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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Wann müssen Regale im Betrieb geprüft werden?

7 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Regale im Betrieb müssen regelmäßig geprüft werden, damit beschädigte, überlastete oder unsicher aufgebaute Lagereinrichtungen rechtzeitig erkannt werden. Dazu gehören Sichtkontrollen im laufenden Betrieb und regelmäßige Prüfungen durch eine dafür geeignete befähigte Person. Besonders wichtig sind Tragfähigkeit, Standsicherheit, Anfahrschäden, Verformungen, beschädigte Bauteile, Kennzeichnungen und die sichere Nutzung im Lageralltag.

Regale gehören in vielen Betrieben zur täglichen Arbeit. Sie werden in Lagern, Werkstätten, Produktionsbereichen, Archiven, Versandbereichen und Verkaufsflächen genutzt. Häufig lagern dort schwere Kartons, Paletten, Werkzeuge, Materialien oder Gefahrstoffe.

Gerade weil Regale so selbstverständlich wirken, werden ihre Risiken oft unterschätzt. Ein beschädigtes oder überlastetes Regal kann jedoch kippen, einstürzen oder Lagergut verlieren. Dadurch können Beschäftigte schwer verletzt werden.

Regale sind Arbeitsmittel und müssen sicher verwendet werden können. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, welche Regale geprüft werden, wie oft geprüft wird und wer die Prüfung durchführen darf.

Die Prüfung beginnt nicht erst bei großen Palettenregalen. Auch Fachbodenregale, Kragarmregale, Weitspannregale oder andere Lagereinrichtungen können prüfpflichtig sein, wenn von ihnen Gefährdungen ausgehen können.

Besonders wichtig ist die regelmäßige Sichtkontrolle. Dabei wird geprüft, ob offensichtliche Schäden vorhanden sind. Dazu gehören verbogene Stützen, beschädigte Traversen, fehlende Sicherungen, lockere Verbindungen, Anfahrschäden, Risse, Schiefstand oder herabfallgefährdetes Lagergut.

Solche Sichtkontrollen sollten in kurzen Abständen erfolgen, besonders in Bereichen mit Staplerverkehr, häufigem Warenumschlag oder hoher mechanischer Beanspruchung. In vielen Lagern sind wöchentliche Sichtkontrollen sinnvoll.

Zusätzlich zur Sichtkontrolle ist eine regelmäßige Prüfung durch eine fachkundige beziehungsweise befähigte Person erforderlich. Diese Prüfung wird häufig als Experteninspektion oder Regalprüfung bezeichnet.

Dabei wird systematischer geprüft, ob das Regal sicher betrieben werden kann. Neben sichtbaren Schäden werden auch Tragfähigkeit, Kennzeichnung, Aufbau, Standsicherheit, Beschädigungen, Belastungen und die Einhaltung der vorgesehenen Nutzung betrachtet.

Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normalen Lagerbedingungen wird häufig mindestens einmal jährlich eine Experteninspektion durchgeführt. Bei hoher Beanspruchung, vielen Anfahrschäden oder besonderer Gefährdung können kürzere Prüfabstände notwendig sein.

Wichtig ist: Eine Prüfplakette allein macht ein Regal nicht sicher. Entscheidend ist, dass die Prüfung fachgerecht durchgeführt, dokumentiert und festgestellte Mängel tatsächlich behoben werden.

Regale müssen außerdem mit den zulässigen Belastungen gekennzeichnet sein. Beschäftigte müssen erkennen können, welche Fachlasten und Feldlasten erlaubt sind. Ohne diese Informationen besteht die Gefahr, dass Regale überladen werden.

Überladung ist eine häufige Ursache für Schäden. Wenn mehr Gewicht eingelagert wird, als das Regal aufnehmen darf, können Bauteile verformen oder versagen. Besonders gefährlich ist das bei Palettenregalen und schweren Lagergütern.

Auch Anfahrschäden sind ein wichtiges Prüfthema. In Lagern mit Flurförderzeugen können Stapler, Hubwagen oder andere Transportmittel Regale beschädigen. Schon scheinbar kleine Verformungen können die Standsicherheit beeinträchtigen.

Beschädigte Regalstützen, Traversen oder Sicherungen dürfen nicht ignoriert werden. Je nach Schaden muss das Regal entlastet, gesperrt, repariert oder außer Betrieb genommen werden.

Reparaturen an Regalen sollten nur fachgerecht erfolgen. Provisorische Lösungen, selbst angeschweißte Teile, improvisierte Verstärkungen oder nicht zugelassene Ersatzteile können gefährlich sein.

Auch der Aufbau des Regals ist wichtig. Regale müssen nach Herstellerangaben montiert und verwendet werden. Wird ein Regal verändert, erweitert oder anders genutzt, kann eine erneute Bewertung erforderlich sein.

Ein Regal, das ursprünglich für leichte Kartons vorgesehen war, darf nicht einfach für schwere Maschinen- oder Metallteile genutzt werden. Nutzung und Belastung müssen zur Konstruktion passen.

Auch der Boden spielt eine Rolle. Regale müssen auf geeignetem Untergrund stehen. Unebene Böden, beschädigte Bodenflächen oder fehlende Verankerungen können die Standsicherheit beeinträchtigen.

