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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Gefahrstoffe

Warum dürfen Gefahrstoffe nicht gemeinsam gelagert werden?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Nicht alle Gefahrstoffe dürfen zusammen gelagert werden. Manche Stoffe reagieren miteinander und können Brände, Explosionen oder giftige Gase verursachen. Deshalb müssen Gefahrstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften getrennt gelagert werden. Die richtige Lagerung schützt Beschäftigte, verhindert Unfälle und reduziert das Risiko schwerer Störfälle erheblich.

In vielen Betrieben werden unterschiedliche Gefahrstoffe gleichzeitig verwendet. Farben, Lacke, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Reinigungsmittel oder Druckgasflaschen befinden sich häufig im selben Gebäude. Werden diese Stoffe jedoch ohne geeignete Lagerkonzepte aufbewahrt, können bereits kleine Leckagen schwerwiegende Folgen haben.

Ein besonders bekanntes Beispiel ist die gemeinsame Lagerung von Säuren und Laugen. Gelangen beide Stoffe unbeabsichtigt zusammen, entstehen heftige chemische Reaktionen mit starker Wärmeentwicklung und Spritzgefahr. Beschäftigte können dadurch schwere Verätzungen erleiden.

Auch leicht entzündliche Flüssigkeiten dürfen nicht beliebig neben oxidierenden Stoffen gelagert werden. Oxidierende Stoffe setzen Sauerstoff frei und können Brände erheblich beschleunigen. Ein zunächst kleiner Brand kann sich dadurch innerhalb kürzester Zeit zu einem Großbrand entwickeln.

Besonders gefährlich wird es, wenn verschiedene Chemikalien giftige Gase freisetzen. Mischt sich beispielsweise ein säurehaltiger Reiniger mit bestimmten chlorhaltigen Reinigungsmitteln, kann giftiges Chlorgas entstehen. Bereits geringe Konzentrationen können schwere Atemwegsverletzungen verursachen und lebensgefährlich sein.

Deshalb schreibt die Gefahrstoffverordnung vor, dass Gefahrstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften getrennt gelagert werden müssen. Welche Stoffe gemeinsam gelagert werden dürfen und welche nicht, ergibt sich unter anderem aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) sowie den Angaben im Sicherheitsdatenblatt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung entzündlicher Stoffe. Lösungsmittel, Lacke oder Sprays sollten möglichst in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahrt werden. Diese Schränke sind speziell dafür ausgelegt, Brände für einen bestimmten Zeitraum zurückzuhalten und den Beschäftigten ausreichend Zeit zur Evakuierung zu geben.

Auch Druckgasflaschen unterliegen besonderen Anforderungen. Sie müssen gegen Umfallen gesichert und je nach Gasart getrennt gelagert werden. Sauerstoffflaschen dürfen beispielsweise nicht gemeinsam mit brennbaren Gasen oder ölhaltigen Stoffen gelagert werden, da dadurch das Brandrisiko erheblich steigt.

Die Lagerbereiche selbst müssen ebenfalls geeignet sein. Sie sollten ausreichend belüftet werden, vor unbefugtem Zutritt geschützt sein und – abhängig von den gelagerten Stoffen – über Auffangwannen oder andere Sicherheitseinrichtungen verfügen. Dadurch wird verhindert, dass austretende Gefahrstoffe in die Umwelt gelangen.

Eine eindeutige Kennzeichnung aller Lagerbereiche erleichtert den sicheren Umgang zusätzlich. Beschäftigte müssen jederzeit erkennen können, welche Gefahrstoffe vorhanden sind und welche Schutzmaßnahmen gelten. Auch Feuerwehr und Rettungsdienste profitieren im Notfall von einer klaren Kennzeichnung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein geeignetes Lagerkonzept zu erstellen und regelmäßig zu überprüfen. Werden neue Gefahrstoffe eingeführt, muss geprüft werden, ob sie mit den bereits vorhandenen Stoffen gemeinsam gelagert werden dürfen. Grundlage hierfür sind die Sicherheitsdatenblätter und die Technischen Regeln.

Beschäftigte sollten Gefahrstoffe niemals eigenmächtig umstellen oder in andere Lagerbereiche verbringen. Bereits kleine Veränderungen können dazu führen, dass unverträgliche Stoffe nebeneinander gelagert werden und im Schadensfall gefährlich miteinander reagieren.

Die richtige Lagerung von Gefahrstoffen ist weit mehr als eine organisatorische Maßnahme. Sie verhindert Brände, Explosionen, Vergiftungen und Umweltbelastungen und schützt sowohl Beschäftigte als auch Einsatzkräfte im Notfall.

Praxis-Tipp: Stellen Sie Gefahrstoffe niemals einfach nach freiem Platz ins Regal. Prüfen Sie immer, ob der Stoff mit den bereits gelagerten Chemikalien verträglich ist oder besondere Lagerbedingungen eingehalten werden müssen.

Wo steht, welche Gefahrstoffe gemeinsam gelagert werden dürfen?

Wichtige Informationen finden sich im Sicherheitsdatenblatt sowie in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Diese Regel beschreibt, welche Stoffe getrennt gelagert werden müssen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Welche Vorschriften sind maßgeblich?

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/

TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32006R1907

BAuA – Lagerung von Gefahrstoffen
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefahrstoffe/Gefahrstoffe_node.html