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Hinweis

Diese Antwort dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind die aktuellen Vorschriften und betrieblichen Bedingungen.

Stand: Juli 2026 Redaktionelle Hinweise
Arbeitsschutz

Was müssen Betriebe bei Waldbrandgefahr und Außenarbeiten beachten?

5 Min. Lesezeit · SafeHeroX Wissensdatenbank

Auf einen Blick

Bei Waldbrandgefahr müssen Betriebe Außenarbeiten so planen, dass keine Brände durch Funken, heiße Oberflächen, Maschinen, Fahrzeuge, Rauchen, Schleifarbeiten, Trennarbeiten oder unsachgemäß entsorgte Materialien entstehen. Besonders relevant ist das bei Arbeiten in Waldnähe, trockenen Grünflächen, Baustellen, Landwirtschaft, Forst, Garten- und Landschaftsbau, Straßenunterhaltung, Dacharbeiten, Metallarbeiten und Arbeiten mit motorbetriebenen Geräten. Grundlage sind Gefährdungsbeurteilung, Wetterlage, Waldbrandwarnstufen und klare betriebliche Regeln.

Waldbrandgefahr ist in heißen und trockenen Sommerphasen ein wichtiges Arbeitsschutz- und Brandschutzthema. Trockenes Gras, Laub, Reisig, Holzreste oder Staub können sich deutlich leichter entzünden.

Für Betriebe ist das besonders relevant, wenn Arbeiten im Freien stattfinden und dabei Zündquellen entstehen können.

Typische Zündquellen sind Funkenflug, heiße Maschinenteile, Abgase, Trennschleifer, Schweißarbeiten, Schleifarbeiten, Motorsägen, Freischneider, Fahrzeuge, Rauchen oder achtlos weggeworfene Zigaretten.

Auch scheinbar kleine Tätigkeiten können bei trockener Vegetation riskant sein. Ein Funke kann ausreichen, wenn brennbares Material sehr trocken ist.

In Deutschland wird Waldbrandgefahr besonders in Trockenphasen immer wieder relevant. Das Umweltbundesamt nennt für 2024 zwar ein unterdurchschnittliches Waldbrandjahr mit 563 Waldbränden und rund 334 Hektar Waldbrandfläche, weist aber auch auf die Bedeutung von Trockenheit und Vegetation hin.

Im Sommer 2026 gab es bereits wieder aktuelle Meldungen zu erhöhter Waldbrandgefahr, etwa durch Trockenheit in mehreren Regionen. Solche Lagen zeigen, warum Betriebe Wetter- und Warninformationen ernst nehmen sollten.

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Außenarbeiten Brände auslösen oder Beschäftigte durch Brände, Rauch oder Evakuierung gefährden können.

Dazu gehört auch die Frage, ob Arbeiten verschoben, anders ausgeführt oder nur unter zusätzlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden dürfen.

Bei hoher Waldbrandgefahr sollten Tätigkeiten mit Funkenflug besonders kritisch geprüft werden. Dazu gehören Trennen, Schleifen, Schweißen, Brennschneiden oder Arbeiten mit heiß werdenden Geräten.

Auch Fahrzeuge können ein Risiko sein. Heiße Auspuffanlagen, Katalysatoren oder Maschinenteile sollten nicht über trockenem Gras oder leicht entzündlicher Vegetation abgestellt werden.

Arbeitsbereiche sollten vor Beginn kontrolliert werden. Brennbares Material in der Umgebung sollte entfernt oder ausreichend abgeschirmt werden.

Löschmittel müssen verfügbar sein, wenn eine Brandentstehung möglich ist. Je nach Tätigkeit können Feuerlöscher, Wasser, Löschdecken oder andere geeignete Mittel erforderlich sein.

Beschäftigte sollten wissen, wie sie Entstehungsbrände melden, wann sie Löschversuche unternehmen dürfen und wann sie sich sofort zurückziehen müssen.

Bei Arbeiten in Waldnähe oder auf trockenen Flächen sollte auch die Erreichbarkeit für Rettungskräfte berücksichtigt werden. Zufahrten dürfen nicht blockiert werden.

