst klären, was im konkreten Betrieb überhaupt zur Anlage gehört. Eine kleine mobile Kompressoreinheit in der Werkstatt ist anders zu bewerten als eine fest installierte Druckluftanlage mit Behälter, Netz, mehreren Entnahmestellen und angeschlossenen Maschinen.

Die Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung. Dabei wird geprüft, welche Gefährdungen entstehen können, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und welche Prüfungen notwendig sind.

Typische Gefährdungen sind Druckgefährdungen, berstende Behälter, undichte Leitungen, platzende Schläuche, wegschlagende Kupplungen, Lärm, heiße Oberflächen, elektrische Gefährdungen, Ölnebel, Kondensat, Brandgefahren, ungeeignete Aufstellung oder falsche Bedienung.

Eine wichtige Frage ist: Handelt es sich nur um ein druckbeaufschlagtes Arbeitsmittel oder um eine überwachungsbedürftige Druckanlage beziehungsweise ein überwachungsbedürftiges Anlagenteil?

Diese Einordnung entscheidet mit darüber, wer prüfen darf und welche Anforderungen gelten. Nicht jeder kleine Kompressor muss automatisch durch eine zugelassene Überwachungsstelle geprüft werden. Umgekehrt darf eine prüfpflichtige Druckanlage nicht einfach ohne passende Prüfung betrieben werden.

Bei einfachen Arbeitsmitteln legt der Arbeitgeber Art, Umfang und Frist der Prüfungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei sind Herstellerangaben, Einsatzbedingungen, Beanspruchung, Umgebung, Erfahrung mit Schäden und technische Regeln zu berücksichtigen.

Eine Prüfung vor der erstmaligen Verwendung kann erforderlich sein, wenn die Sicherheit von der Montage oder Aufstellung abhängt. Das ist zum Beispiel relevant, wenn eine Kompressoranlage an ein vorhandenes Druckluftnetz angeschlossen wird.

Auch mobile oder transportable Anlagen können prüfpflichtig sein, wenn sie an wechselnden Orten aufgebaut und an ein Druckluftnetz angeschlossen werden. Gerade auf Baustellen oder in Werkstätten wird dieser Punkt leicht vergessen.

Wiederkehrende Prüfungen sind erforderlich, wenn das Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist, die zu Gefährdungen führen können. Bei Druckluftanlagen können das zum Beispiel Korrosion, Vibrationen, Druckwechsel, Feuchtigkeit, mechanische Beschädigung oder Verschleiß sein.

Druckbehälter sind besonders zu beachten. Sie speichern Energie. Korrosion, Materialschwächung, beschädigte Anschlüsse oder defekte Sicherheitseinrichtungen können gefährlich werden.

Auch Kondensat ist ein praktisches Thema. In Druckluftbehältern und Leitungen kann Feuchtigkeit entstehen. Wenn Kondensat nicht richtig abgeleitet wird, kann Korrosion begünstigt werden.

Sicherheitsventile und Druckbegrenzungen sind zentrale Schutzeinrichtungen. Sie sollen verhindern, dass unzulässig hoher Druck entsteht. Deshalb müssen sie geeignet, richtig eingestellt und funktionsfähig sein.

Manometer und Druckanzeigen müssen lesbar und plausibel sein. Beschäftigte müssen erkennen können, in welchem Druckbereich gearbeitet wird und ob Auffälligkeiten vorliegen.

Auch Schläuche und Kupplungen sind regelmäßig zu kontrollieren. Beschädigte Schläuche, poröse Leitungen, undichte Kupplungen oder nicht passende Verbindungsteile können gefährlich werden.

Ein wegschlagender Druckluftschlauch kann schwere Verletzungen verursachen. Deshalb sollten Schläuche gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein, wenn dies erforderlich ist.

Auch die Aufstellung des Kompressors ist wichtig. Der Kompressor braucht ausreichende Lüftung, sicheren Stand, Schutz vor mechanischer Beschädigung, Zugang für Wartung und Abstand zu Brandlasten, wenn Wärmeentwicklung relevant ist.

Kompressoren können heiß werden. Werden sie zugestellt, schlecht belüftet oder in staubigen Bereichen betrieben, können Überhitzung und Brandrisiken steigen.

Lärm darf ebenfalls nicht vergessen werden. Kompressoren können hohe Schalldruckpegel erzeugen. Je nach Aufstellung und Betriebsdauer kann Gehörschutz, Einhausung, räumliche Trennung oder lärmarme Beschaffung erforderlich sein.

