Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Welche Gesundheitsgefahren entstehen beim Schweißen von Edelstahl?
Auf einen Blick
Beim Schweißen von Edelstahl können besonders gefährliche Schweißrauche entstehen. Je nach Legierung werden unter anderem Chrom(VI)-Verbindungen und Nickelverbindungen freigesetzt. Einige dieser Stoffe gelten als krebserzeugend. Deshalb gelten beim Edelstahlschweißen besonders hohe Anforderungen an Absaugung, Atemschutz und Gefährdungsbeurteilung.
Edelstahl wird aufgrund seiner Korrosionsbeständigkeit in vielen Bereichen eingesetzt – beispielsweise im Anlagenbau, in der Lebensmittelindustrie, der Chemie, der Medizintechnik oder im Rohrleitungsbau. Viele Edelstähle enthalten hohe Anteile an Chrom und häufig auch Nickel.
Während des Schweißens entstehen Temperaturen von mehreren tausend Grad Celsius. Dabei verdampfen kleinste Mengen des Werkstoffs und bilden zusammen mit der Umgebungsluft feinste Schweißrauche. Gerade diese Partikel stellen die größte gesundheitliche Gefahr dar.
Besonders kritisch sind sogenannte Chrom(VI)-Verbindungen. Sie entstehen vor allem beim Schweißen hochlegierter Chrom-Nickel-Stähle und gelten als krebserzeugend, erbgutverändernd und können außerdem allergische Reaktionen hervorrufen.
Auch Nickelverbindungen gehören zu den Gefahrstoffen, die beim Edelstahlschweißen freigesetzt werden können. Sie stehen ebenfalls im Verdacht, Krebs zu verursachen und können zusätzlich Haut- und Atemwegsallergien auslösen.
Neben diesen Stoffen entstehen weitere Metalloxide sowie Gase wie Ozon und Stickoxide. Welche Gefahrstoffe tatsächlich auftreten, hängt unter anderem vom Schweißverfahren, Zusatzwerkstoff, Grundwerkstoff und den verwendeten Schutzgasen ab.
Die größte Belastung entsteht durch die ultrafeinen Partikel im Schweißrauch. Sie sind häufig kleiner als ein Mikrometer und gelangen deshalb tief bis in die Lungenbläschen. Dort können sie nur sehr langsam wieder ausgeschieden werden.
Aus diesem Grund gilt beim Edelstahlschweißen das Minimierungsgebot der Gefahrstoffverordnung. Arbeitgeber müssen die Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen so weit reduzieren, wie es technisch möglich ist.
Die wichtigste Schutzmaßnahme ist eine wirksame Schweißrauchabsaugung direkt an der Entstehungsstelle. Punktabsaugungen oder Brenner mit integrierter Absaugung erfassen die Gefahrstoffe unmittelbar nach ihrer Entstehung und verhindern, dass sie eingeatmet werden.
Allein eine allgemeine Hallenlüftung genügt hierfür nicht. Sie verdünnt zwar die Schadstoffkonzentration, schützt Beschäftigte jedoch nicht ausreichend vor dem direkten Einatmen der Schweißrauche.
Je nach Gefährdungsbeurteilung kann zusätzlich geeigneter Atemschutz erforderlich sein. Besonders bei Arbeiten in Behältern, engen Räumen oder schwer zugänglichen Bereichen reicht eine Absaugung allein häufig nicht aus.
Auch die Auswahl des Schweißverfahrens beeinflusst die Gefahrstoffbelastung. Moderne Verfahren erzeugen teilweise deutlich geringere Schweißrauchmengen als ältere Schweißtechniken. Dies sollte bereits bei der Arbeitsplanung berücksichtigt werden.
Für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen gelten außerdem besondere Dokumentationspflichten. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen müssen regelmäßig aktualisiert werden. Je nach Tätigkeit können zusätzlich Arbeitsplatzmessungen erforderlich sein.
Beschäftigte müssen umfassend über die Gefahren informiert werden. Sie sollten wissen, welche Stoffe beim Edelstahlschweißen entstehen, wie Absauganlagen richtig eingesetzt werden und warum persönliche Schutzausrüstung konsequent getragen werden muss.
Ein häufiger Fehler besteht darin, die Schweißrauchbelastung anhand der sichtbaren Rauchmenge zu beurteilen. Tatsächlich können auch kaum sichtbare Schweißrauche erhebliche Konzentrationen krebserzeugender Stoffe enthalten.
Bei Betriebsbegehungen kontrollieren Behörden besonders häufig fehlende Punktabsaugungen, mangelhafte Wartung von Absauganlagen, unzureichende Unterweisungen oder fehlende Expositionsbewertungen bei Tätigkeiten mit Chrom(VI)-Verbindungen.
Ein professioneller Gesundheitsschutz beim Edelstahlschweißen schützt Beschäftigte vor langfristigen Erkrankungen und erfüllt gleichzeitig die hohen gesetzlichen Anforderungen beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen.
Praxis-Tipp:
Arbeiten Sie beim Edelstahlschweißen niemals ohne eingeschaltete Punktabsaugung – auch dann nicht, wenn nur wenige Schweißpunkte gesetzt werden. Bereits kurze Tätigkeiten können zu einer relevanten Belastung mit Chrom(VI)-haltigen Schweißrauchen führen.
Warum gelten beim Edelstahlschweißen strengere Schutzmaßnahmen als bei unlegiertem Stahl?
Edelstahl enthält häufig Chrom und Nickel. Beim Schweißen können daraus Chrom(VI)- und Nickelverbindungen entstehen, die teilweise als krebserzeugend eingestuft sind. Deshalb gelten strengere Anforderungen an Absaugung, Expositionsminimierung und Gefährdungsbeurteilung.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten, der TRGS 561 – Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen, der TRGS 402 – Ermitteln und Beurteilen der inhalativen Exposition, der DGUV Information 209-011 – Schweißrauche sowie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
TRGS 528 – Schweißtechnische Arbeiten
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-528.html
TRGS 561 – Krebserzeugende Metalle und ihre Verbindungen
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-561.html
DGUV Information 209-011 – Schweißrauche
https://publikationen.dguv.de/
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv/
TRGS 402 – Inhalative Exposition
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-402.html