Rauchentwicklung ist zusätzlich ein Gesundheitsrisiko. Die DGUV beschreibt bei Vegetationsbränden Belastungen durch Flammen, Glut, Funken, Ruß und Brandrauch.

Auch nach Arbeitsende sollte kontrolliert werden, ob Glutnester, heiße Metallteile oder schwelende Materialien zurückbleiben.

Rauchen sollte in gefährdeten Bereichen klar geregelt oder verboten sein. Zigarettenreste gehören nicht in trockene Vegetation oder offene Abfallbehälter.

Führungskräfte sollten aktuelle Waldbrandwarnstufen und Wetterlage berücksichtigen, besonders bei Trockenheit, Wind und hohen Temperaturen.

Zusammengefasst gilt: Bei Waldbrandgefahr müssen Außenarbeiten bewusst geplant werden. Entscheidend sind Vermeidung von Zündquellen, Kontrolle des Arbeitsbereichs, geeignete Löschmittel, klare Unterweisung und schnelle Reaktion bei Rauch oder Feuer.

Praxis-Tipp:
Prüfen Sie vor Arbeiten mit Funkenflug immer die Umgebung: trockenes Gras, Laub, Holzreste und Verpackungen entfernen, Löschmittel bereitstellen und den Bereich nach Arbeitsende nochmals kontrollieren.

Welche Arbeiten sind bei Waldbrandgefahr besonders kritisch?

Kritisch sind Schweißarbeiten, Schleifarbeiten, Trennarbeiten, Arbeiten mit Motorsägen, Freischneidern, heißen Maschinen, Fahrzeugen auf trockenen Flächen und alle Tätigkeiten mit Funkenflug oder heißen Oberflächen.

Darf bei hoher Waldbrandgefahr im Freien geschweißt oder getrennt werden?

Das hängt von Gefährdungsbeurteilung, Umgebung, Warnlage und Schutzmaßnahmen ab. Bei hoher Gefahr sollten solche Arbeiten verschoben oder nur mit besonderen Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Welche Rolle spielen Fahrzeuge bei Waldbrandgefahr?

Fahrzeuge können durch heiße Abgasanlagen, Katalysatoren oder Maschinenteile trockenes Gras entzünden. Sie sollten deshalb nicht auf trockener Vegetation abgestellt werden.

Welche Löschmittel sollten bereitstehen?

Das hängt von Tätigkeit und Umgebung ab. Häufig sinnvoll sind geeignete Feuerlöscher, Wasser oder andere Löschmittel. Wichtig ist, dass Beschäftigte wissen, wo sie sind und wie sie eingesetzt werden.

Was tun bei Rauch oder beginnendem Brand?

Arbeit sofort unterbrechen, Personen warnen, Brand melden, Bereich verlassen und nur dann Löschversuche unternehmen, wenn dies gefahrlos möglich und betrieblich vorgesehen ist.

Müssen Beschäftigte dazu unterwiesen werden?

Ja. Beschäftigte müssen wissen, welche Tätigkeiten bei Trockenheit kritisch sind, welche Zündquellen vermieden werden müssen, wo Löschmittel stehen und wie sie sich bei Rauch oder Feuer verhalten.

Welche Vorschriften und Informationen sind maßgeblich?

Die wichtigsten Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Gefährdungsbeurteilung, dem betrieblichen Brandschutz, der Arbeitsstättenverordnung, den Regeln zu Feuerarbeiten, Herstellerangaben und Informationen der Unfallversicherungsträger.

Ergänzende Fachinformationen bieten insbesondere:

Umweltbundesamt – Waldbrände
https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/land-forstwirtschaft/waldbraende

DGUV Forum – Vegetationsbrandbekämpfung: Herausforderungen und Lösungen
https://forum.dguv.de/ausgabe-7-2020/vegetationsbrandbekaempfung-herausforderungen-und-loesungen/

BG BAU – Brand- und Explosionsschutz
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/uebergeordnete-gefahrstoffthemen/brand-und-explosionsschutz

DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3249

BAuA – ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-2.pdf?__blob=publicationFile

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