Auch elektrische Sicherheit gehört dazu. Viele Kompressoren sind elektrische Betriebsmittel. Kabel, Stecker, Schalter, Motorschutz, Feuchtigkeit und elektrische Prüfung müssen berücksichtigt werden.

Nach Änderungen muss geprüft werden, ob eine prüfpflichtige Änderung vorliegt. Das kann zum Beispiel bei Umbau, Erweiterung, Austausch sicherheitsrelevanter Teile, Änderung des Druckbereichs, Anschluss neuer Anlagenteile oder Eingriffen in Schutzsysteme relevant sein.

Nicht jede Reparatur ist automatisch eine prüfpflichtige Änderung. Entscheidend ist, ob die Sicherheit beeinflusst wird. Wenn ja, muss vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden.

Auch nach außergewöhnlichen Ereignissen kann eine Prüfung erforderlich sein. Dazu gehören zum Beispiel Brand, Anfahren mit dem Gabelstapler, Sturz eines mobilen Kompressors, Überschreitung des zulässigen Drucks, sichtbare Verformung, ungewöhnliche Geräusche oder andere Schadensereignisse.

Ein Kompressor sollte nicht weiterbetrieben werden, wenn deutliche Mängel sichtbar sind. Dazu gehören Undichtigkeiten, beschädigte Druckbehälter, defekte Sicherheitsventile, beschädigte Schläuche, auffällige Geräusche, ungewöhnliche Hitze, beschädigte Kabel oder unklare Druckanzeigen.

Die Prüffrist ist nicht pauschal für alle Kompressoren gleich. Sie hängt von Bauart, Druck, Volumen, Medium, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben, Schädigungsmechanismen und rechtlicher Einordnung ab.

Bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen gelten zusätzliche Anforderungen. Dann können Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen nach BetrSichV erforderlich sein. Je nach Anlage kann eine zur Prüfung befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle zuständig sein.

Eine zugelassene Überwachungsstelle wird oft mit „TÜV-Prüfung“ gleichgesetzt. Das ist im Alltag verständlich, fachlich aber zu ungenau. Entscheidend ist die rechtliche Prüfzuständigkeit nach BetrSichV und Anhang 2 Abschnitt 4.

Eine zur Prüfung befähigte Person muss die erforderliche Fachkunde besitzen. Sie braucht passende Ausbildung, Erfahrung und Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und technischen Regeln.

Beschäftigte können einfache Sichtkontrollen durchführen, wenn sie unterwiesen sind. Das ersetzt aber keine erforderliche Prüfung durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle.

Sinnvoll ist eine klare Trennung: tägliche oder regelmäßige Sichtkontrollen durch Nutzer, Wartung nach Herstellerangaben und formale Prüfungen durch qualifizierte Personen.

Vor der Nutzung sollten Beschäftigte auf offensichtliche Mängel achten: beschädigte Schläuche, lose Kupplungen, Ölverlust, ungewöhnliche Geräusche, defekte Druckanzeige, beschädigte Kabel, fehlende Schutzabdeckungen oder sichtbare Schäden am Behälter.

Die formale Prüfung sollte dokumentiert werden. Prüfdatum, Prüfumfang, Prüfergebnis, festgestellte Mängel, Frist zur Mängelbeseitigung und nächster Prüftermin sollten nachvollziehbar sein.

Prüfplaketten können hilfreich sein, ersetzen aber nicht die Prüfdokumentation. Eine Plakette zeigt nur vereinfacht, wann die nächste Prüfung ansteht.

Wichtig ist auch die Bedienungsanleitung des Herstellers. Sie enthält Hinweise zu zulässigem Druck, Aufstellung, Wartung, Kondensatablass, Ölstand, Filtern, Umgebungstemperatur und Sicherheitsfunktionen.

Ein häufiger Fehler ist, nur den Kompressor zu prüfen, aber das Druckluftnetz zu vergessen. Rohrleitungen, Entnahmestellen, Schläuche und Kupplungen können ebenfalls gefährlich werden.

Ein weiterer Fehler ist, alte Druckbehälter jahrelang weiter zu verwenden, ohne Zustand, Korrosion und Prüffristen sauber zu betrachten.

Auch selbst gebaute Erweiterungen sind problematisch. Improvisierte Leitungen, ungeeignete Schläuche, falsche Kupplungen oder nicht zugelassene Druckbehälter können erhebliche Risiken erzeugen.