Bei hohen oder stark belasteten Regalen kann eine Verankerung erforderlich sein. Ob und wie ein Regal verankert werden muss, richtet sich nach Herstellerangaben, Regalart und Gefährdungsbeurteilung.

Auch der Zugriff auf Lagergut muss sicher sein. Schwere Gegenstände sollten möglichst nicht in ungünstiger Höhe gelagert werden. Häufig benötigte Waren sollten so gelagert werden, dass sie sicher entnommen werden können.

Lagergut darf nicht herausragen, herunterfallen oder Verkehrswege blockieren. Wenn Kartons, Paletten oder Materialien unsicher im Regal stehen, kann auch ein technisch intaktes Regal gefährlich werden.

Beschäftigte sollten wissen, welche Regale sie nutzen dürfen, welche Tragfähigkeiten gelten und wie Schäden gemeldet werden. Eine gute Unterweisung verhindert, dass beschädigte Regale weiterverwendet oder überlastet werden.

Besonders wichtig ist ein klarer Meldeweg. Wenn ein Stapler ein Regal anfährt oder ein Bauteil beschädigt wird, muss sofort klar sein, wer informiert wird und wie das Regal gesichert wird.

Defekte Regale sollten eindeutig gekennzeichnet und gegen weitere Benutzung gesichert werden. Es reicht nicht, einen Schaden nur mündlich weiterzugeben, wenn das Regal weiterhin beladen wird.

Die Prüfung sollte dokumentiert werden. Zur Dokumentation gehören unter anderem Prüfdatum, geprüfte Regale, festgestellte Mängel, Bewertung der Schäden, erforderliche Maßnahmen, verantwortliche Personen und Nachkontrolle.

Auch interne Sichtkontrollen sollten nachvollziehbar organisiert sein. Je nach Betrieb kann eine einfache Checkliste helfen, Schäden systematisch zu erfassen und nicht nur zufällig zu entdecken.

Ein gutes Lagerkonzept reduziert Schäden an Regalen. Dazu gehören ausreichende Verkehrswege, Anfahrschutz, geeignete Flurförderzeuge, klare Lagerplätze, gute Beleuchtung und ordentliche Kennzeichnung.

Zusammengefasst gilt: Regale müssen regelmäßig kontrolliert und geprüft werden, weil Schäden, Überlastung oder falsche Nutzung schwere Unfälle verursachen können. Entscheidend sind Gefährdungsbeurteilung, Sichtkontrolle, Expertenprüfung, Dokumentation und konsequente Mängelbeseitigung.

Praxis-Tipp:
Legen Sie für Regale einen festen Prüfablauf fest: regelmäßige Sichtkontrolle, jährliche Expertenprüfung, klare Schadensmeldung, Sperrung beschädigter Regale und dokumentierte Reparatur. Besonders in Bereichen mit Staplerverkehr sollten Anfahrschäden konsequent kontrolliert werden.

Wie oft müssen Regale geprüft werden?

Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In vielen Betrieben sind regelmäßige Sichtkontrollen und mindestens einmal jährlich eine Prüfung durch eine befähigte Person sinnvoll. Bei hoher Beanspruchung können kürzere Prüfabstände erforderlich sein.

Wer darf Regale prüfen?

Regale müssen durch eine geeignete, fachkundige beziehungsweise befähigte Person geprüft werden. Diese Person muss Regalsysteme, typische Schäden, Prüfkriterien und die notwendigen Maßnahmen beurteilen können.

Was wird bei einer Regalprüfung kontrolliert?

Kontrolliert werden unter anderem Standsicherheit, Tragfähigkeit, Kennzeichnung, Verformungen, Anfahrschäden, beschädigte Stützen, Traversen, Sicherungen, Verankerungen, Zustand des Lagerguts und die sichere Nutzung des Regals.

Was passiert bei beschädigten Regalen?

Beschädigte Regale müssen bewertet und je nach Schaden entlastet, gesperrt, repariert oder außer Betrieb genommen werden. Eine weitere Nutzung ohne Klärung kann gefährlich sein.

Muss die Regalprüfung dokumentiert werden?

Ja. Die Prüfung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehören Prüfdatum, geprüfte Regale, festgestellte Mängel, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls Nachkontrollen.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Gefährdungsbeurteilung, der DGUV Information 208-043 – Sicherheit von Regalen, der DGUV Information 208-061 – Lagereinrichtungen und Ladungsträger sowie ergänzenden Informationen von DGUV, BGHM, BG Verkehr und den Berufsgenossenschaften.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

DGUV Information 208-043 – Sicherheit von Regalen
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/785/sicherheit-von-regalen

DGUV Information 208-043 – PDF
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/785

DGUV Fachbereich Handel und Logistik – FAQ Lagereinrichtungen und Lagergeräte
https://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/foerdern-lagern-logistik/lagereinrichtungen-und-geraete/faq/index.jsp

BGHM – Lagereinrichtungen
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/themen/lagereinrichtungen

BG Verkehr – DGUV Information 208-043 Sicherheit von Regalen
https://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/dguv-informationen/dguv-information-208-043

Betriebssicherheitsverordnung – § 3 Gefährdungsbeurteilung
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__3.html

Betriebssicherheitsverordnung – § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html

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Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und warum ist sie so wichtig?
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