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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Muss der Arbeitgeber Sonnencreme bei Außenarbeit bereitstellen?

4 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Der Arbeitgeber muss Beschäftigte bei Außenarbeit vor gefährlicher UV-Strahlung schützen. Ob Sonnencreme bereitgestellt werden muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei regelmäßiger Arbeit im Freien, starker Sonneneinstrahlung oder fehlendem Schatten kann Sonnencreme als ergänzende Schutzmaßnahme sinnvoll oder erforderlich sein. Sie ersetzt aber keine technischen und organisatorischen Maßnahmen wie Schatten, Arbeitszeitverlagerung, Schutzkleidung, Kopfbedeckung und UV-Schutzbrille.

Sonnenstrahlung ist bei Außenarbeit ein wichtiges Arbeitsschutzthema. Sie kann Haut und Augen belasten und langfristig das Risiko für Hautschäden erhöhen.

Besonders betroffen sind Beschäftigte, die regelmäßig draußen arbeiten. Dazu gehören Bau, Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft, Forst, Straßenunterhaltung, Logistik, Bauhöfe, Reinigung im Außenbereich, Vermessung und Instandhaltung.

Sonnencreme kann helfen, unbedeckte Hautstellen vor UV-Strahlung zu schützen. Sie ist aber nicht die erste Maßnahme im Arbeitsschutz.

Zuerst sollten technische und organisatorische Maßnahmen geprüft werden. Dazu gehören Schattenplätze, Sonnensegel, Überdachungen, Arbeitszeitverlagerung in kühlere Tageszeiten und zusätzliche Pausen.

Auch geeignete Kleidung ist wichtig. Lange, luftige Kleidung, Kopfbedeckung mit Nackenschutz und UV-Schutzbrillen können die Belastung deutlich reduzieren.

Sonnencreme ist besonders wichtig für Hautstellen, die nicht durch Kleidung geschützt werden können, zum Beispiel Gesicht, Ohren, Nacken, Hände oder Unterarme.

Der Lichtschutzfaktor sollte zur Belastung passen. Bei Außenarbeit ist meist ein hoher Schutz sinnvoll, weil Beschäftigte oft viele Stunden im Freien verbringen.

Wichtig ist die richtige Anwendung. Sonnencreme muss rechtzeitig und ausreichend aufgetragen werden. Bei Schwitzen, Abrieb oder langer Arbeit im Freien muss nachgecremt werden.

Ein häufiger Fehler ist zu wenig Sonnencreme. Wird zu wenig aufgetragen, wird der angegebene Schutz nicht erreicht.

Auch die Verträglichkeit sollte berücksichtigt werden. Beschäftigte können empfindlich auf bestimmte Inhaltsstoffe reagieren. Deshalb kann es sinnvoll sein, geeignete Produkte auszuwählen und Rückmeldungen der Beschäftigten einzubeziehen.

Sonnencreme sollte dort verfügbar sein, wo sie gebraucht wird. Wenn sie weit entfernt im Büro liegt, wird sie im Arbeitsalltag oft nicht genutzt.

Bei gemeinsamer Nutzung sollten hygienische Spender oder geeignete Ausgabeformen verwendet werden.

Der Arbeitgeber muss Beschäftigte unterweisen. Sie sollten wissen, warum UV-Schutz wichtig ist, wann Sonnencreme verwendet wird und welche weiteren Schutzmaßnahmen gelten.

Sonnencreme allein reicht nicht aus. Bei starker Sonne, Hitze und körperlicher Arbeit müssen UV-Schutz und Hitzeschutz gemeinsam betrachtet werden.

Zusammengefasst gilt: Sonnencreme kann bei Außenarbeit eine wichtige ergänzende Schutzmaßnahme sein. Entscheidend ist aber ein gesamtes UV-Schutzkonzept aus Schatten, Arbeitsorganisation, Kleidung, Augenschutz und Unterweisung.

Praxis-Tipp:
Stellen Sie Sonnencreme nicht nur zentral bereit, sondern direkt dort, wo Außenarbeiten beginnen: am Bauwagen, Fahrzeug, Materiallager oder Pausenbereich. So wird sie deutlich häufiger genutzt.

Ist Sonnencreme bei Außenarbeit Pflicht?

Eine ausdrückliche Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht pauschal. Wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass UV-Strahlung unbedeckte Haut gefährdet, kann Sonnencreme als Schutzmaßnahme erforderlich sein.

Wer bezahlt Sonnencreme bei Außenarbeit?

Wenn Sonnencreme als notwendige Schutzmaßnahme festgelegt wird, sollte sie vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Beschäftigte sollten erforderlichen Arbeitsschutz nicht privat organisieren müssen.

Welcher Lichtschutzfaktor ist bei Außenarbeit sinnvoll?

Bei längerer Arbeit im Freien ist ein hoher Lichtschutzfaktor sinnvoll. Die genaue Auswahl hängt von Tätigkeit, Hauttyp, Dauer, Jahreszeit und Intensität der Sonneneinstrahlung ab.

Reicht Sonnencreme als UV-Schutz aus?

Nein. Sonnencreme ist nur eine ergänzende Maßnahme. Schatten, Arbeitszeitverlagerung, geeignete Kleidung, Kopfbedeckung und UV-Schutzbrille bleiben wichtig.

Muss Sonnencreme nachgetragen werden?

Ja. Bei Schwitzen, Abrieb, langer Arbeitsdauer oder Kontakt mit Wasser muss nachgecremt werden, damit der Schutz erhalten bleibt.

Müssen Beschäftigte zum UV-Schutz unterwiesen werden?

Ja. Beschäftigte sollten wissen, welche UV-Gefährdung besteht, welche Maßnahmen gelten und wie Sonnencreme richtig angewendet wird.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefährdungsbeurteilung, dem TOP-Prinzip, der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Informationen der Unfallversicherungsträger zum Schutz vor natürlicher UV-Strahlung.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

BAuA – Schutz vor UV-Strahlung der Sonne
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung

DGUV Information 203-085 – Arbeiten unter der Sonne
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3049

BG BAU – Sonne und Hitze am Arbeitsplatz
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/uv-strahlung-hitze/sonne-und-hitze-mit-diesen-massnahmen-verhindern-sie-hitzebedingte-erkrankungen-am-arbeitsplatz

BAuA – Empfehlungen für die Arbeit an heißen Sommertagen
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps

DGUV – Hitze und Trockenheit im Kontext Klimawandel
https://www.dguv.de/de/praevention/klimawandel/hitze-und-trockenheit/index.jsp

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