Druckluft darf außerdem nicht leichtfertig zur Körperreinigung verwendet werden. Das Abblasen von Kleidung oder Haut mit Druckluft kann Verletzungen verursachen und Partikel in Augen oder Haut treiben.

Für die Unterweisung sollten klare Regeln gelten: Wer darf den Kompressor bedienen? Welcher Druck ist zulässig? Was ist vor der Nutzung zu prüfen? Was tun bei Mängeln? Wer darf Schläuche anschließen? Wann wird die Anlage abgeschaltet?

Auch Notfallmaßnahmen sollten festgelegt sein. Bei ungewöhnlichen Geräuschen, starker Undichtigkeit, Rauch, Brand, übermäßigem Druck oder beschädigtem Druckbehälter muss die Anlage sicher außer Betrieb genommen und der Bereich geschützt werden.

Zusammengefasst gilt: Kompressoren und Druckluftanlagen müssen nicht „irgendwann mal“ geprüft werden, sondern systematisch nach Gefährdungsbeurteilung, BetrSichV, Herstellerangaben und technischer Regel. Entscheidend sind Einordnung der Anlage, Prüffrist, Prüfzuständigkeit und saubere Dokumentation.

Praxis-Tipp:
Legen Sie für jede Druckluftanlage eine einfache Prüfkarte an: Anlagenumfang, maximaler Betriebsdruck, Druckbehälterdaten, Sicherheitsventil, Prüffrist, zuständige prüfende Person, letzte Prüfung, nächste Prüfung und tägliche Sichtkontrolle. So wird aus einem unübersichtlichen Technikthema ein sauberer Prüfprozess.

Muss jeder Kompressor geprüft werden?

Ja, Kompressoren sind Arbeitsmittel und müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung sicher verwendet werden. Ob und wie sie formell geprüft werden müssen, hängt von Bauart, Aufstellung, Druckbehälter, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung ab.

Wer darf einen Kompressor prüfen?

Das hängt von der rechtlichen Einordnung ab. Einfache Sichtkontrollen können unterwiesene Personen durchführen. Erforderliche Prüfungen werden durch zur Prüfung befähigte Personen durchgeführt. Bei bestimmten überwachungsbedürftigen Druckanlagen kann eine zugelassene Überwachungsstelle erforderlich sein.

Wie oft muss eine Druckluftanlage geprüft werden?

Es gibt keine einfache Pauschalfrist für alle Druckluftanlagen. Die Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen gelten zusätzlich die Vorgaben der BetrSichV und die Höchstfristen aus Anhang 2 Abschnitt 4.

Muss nach dem Anschluss an ein Druckluftnetz geprüft werden?

Ja, das kann erforderlich sein. Wenn die Sicherheit von Montage, Aufstellung oder Anschluss abhängt, muss vor der erstmaligen Verwendung geprüft werden, ob die Anlage sicher betrieben werden kann.

Was sind typische Mängel an Druckluftanlagen?

Typische Mängel sind beschädigte Schläuche, undichte Kupplungen, defekte Sicherheitsventile, unlesbare Manometer, Korrosion am Druckbehälter, beschädigte Kabel, ungewöhnliche Geräusche, Überhitzung, fehlende Wartung oder unzulässige Änderungen.

Muss die Prüfung dokumentiert werden?

Ja. Prüfungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Wichtig sind Prüfer, Datum, Prüfumfang, Ergebnis, festgestellte Mängel, Maßnahmen und nächste Prüffrist.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Wichtig sind insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefährdungsbeurteilung, die TRBS 1201, die TRBS 1201 Teil 2, die TRBS 1203 zu befähigten Personen, Herstellerangaben sowie ergänzende Informationen der Unfallversicherungsträger.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

TRBS 1201 Teil 2 – Prüfungen und Kontrollen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1201-Teil-2.pdf?__blob=publicationFile

BAuA – Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS

Betriebssicherheitsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/

BetrSichV – Anhang 2, Abschnitt 4: Druckanlagen
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/anhang_2.html

TRBS 1203 – Zur Prüfung befähigte Personen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-1203.pdf?__blob=publicationFile&v=3

TRBS 2141 – Gefährdungen durch Dampf und Druck
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS-2141

BGHM – Technische Regeln für Betriebssicherheit
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/schriften-und-regelwerk/nationales-recht/technische-regeln/betriebssicherheit

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