Hinweis
Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.
Wann muss eine Leiter geprüft werden?
Auf einen Blick
Leitern müssen regelmäßig geprüft werden. Zusätzlich ist vor jeder Benutzung eine Sichtkontrolle erforderlich. Art und Häufigkeit der Prüfung richten sich nach der Nutzung, den Einsatzbedingungen und der Gefährdungsbeurteilung. Die regelmäßige Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Leitern zählen zu den am häufigsten verwendeten Arbeitsmitteln in Betrieben. Gleichzeitig gehören Abstürze von Leitern zu den häufigsten Ursachen schwerer Arbeitsunfälle. Regelmäßige Prüfungen sind deshalb ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Vor jeder Benutzung sollten Beschäftigte die Leiter einer kurzen Sichtprüfung unterziehen. Dabei wird kontrolliert, ob offensichtliche Schäden vorhanden sind und die Leiter sicher verwendet werden kann.
Darüber hinaus müssen Leitern in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person geprüft werden. Diese Prüfung ist deutlich umfangreicher als eine Sichtkontrolle und umfasst den gesamten sicherheitstechnischen Zustand der Leiter.
Wie häufig eine Leiter geprüft werden muss, ist gesetzlich nicht mit einer festen Frist vorgeschrieben. Die Prüffrist wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dabei werden unter anderem Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung und Einsatzort berücksichtigt.
Leitern, die täglich auf Baustellen oder in Werkstätten verwendet werden, müssen in der Regel häufiger geprüft werden als Leitern, die nur gelegentlich in Büroräumen genutzt werden.
Außerplanmäßige Prüfungen können ebenfalls erforderlich sein. Dies gilt beispielsweise nach einem Sturz der Leiter, nach einer Reparatur oder wenn Zweifel an der Sicherheit bestehen.
Bei der Prüfung werden unter anderem Holme, Stufen, Sprossen, Leiterfüße, Gelenke, Spreizsicherungen, Verriegelungen sowie mögliche Verformungen oder Risse kontrolliert.
Auch die Kennzeichnung der Leiter sollte überprüft werden. Fehlende Herstellerangaben oder unleserliche Sicherheitshinweise können ebenfalls ein Grund sein, die Leiter genauer zu bewerten.
Werden Mängel festgestellt, darf die Leiter nicht weiter benutzt werden. Sie ist sofort aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder eindeutig als defekt zu kennzeichnen, bis sie fachgerecht repariert oder ersetzt wurde.
Die Ergebnisse der regelmäßigen Leiterprüfung sollten dokumentiert werden. Dadurch lässt sich jederzeit nachweisen, wann die letzte Prüfung stattgefunden hat und welche Mängel gegebenenfalls beseitigt wurden.
Beschäftigte sollten regelmäßig unterwiesen werden, damit sie Schäden an Leitern frühzeitig erkennen und diese unverzüglich melden.
Bei Betriebsbegehungen prüfen Aufsichtsbehörden häufig, ob Leitern regelmäßig geprüft werden, die Prüfnachweise vorhanden sind und beschädigte Leitern konsequent ausgesondert werden.
Regelmäßige Leiterprüfungen tragen entscheidend dazu bei, Absturzunfälle zu vermeiden und die sichere Verwendung von Leitern dauerhaft sicherzustellen.
Praxis-Tipp:
Kennzeichnen Sie jede Leiter mit einer individuellen Inventarnummer. Dadurch lassen sich Prüfungen, Dokumentationen und festgestellte Mängel eindeutig zuordnen und nachverfolgen.
Reicht eine Sichtprüfung vor der Benutzung aus?
Nein. Die Sichtprüfung durch den Beschäftigten ersetzt nicht die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person. Beide Kontrollen sind erforderlich und ergänzen sich.
Welche Vorschriften sind maßgeblich?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln, der TRBS 2121 Teil 2 – Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern, der DGUV Information 208-016 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention.
Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:
DGUV Information 208-016 – Leitern und Tritte
https://publikationen.dguv.de/
TRBS 1201 – Prüfungen von Arbeitsmitteln
https://www.baua.de/
TRBS 2121 Teil 2 – Verwendung von Leitern
https://www.baua.de/
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
https://publikationen.dguv.de/
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